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Allgemeine theologische Bibliothek — 5.1775

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Abhandlungen
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https://doi.org/10.11588/diglit.22490#0267
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255

Abhandlungen,
wird daraus, hoff ich, meine Meynung wahrge-
nommen haben, daß die Verpflichtung auf das
Concordienbuch so wie sie insgemein vor: denen,
die sie fordern, und von denen, die sie leisten,
verstanden wird m der Thal einigen Gewissens-
zwang mir sich führe. Viele unter unfern Theo-
logen sind es auch nicht in Abrede. Selbst der
ungenannte Verfasser der Erörterung des beständi-
gen Werths der symbolischen Bücher gibt es S. i Z4
zu, daß die symbolischen Bücher ein Schnitt in die
Gewissen seyen, aber der geschehen müsse, wenn
dec Wunden nicht größere und mehrere werden sol-
len. Das ist genug und beynahe das beste, was
man zu ihrer Verteidigung sagen kann, so lange
man sie aus dem gewöhnlichen Gesichtspunkte an-
siehet. Der selige Töllner hat ebendieß ohngefehc
gesagt.
Aber destoweniger har es mir gefallen, daß es
doch in der angeführten Schrift hernach gelaugnek
werden will, daß mit den symbolischen Büchern
ein Gewissenszwang verbunden sey. „Er besteht
darinn, heißt es, daß mancher zum Bekennrniß
gewisser Lehren sich genöthigt sehe, von deren Wahr-
heit er noch nicht überzeugt ist. Allein — so fahrt
der Verfasser fort, wo zwingen wir jemand zum
Bekenntnis? Wenn jemand des Vortheils wegen
seine Einstimmung vergibt, kann denn die Kirch
etwas dafür, daß erheuchelt?,,

Ick'
 
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