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Allgemeine theologische Bibliothek — 11.1778

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[Recensionen]
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[Recensionen XI-XX]
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https://doi.org/10.11588/diglit.22496#0235
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des Briefs Pauli an die Römer. 227
Mendelssohn unerwartet einen derben Verweiß,
weil er in denen prächtigen Anstalten, womit die
jüdische Religion durch die Gesetzgebung einge-
führet worden, etwas Vorzügliches findet, des-
sen fich das Christenthum nicht rühmen könne.
Der gute Mann, heißt es S. 72.7z, hätte be-
denken sollen, daß eben diese Gesetzgebung,
eben diese Leyerlichkeit, anstatt dem jüdischen
Volk zu einer vorzüglichen Ehre zu gereichen,
vielmehr es sehr heruntersetze, und noch unter
die Heiden erniedrige. Wie dies erwiesen wer-
de, und wie man die Worte Pauli martere, um
ihn solche Behauptungen sagen zu lassen; das
müssen wir dem, der dazu Lust hast, zum weite-
ren Nachlesen überlassen. Unsere Recension
würde durch die bloße Auöftihrung dieser neuen
Erklärung zu weitläuftig werden. Ueber den
16V. ist viel Gutes gesagt, aber auch hier, wie
in mehreren Stellen, zu viel subtilifirt worden.
Am Ende dieses Abschnitts aber findet man noch
unvermuthet einige Betrachtungen von dem Or-
te, der Dauer und einigen Umständen des künf-
tigen Gerichts, die immer hätten wegbleiben
können, da sie zur Aufklärung des Briefs an die
Römer nichts beytragen, sondern eigentlich eine
Erklärung des 2osten Kap. der Offenbarung Jo-
hannis nach des Verfassers Meinung enthalten.
P 2 Den-
 
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