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E. DRERUP
ten übertragen, und darin können wir nun eine Erklärung
finden für das 'ehrende Gedächtniss’ und die 'treue Erinne-
rung’, die dem Aristoteles zuerkannt werden. Da der Araber
von Proxenie und Euergesie nichts wusste, so konnte er auch
die Fortdauer dieser Auszeichnung in ihrem wirklichen Sinne
nicht begreifen undausdrücken; darum hat er die Erwähnung
der εκγονοι zu Andenken und Erinnerung ausgedeutet. Wei-
tere Ehrenrechte scheinen dem Aristoteles nicht eingeräumt
zu sein. Ich fasse die Ehrung des Aristoteles hiernach in die
Formel : δεδόχθαι τω δήριω ετταινέσαι Άριστοτέλην Νικορ,άχου
Σταγειοίτην αρετής ενεκα καί εύνοιας καί είναι αυτόν πρόζενον καί
ευεργέτην του δήριου του Αθηναίων αυτόν καί έκγόνους.
Übrig ist noch die Mahnung 'wer aber von den Männern
der Herrschaft ihn für unwürdig hält, möge nach seinem Tode
es ihm gleichthun und seinem Eintreten für sie in Allem,
was sie hinsichtlich ihrer Bedürfnisse und Angelegenheiten
wünschten’. Sie kann in dieser Form dem Original nicht an-
gehören: denn als das Psephisma beschlossen wurde, war A-
ristoteles noch nicht tot, und darum ist die Verweisung auf
den Todesfall nicht nur an sich höchst unglücklich, sondern
auch mit dem Charakter eines athenischen Ehrendekretes
durchaus unvereinbar; dass aber Jemand von den Männern der
Herrschaft den Geehrten für unwürdig halte, ist vollends eine
Voraussetzung, die der athenischen Volksversammlung gänz-
lich fern lag. Der Sinn der arabischen Übersetzung ist auch
gerade in diesem Satze sehr unsicher, da Baumstark erst nach
einer längeren Auseinandersetzung zu der Erklärung kommt:
'wer dem grossen Toten seine Ehre neidet, verdiene sich
gleiche selbst’. Steinschneider hatte übersetzt: 'Wer von den
Hochgestellten (Männern der Herrschaft) ihn beleidigte,dessen
Strafe folgte. Seine Verwendung für sie [war] in allem, was
sie begehrten, in Bezug auf ihre Bedürfnisse und Angelegen-
heiten'. Wenn ich trotzdem eine solenne Formel hier wieder-
finden will, so leitet mich dabei die Erwägung, dass von den
Bestandteilen der älteren Ehrendekrete nur noch zwei mit ei-
niger Wahrscheinlichkeit hierauf bezogen wrerden können. Ich
E. DRERUP
ten übertragen, und darin können wir nun eine Erklärung
finden für das 'ehrende Gedächtniss’ und die 'treue Erinne-
rung’, die dem Aristoteles zuerkannt werden. Da der Araber
von Proxenie und Euergesie nichts wusste, so konnte er auch
die Fortdauer dieser Auszeichnung in ihrem wirklichen Sinne
nicht begreifen undausdrücken; darum hat er die Erwähnung
der εκγονοι zu Andenken und Erinnerung ausgedeutet. Wei-
tere Ehrenrechte scheinen dem Aristoteles nicht eingeräumt
zu sein. Ich fasse die Ehrung des Aristoteles hiernach in die
Formel : δεδόχθαι τω δήριω ετταινέσαι Άριστοτέλην Νικορ,άχου
Σταγειοίτην αρετής ενεκα καί εύνοιας καί είναι αυτόν πρόζενον καί
ευεργέτην του δήριου του Αθηναίων αυτόν καί έκγόνους.
Übrig ist noch die Mahnung 'wer aber von den Männern
der Herrschaft ihn für unwürdig hält, möge nach seinem Tode
es ihm gleichthun und seinem Eintreten für sie in Allem,
was sie hinsichtlich ihrer Bedürfnisse und Angelegenheiten
wünschten’. Sie kann in dieser Form dem Original nicht an-
gehören: denn als das Psephisma beschlossen wurde, war A-
ristoteles noch nicht tot, und darum ist die Verweisung auf
den Todesfall nicht nur an sich höchst unglücklich, sondern
auch mit dem Charakter eines athenischen Ehrendekretes
durchaus unvereinbar; dass aber Jemand von den Männern der
Herrschaft den Geehrten für unwürdig halte, ist vollends eine
Voraussetzung, die der athenischen Volksversammlung gänz-
lich fern lag. Der Sinn der arabischen Übersetzung ist auch
gerade in diesem Satze sehr unsicher, da Baumstark erst nach
einer längeren Auseinandersetzung zu der Erklärung kommt:
'wer dem grossen Toten seine Ehre neidet, verdiene sich
gleiche selbst’. Steinschneider hatte übersetzt: 'Wer von den
Hochgestellten (Männern der Herrschaft) ihn beleidigte,dessen
Strafe folgte. Seine Verwendung für sie [war] in allem, was
sie begehrten, in Bezug auf ihre Bedürfnisse und Angelegen-
heiten'. Wenn ich trotzdem eine solenne Formel hier wieder-
finden will, so leitet mich dabei die Erwägung, dass von den
Bestandteilen der älteren Ehrendekrete nur noch zwei mit ei-
niger Wahrscheinlichkeit hierauf bezogen wrerden können. Ich