AUS ALTEN PAPIEREN
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Daß die betreffende Stadt in starken Qeldnöten war, zeigt
sich, abgesehen von den kleinen geliehenen Beträgen, in der
Verpfändung des Privatbesitzes ihrer Bürgerschaft, selbst für
solche geringfiigige Summen, die schwerlich eine leere Formalität
darstellte. Hs war seiner Zeit eine große Überraschung, daß
nach einer Urkunde von Arkesine auf Amorgos, IV./III. Jh.,
der Naxier Praxikles (dessen Namen wie fiir einen Gläubiger
gemacht klingen konnte) fiir ein Darlehen von drei Talenten
vjttd-Eto ta te xoiva ta TTjg jtolscog ajtavTa xal tci iöia tcl JIqxeöi-
vecov xal tcöv oixovvTCßv iv ÄQXEöivvjL vJtdQ [yovTa\ iyyaia xal
vjtEQjtövTLa (IG. XII 7, 67, 42. 60 = Syll. 3 955, 7. 25; ebenso
69, 8. 27). C. Wachsmuth hat damals dieser Überraschung.
sofort Ausdruck gegeben (Rhein. Mus. XL 1885, 287; vgl. Syll. 3
A. 11 —15; Thalheim, RE/Yjtoftrjxij 414, 28; J. Partsch, Gr.
Biirgschaftsrecht I 1909, 369). In Keos bleiben zwar die Met-
öken unbehelligt; aber in Arkesine handelt es sich um aus-
ländische Gläubiger, während nach unserer Urkunde der eigene
Gott als Sicherung seiner kleinen Darlehen an die Stadt auf
das Privateigentum der eigenen Biirger Beschlag legt, natiirlich
toxov tov ivvöfiov nicht zu vergessen.
An Monatsnamen kannten wirbisher aus Keos:l.Baxytcöv
IG. 568; S. 331, 1100 (v. Hiller, Syll. 3 964, Schwyzer 767),
Poiessa, c. 400 v. Chr.; in Mykonos dem attischen Ävd'EöTrjQtcov
gleichgesetzt von Latyschev und Bischoff (vgl. Dittenberger, Syll. 2
532 A. 3). — 2. cEQfiacc6v IG. II 2 1128, 34, Iulis, c. 350; im
ionischen Bereich auch in Halikarnaß, aber nicht fixiert. —
3. MaLfiaxTfjQLcov IG. 647, 3 (Syll. 3 958), Koresia, c. 300; in
Athen, Ephesos, Naxos? (vgl. Bilabel, Die ion. Kolonisation 1920,
166 A.4 = Philol. SBd. XIV 1); unten an der Stelle des attischen
Monats eingereiht, wie der Bakchion an der des Anthesterion.
Man wird annehmen dürfen, daß die Buchungen der
Hieromnemones in unserer Urkunde von Beginn des bürger-
lichen Jahres an eingetragen sind, daß also der Thargelion zu
dessen ersten Monaten gezählt hat. Unter den ionischen
Kalendern fordert dann besonders der milesische zum Vergleich
mit dem keischen auf; ihnen sind noch der attische und samische
zur Seite gestellt. Zum samischen Kalender vgl. Bilabel a. 0.159,
zum Targelion oben S. 48.
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Daß die betreffende Stadt in starken Qeldnöten war, zeigt
sich, abgesehen von den kleinen geliehenen Beträgen, in der
Verpfändung des Privatbesitzes ihrer Bürgerschaft, selbst für
solche geringfiigige Summen, die schwerlich eine leere Formalität
darstellte. Hs war seiner Zeit eine große Überraschung, daß
nach einer Urkunde von Arkesine auf Amorgos, IV./III. Jh.,
der Naxier Praxikles (dessen Namen wie fiir einen Gläubiger
gemacht klingen konnte) fiir ein Darlehen von drei Talenten
vjttd-Eto ta te xoiva ta TTjg jtolscog ajtavTa xal tci iöia tcl JIqxeöi-
vecov xal tcöv oixovvTCßv iv ÄQXEöivvjL vJtdQ [yovTa\ iyyaia xal
vjtEQjtövTLa (IG. XII 7, 67, 42. 60 = Syll. 3 955, 7. 25; ebenso
69, 8. 27). C. Wachsmuth hat damals dieser Überraschung.
sofort Ausdruck gegeben (Rhein. Mus. XL 1885, 287; vgl. Syll. 3
A. 11 —15; Thalheim, RE/Yjtoftrjxij 414, 28; J. Partsch, Gr.
Biirgschaftsrecht I 1909, 369). In Keos bleiben zwar die Met-
öken unbehelligt; aber in Arkesine handelt es sich um aus-
ländische Gläubiger, während nach unserer Urkunde der eigene
Gott als Sicherung seiner kleinen Darlehen an die Stadt auf
das Privateigentum der eigenen Biirger Beschlag legt, natiirlich
toxov tov ivvöfiov nicht zu vergessen.
An Monatsnamen kannten wirbisher aus Keos:l.Baxytcöv
IG. 568; S. 331, 1100 (v. Hiller, Syll. 3 964, Schwyzer 767),
Poiessa, c. 400 v. Chr.; in Mykonos dem attischen Ävd'EöTrjQtcov
gleichgesetzt von Latyschev und Bischoff (vgl. Dittenberger, Syll. 2
532 A. 3). — 2. cEQfiacc6v IG. II 2 1128, 34, Iulis, c. 350; im
ionischen Bereich auch in Halikarnaß, aber nicht fixiert. —
3. MaLfiaxTfjQLcov IG. 647, 3 (Syll. 3 958), Koresia, c. 300; in
Athen, Ephesos, Naxos? (vgl. Bilabel, Die ion. Kolonisation 1920,
166 A.4 = Philol. SBd. XIV 1); unten an der Stelle des attischen
Monats eingereiht, wie der Bakchion an der des Anthesterion.
Man wird annehmen dürfen, daß die Buchungen der
Hieromnemones in unserer Urkunde von Beginn des bürger-
lichen Jahres an eingetragen sind, daß also der Thargelion zu
dessen ersten Monaten gezählt hat. Unter den ionischen
Kalendern fordert dann besonders der milesische zum Vergleich
mit dem keischen auf; ihnen sind noch der attische und samische
zur Seite gestellt. Zum samischen Kalender vgl. Bilabel a. 0.159,
zum Targelion oben S. 48.