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Allgemeine theologische Bibliothek — 7.1777

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https://doi.org/10.11588/diglit.22492#0104
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92 Lehrbegriffder christlichen Kirche

„sicht zu lesen, daß man an ihnen Zeugen der
„Wahrheit, wie man sie nennt, aufstellen könne.
„Nichts ist geschickter, als dieser Endzweck, hau-
„figen Mißverstand Zu veranlassen, und uns zu lä-
„ cherlichen Fehlern Zu verleiten." Protestanten
sollten insbesondere allezeit bedenken, daß sie nichts
dabey zu gewinnen oder zu verlieren haben, was

auch die Väter ehedem mögen geglaubt oder nicht
geglaubt haben; sondern darinn ihren eigenrhüm-
lichen Vorzug sehen, daß sie, mir Hintansehung al¬

les menschlichen Ansehens, sich an die heil. Schrift,
als den einigen sichern Glauöensgrund, allein halten.
Die zweite Regel (S. 8» f.) bestimmt die kritische
Genauigkeit bey dem Gebrauch der Alten und ih-

rer Zeugnisse. Ausführlich, besonders für Anfän¬

ger, wird hier von unächten und untergeschobenen
(der Verf. schreibt immer unterschobenen) Schrif¬

ten , und derselben Kennzeichen gehandelt. Wenn
aber (S. n ) die Keher als die boshaftesten und
schlimmsten Urheber solcher untergeschobenen Schrif-
ten angegeben, und Hieronymus und Epipha-

nius dieserhalb als Zeugen angeführt werden; fo
können wir dieses nicht billigen: indem die Unbil-

ligkeit dieser beyden Väter gegen sogenannte Keßer,
aus ihren eigenen Schriften ganz unleugbar ist.
Richtiger ist die Anmerkung (S. i7) gegen
Regel.
 
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