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Allgemeine theologische Bibliothek — 5.1775

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Abhandlungen
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https://doi.org/10.11588/diglit.22490#0301
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Abhandlungen. 289
darin» verfaßten Lehrbegrisss in sich faßt. Das
heißt/ wofern eö nicht allein erlaubt/ sondern auch
Pflicht ist/ die darinn vorgetragenen Lehrstücke
nach ihrer Schriftmäßigkeit zu untersuchen/ sie
allenfalls zu tadeln / ihnen den Beyfall zu versa-
gen/ für richtig erkannte Satze dargegen aufzustet-
len u. s. w.
Darzu werden nun die Liebhaber der jymdoli-
schen Schriften immer den Kopf schütteln. // Die
Prüfung/ wird eö heissen/ mögen sie leiden/ aber
keine Veränderung. Wir wissen/ daß man sich
von der Richtigkeit aller ihrer Lehrsätze überzeugen
kann. Wenn man einige Kleinigkeiten und Ne-
bendinge abrechnet/ so ist im übrigen nichts weiter
M berichtigen. Und sie unter diesem Titel von
jedem nach seinem Wahn und Vorurrheil ändern
oder eigentlich verderben zu lassen/ das geht nicht
an. Bey der Verpflichtung darauf wird die an-
erkannte Richtigkeit der eigentlichen Lehren schon
vorausgesetzt. // Es sind hier zwo Einwendungen.
Die erste ist in der Thac nichts als wahre Hypothese,
womit man andern durch menschliches Ansehen seine
Ueberzeugung aufdringen will. Die andere ist
besser und gründlicher. Doch ist dieß bedenkliche
dabey/ daß unsre Ueberzeugung sich/ wie die Er-
fahrung lehrt/ verändern kann/ daß wir heute
für wahr halten, was w-r morgen als falsch ver-
werfen.
Theol.Bibl. v.V. T Wk
 
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