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A. Korf
liehen Acten mässigen Nachrichten sezet uns zwar noch zur Zeit äusser stand
in der Hauptsache gegen Ew. Liebden uns näher noch andurch äusseren zu
können, wir sehen aber aller dings vor dass, wann unterdessen mit weiteren
von dem Herkommen abweichenden Unternehmungen von Ew. Liebden nach
gesetzten Stellen nicht an sich gehalten werde, es annoch zu den blutigsten,
den Zustand der sache nur noch mehr verwundenden Auftritten zwischen denen
beyderseitigen unterthanen erwachsen werde; Wir ersuchen daher Ew. Liebden
sehr angelegen, an seine Behörde, besonders bey dem Morgen eintretenden
Fest, den schleunigsten gemessenen Befehl zu erlassen, dass es auf erfolgende
nähere übereinkunfft bei dem zeitherigen uralten Besitzstand um so mehr
ungeändert belassen werde, als in dem widrigenfall denen durch den letzteren
Hergang ohnehin schon erhitzten diesseitigen unterthanen kaum zu verdencken
seyn würde, wann dieselbe den bis anhero bestandenen unfürdenklichen Besitz
in der Kirche zu Nörings ferners noch mit standhafftigkeit zu verthäudigen
trachten. —“ 123)
Nur zu deutlich ging aus diesem Schreiben hervor, dass der Kurfürst
durchaus nicht gewillt war, der nassauischen Landesregierung Genugtuung zu
verschaffen und deren Vorstellungen Gehör zu schenken. Der Kurfürst liess
hingegen klar durchblicken, dass er das Vorgehen seiner Untertanen gewisser-
massen doch billige, wenngleich er auch im Eingänge seines Schreibens sein
Missfallen wegen dieses Vorganges zum Ausdruck brachte.
Fürst Karl liess sich allerdings eine solche Abfertigung nicht gefallen.
Entrüstet darüber, dass die gegen alle Reichsgesetze verstossende Handlungs-
weise der Katholiken von dem Kurfürsten sozusagen gebilligt, ja von diesem
noch unterstützt wurde, schrieb er nochmals an ihn in nachstehender Weise:
„Hochwürdigster Fürst, Hochgeehrtester Churfürst und Herr! Euer Liebden
ist es zwar gefällig gewesen, auf mein wegen der zu Neufalckenstein am 20ten
und 21 ten hujus vorgegangenen landfriedbrüchigen Vergewaltigungen erlassenes
Beschwehrungs-Schreiben die am gestrigen erhaltene Antwort vom 24ten curr.
zu ertheilen. Allein es ist dieselbe zu meiner grosen Bedauerniss in der Masse
nicht erfolget, in welcher Ich sie in dem Zutrauen auf die vor sich selbst
redende.JSache, von Euer Lbd. ansonsten hochgepriesene Billigkeit, Liebe und
erhabene Einsichten verhoffet hatte. Vielmehr will sich daraus zu Tage legen,
dass dieselben die von Dero Unterthanen unternommene Zusammenrottirungen
und feindselige Einfälle in mein Territorium, die mörderische Behandlung meiner
Diener, und noch mehr andere verübte ganz unerhörte Ausschweifungen eben
nicht ganz missbilligen, indem Euer Liebden nicht allein mein rechtliches An-
suchen um die erforderliche Genugthuung, somit und Auslieferung der Rädels-
führer zur verdienten Bestrafung, auch Bezahlung der denen Verwundeten
gebührenden Schmerzgelder, Curations auch anderer Kosten und Schäden, des-
gleichen um Zurückgabe der meinen Jägern weggeraubten Jagdflinten mit Still-
schweigen zu übergehen beliebet, sondern auch in den Gedanken zu stehen
scheinen, als ob die Falckensteiner Kirche nicht auf Fürstlich Nassauischem
sondern Chur-Mainzischen Grund und Boden befindlich seyen.
12S) Kgl. Staatsarchiv Wiesbaden und Kgl. Kreisarchiv Würzburg.
