Die Bewilligung des Zuschusses erfolgt durch das Bayer.
Landesamt für Denkmalpflege. Vor der Bewilligung darf
aus haushaltsrechtlichen Gründen nur ausnahmsweise
nach gesonderter, schriftlich beim Bayer. Landesamt für
Denkmalpflege einzuholender Erlaubnis mit den Arbeiten
begonnen werden. Bereits abgeschlossene Maßnahmen
sind nicht mehr zuschußfähig.
B Konservierung — Restaurierung — Renovierung?
Die Frage „Konservierung, Restaurierung oder Renovie-
rung” wird sehr oft gestellt und muß auch vor Inangriffnah-
me jeder Rettungs- oder Wiederherstellungsmaßnahme ge-
stellt werden. Für den Denkmalpfleger und verantwortungs-
bewußten Restaurator steht jedoch neben der fotografi-
schen Aufnahme, Beschreibung und Vermessung des Ob-
jekts (vgl. Absatz 0) zunächst die Erhaltung (Sicherung,
Konservierung) an erster Stelle. Sie ist die wichtigste durch-
zuführende Maßnahme und stellt auch meist das größte
Problem dar, weil oft Material erhalten werden muß, dessen
Zerfall nicht aufzuhalten ist und das rettungslos verloren zu
sein scheint.
Am Anfang einer Behandlung steht meist die Reinigung.
Hierzu kann gesagt werden, daß jede Reinigung — auch die
schonendste — auf Kosten des Originals geht. Ein geringe-
rer Reinheitsgrad unter Erhaltung der Substanz ist ungleich
besser als eine absolut saubere Oberfläche, die nur durch
großen Substanzverlust erzielt wurde. Das Bestreben,
Steindenkmäler „bis auf den Grund” zu reinigen und wieder
„wie neu” erstehen zu lassen, hat nichts mit fachgerechter
Konservierung oder Restaurierung zu tun.
Der einzige triftige Grund für eine Entfernung fest sitzender
Verschmutzungen, Auflagerungen und Sinterschichten
kann nur eine Gefährdung der originalen Substanz durch
eben diese Auflagerungen sein. Aber diese Fälle sind — zu-
mindest bei Flurdenkmälern -- sehr selten. Man überlege
deshalb gründlich vor einer Reinigung, ob diese überhaupt
notwendig ist, welche Art von Reinigung man wählt und
wieviel sie an sichtbarem Erfolg bringt, denn die Schäden
an Steinen — verursacht durch eben diese Reinigungen —
sind nicht nur sehr häufig, sondern auch sehr groß.
Einen Sonderfall bei der Restaurierung stellen bemalte (ge-
faßte) Steindenkmäler dar. Da sie im Freien stehen, ist fast
immer mit späteren Übermalungen zu rechnen. Diese neh-
men dem Stein die Möglichkeit, die Feuchtigkeit hinrei-
chend schnell wieder abzugeben, die er vorher entweder bei
Regen oder durch seinen Kapillarsog (Porosität) aus dem
Boden aufgenommen hat. So entstehen entweder Wasser-
dampfstauungen unter der Oberfläche, welche die dichten-
de Farbschicht absprengen, oder Wasserstauungen, die
den Stein beim Gefrieren schalenförmig ablösen, sodaß die
gebildeten Schalen entweder sofort oder erst nach einigen
Wochen oder Monaten abfallen.
Abb. 1a: Nepomukfigur, Hollstadt (Lkr. Rhön-Grabfeld), mit wei-
ßem Zement und Gips ergänzt und mit Ölfarbe gestrichen.
Abb. 1b: Detail. Deutlich sichtbar die Aufplatzungen des Steins
unter der Farbe.
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Landesamt für Denkmalpflege. Vor der Bewilligung darf
aus haushaltsrechtlichen Gründen nur ausnahmsweise
nach gesonderter, schriftlich beim Bayer. Landesamt für
Denkmalpflege einzuholender Erlaubnis mit den Arbeiten
begonnen werden. Bereits abgeschlossene Maßnahmen
sind nicht mehr zuschußfähig.
B Konservierung — Restaurierung — Renovierung?
Die Frage „Konservierung, Restaurierung oder Renovie-
rung” wird sehr oft gestellt und muß auch vor Inangriffnah-
me jeder Rettungs- oder Wiederherstellungsmaßnahme ge-
stellt werden. Für den Denkmalpfleger und verantwortungs-
bewußten Restaurator steht jedoch neben der fotografi-
schen Aufnahme, Beschreibung und Vermessung des Ob-
jekts (vgl. Absatz 0) zunächst die Erhaltung (Sicherung,
Konservierung) an erster Stelle. Sie ist die wichtigste durch-
zuführende Maßnahme und stellt auch meist das größte
Problem dar, weil oft Material erhalten werden muß, dessen
Zerfall nicht aufzuhalten ist und das rettungslos verloren zu
sein scheint.
Am Anfang einer Behandlung steht meist die Reinigung.
Hierzu kann gesagt werden, daß jede Reinigung — auch die
schonendste — auf Kosten des Originals geht. Ein geringe-
rer Reinheitsgrad unter Erhaltung der Substanz ist ungleich
besser als eine absolut saubere Oberfläche, die nur durch
großen Substanzverlust erzielt wurde. Das Bestreben,
Steindenkmäler „bis auf den Grund” zu reinigen und wieder
„wie neu” erstehen zu lassen, hat nichts mit fachgerechter
Konservierung oder Restaurierung zu tun.
Der einzige triftige Grund für eine Entfernung fest sitzender
Verschmutzungen, Auflagerungen und Sinterschichten
kann nur eine Gefährdung der originalen Substanz durch
eben diese Auflagerungen sein. Aber diese Fälle sind — zu-
mindest bei Flurdenkmälern -- sehr selten. Man überlege
deshalb gründlich vor einer Reinigung, ob diese überhaupt
notwendig ist, welche Art von Reinigung man wählt und
wieviel sie an sichtbarem Erfolg bringt, denn die Schäden
an Steinen — verursacht durch eben diese Reinigungen —
sind nicht nur sehr häufig, sondern auch sehr groß.
Einen Sonderfall bei der Restaurierung stellen bemalte (ge-
faßte) Steindenkmäler dar. Da sie im Freien stehen, ist fast
immer mit späteren Übermalungen zu rechnen. Diese neh-
men dem Stein die Möglichkeit, die Feuchtigkeit hinrei-
chend schnell wieder abzugeben, die er vorher entweder bei
Regen oder durch seinen Kapillarsog (Porosität) aus dem
Boden aufgenommen hat. So entstehen entweder Wasser-
dampfstauungen unter der Oberfläche, welche die dichten-
de Farbschicht absprengen, oder Wasserstauungen, die
den Stein beim Gefrieren schalenförmig ablösen, sodaß die
gebildeten Schalen entweder sofort oder erst nach einigen
Wochen oder Monaten abfallen.
Abb. 1a: Nepomukfigur, Hollstadt (Lkr. Rhön-Grabfeld), mit wei-
ßem Zement und Gips ergänzt und mit Ölfarbe gestrichen.
Abb. 1b: Detail. Deutlich sichtbar die Aufplatzungen des Steins
unter der Farbe.
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