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Allgemeine theologische Bibliothek — 5.1775

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Abhandlungen
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https://doi.org/10.11588/diglit.22490#0305
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Abhandlungen» 29z
'inan gewisse Formeln ftstzusetzen für nöthig be-
funden.
Dieß ist rnnr alles offenbare und untäugbare
Geschichte, welche ich nicht mit Exempeln belegen
mag, weil sie nokhwendig einem jeden, der von
diesen Dingen urtheilen will, bekannt seyn muß.
Überdies, ins Auge gefaßt, dünkt mich, gab
allein die rechte Aussicht über den Werth der sym-
bolischen Bücher und die Bedeutung und Kraft
der Unterschrift oder der Eidesleistung auf die-
selbigen.
Erstlich ist es alfo auf die öffentliche Ruhe des
Staats damit abgezweckt, daß nicht eine andre
Form der Religion Hern, eine andre morgen im
Lande seyn könne, und Diener, Beamte, Geistliche,
die vorherigen und nach und nach oder auf einmal
abgefchafften nicht wieder einführen mögen. Ja,
es ist wvl ebensosehr ein Vrrwahrungsmitkel in
Absicht auf die Regenten, daß sie nicht, wenn sie
der alten herrschenden Paythie nicht hold waren,
nach und nach Leute von ihrer Gesinnung entfüh-
ren könnten. Deswegen dring/ man auch in sol-
chen Landern mehr und genauer darauf, wo der
Regent einer andern als der im Lande herrschenden
Kirche zugethan ist.
T ?

Ferner
 
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