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Verein für Nassauische Altertumskunde und Geschichtsforschung [Editor]
Annalen des Vereins für Nassauische Altertumskunde und Geschichtsforschung — 38.1908(1909)

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Korf, August: Beiträge zur Kirchen- und Schulgeschichte des Dorfes Falkenstein i. T.
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https://doi.org/10.11588/diglit.70483#0012
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A. Korf

wird ihm diese Forderung nicht zugestanden, weil die Handlung nicht in Falken-
stein, sondern in Cronberg geschehen ist.
Siebentens hat der Pfarrer den Bauern verboten, auf dem Kirchgänge
ihre „Gewere“ mitzubringen. Der Pfarrer soll dieses Verbot abstellen und es
bei der Anordnung der Herren lassen, nach welcher sie ihre „Gewere“ ausser-
halb der Kirche an die Mauer stellen, aber nicht in die Kirche nehmen.
Achtens verlangt der Pfarrer ein halb Viertel Wein, wenn er das heilige
Sakrament am Fronleichnamstage um das Schloss tragen soll, anderenfalls weigert
er sich dieser Handlung. Es wird aber bestimmt, dass er auch hinfort das
heilige Sakrament, wie von Alters her gebräuchlich, ums Schloss trage. Er
soll hierfür von dem gemeinschaftlichen Beamten ein Mass Wein und gleich-
falls von den Bauern ein Mass erhalten.
Neuntens betrifft Bausachen.
Zehntens. Das Sakrament und Gedächtnis soll an den Sonntagen mit
den Nachbaren in gleicher Weise wie zu Cronberg, und wie es im Eschborner
Kapitel Gewohnheit und Herkommen ist, gehalten werden.
Elftens soll der Pfarrer sein unziemliches Strafen abstellen und seine
Gemeindemitglieder so strafen, wie es auch bei anderen Pfarrern üblich ist.
Zwölftens betrifft eine Streitsache zwischen dem Pfarrer und Jacob dem
Schneider, welcher Streit geschlichtet werden soll.
Dreizehntens soll die Hofraite, auf welcher jetzt eine Mühle steht, dem
Pfarrer die Gras tragenden Wiesen verzehnten.7)
Im Jahre 1488 fand eine Regelung der Pfarrei - Rechnungen statt, bei
welcher Gelegenheit auch die Einkünfte des Pfarrers und seine noch habenden
Forderungen festgestellt wurden. Nach einer von Eberhard, Herrn zu König-
stein ausgefertigten Urkunde wurden dem „Ersamen Herrn Clasen Pistorius
Pfarrern zum Nöringss“ seine verschiedenen Forderungen bestätigt und wurde
festgesetzt, wie diese geregelt werden sollten.8)
Im Jahre 1499 war die Pfarrei Falkenstein wieder neu zu besetzen. Am
26. Dezember (S. Steffens tag Protomartyris) schrieb Gottfried, Herr zu Eppen-
stein an den Herrn Eberhard zu Königstein, dass der Bereiter Henrich von
Königstein ihm mitgeteilt habe, dass die Pfarrei Falkenstein erledigt sei und
man seinem Sohn diese zugesagt habe. Henrich habe ihn, Gottfried, um seine
Zustimmung hierzu gebeten. Soviel ihn berühre, gebe er hierzu seine Ein-
willigung’.9) Aus welchem Grunde hierzu die Zustimmung Eppsteins eingeholt
werden musste, ist nicht aufgeklärt.
Noch einmal wird uns die selbständige Besetzung der Pfarrei Falken-
stein mit einem eigenen Geistlichen angezeigt, und zwar im Jahre 1520, als
Johann von Oberwesel „zue einem Pfarrherrn gehn Nörings ader Newen
Falckenstein angenommen“ wurde.10) Alsdann scheint man aber der geringen Pfarr-
einkünfte wegen von einer weiteren Besetzung dieser Pfarrei Abstand genommen
7) Anlage 1.
8) Anlage 2.
9) Kgl. Kreisarch. Würzburg, L. 399.
10) Ebd.
 
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