A. Korf
liehen Acten mässigen Nachrichten sezet uns zwar noch zur Zeit äusser stand
in der Hauptsache gegen Ew. Liebden uns näher noch andurch äusseren zu
können, wir sehen aber aller dings vor dass, wann unterdessen mit weiteren
von dem Herkommen abweichenden Unternehmungen von Ew. Liebden nach
gesetzten Stellen nicht an sich gehalten werde, es annoch zu den blutigsten,
den Zustand der sache nur noch mehr verwundenden Auftritten zwischen denen
beyderseitigen unterthanen erwachsen werde; Wir ersuchen daher Ew. Liebden
sehr angelegen, an seine Behörde, besonders bey dem Morgen eintretenden
Fest, den schleunigsten gemessenen Befehl zu erlassen, dass es auf erfolgende
nähere übereinkunfft bei dem zeitherigen uralten Besitzstand um so mehr
ungeändert belassen werde, als in dem widrigenfall denen durch den letzteren
Hergang ohnehin schon erhitzten diesseitigen unterthanen kaum zu verdencken
seyn würde, wann dieselbe den bis anhero bestandenen unfürdenklichen Besitz
in der Kirche zu Nörings ferners noch mit standhafftigkeit zu verthäudigen
trachten. —“ 123)
Nur zu deutlich ging aus diesem Schreiben hervor, dass der Kurfürst
durchaus nicht gewillt war, der nassauischen Landesregierung Genugtuung zu
verschaffen und deren Vorstellungen Gehör zu schenken. Der Kurfürst liess
hingegen klar durchblicken, dass er das Vorgehen seiner Untertanen gewisser-
massen doch billige, wenngleich er auch im Eingänge seines Schreibens sein
Missfallen wegen dieses Vorganges zum Ausdruck brachte.
Fürst Karl liess sich allerdings eine solche Abfertigung nicht gefallen.
Entrüstet darüber, dass die gegen alle Reichsgesetze verstossende Handlungs-
weise der Katholiken von dem Kurfürsten sozusagen gebilligt, ja von diesem
noch unterstützt wurde, schrieb er nochmals an ihn in nachstehender Weise:
„Hochwürdigster Fürst, Hochgeehrtester Churfürst und Herr! Euer Liebden
ist es zwar gefällig gewesen, auf mein wegen der zu Neufalckenstein am 20ten
und 21 ten hujus vorgegangenen landfriedbrüchigen Vergewaltigungen erlassenes
Beschwehrungs-Schreiben die am gestrigen erhaltene Antwort vom 24ten curr.
zu ertheilen. Allein es ist dieselbe zu meiner grosen Bedauerniss in der Masse
nicht erfolget, in welcher Ich sie in dem Zutrauen auf die vor sich selbst
redende.JSache, von Euer Lbd. ansonsten hochgepriesene Billigkeit, Liebe und
erhabene Einsichten verhoffet hatte. Vielmehr will sich daraus zu Tage legen,
dass dieselben die von Dero Unterthanen unternommene Zusammenrottirungen
und feindselige Einfälle in mein Territorium, die mörderische Behandlung meiner
Diener, und noch mehr andere verübte ganz unerhörte Ausschweifungen eben
nicht ganz missbilligen, indem Euer Liebden nicht allein mein rechtliches An-
suchen um die erforderliche Genugthuung, somit und Auslieferung der Rädels-
führer zur verdienten Bestrafung, auch Bezahlung der denen Verwundeten
gebührenden Schmerzgelder, Curations auch anderer Kosten und Schäden, des-
gleichen um Zurückgabe der meinen Jägern weggeraubten Jagdflinten mit Still-
schweigen zu übergehen beliebet, sondern auch in den Gedanken zu stehen
scheinen, als ob die Falckensteiner Kirche nicht auf Fürstlich Nassauischem
sondern Chur-Mainzischen Grund und Boden befindlich seyen.
12S) Kgl. Staatsarchiv Wiesbaden und Kgl. Kreisarchiv Würzburg.