werden; wenigstens das Aufnahmejahr soll dann der Bildle-
gende beigegeben werden. Beschränkt sich die Fotografie
darauf, die Lichtverhältnisse in Schwarz und Weiß wieder-
zugeben, bleibt die Beziehung zwischen Abgebildetem und
fotografischem Bild kommensurabler als bei den noch so
verfeinerten Techniken der Farbwiedergabe. Das schließt
nicht aus, daß Materialgegebenheiten, vor allem in Nah-und
Mikrosicht, gelegentlich am besten durch das Medium des
Farbkontrastes dargestellt werden können und müssen.
Fotografisch wiedergegeben werden auch alle histori-
schen, nicht selbst im Rahmen der Inventarisation durch
Maßaufnahmen hergestellten Pläne.
Wird die Fotografie als Teil des Argumentationszusammen-
hanges eingesetzt, so gilt dies wenigstens ebenso von der
Maßaufnahme in zeichnerischer Wiedergabe. Hieraus erge-
ben sich zunächst die Prinzipien, nach denen die Auswahl
der zeichnerischen Informationen getroffen wird. Ziel der
Maßaufnahme ist die Publikation als Teil des Gesamttex-
tes. Diese Zugehörigkeit bestimmt die Arbeit von Anfang
an: Die Lage der Schnittebenen, die Auswahl des Darzustel-
lenden, die Darstellungsweise und natürlich auch den Auf-
nahmemaßstab, der dann im allgemeinen auf 1 : 400 zu ver-
kleinern sein wird. Analytische Informationen sind durch
Schraffuren der Schnittflächen zu geben. Dabei gilt die Re-
gel, daß die älteren Entstehungsperioden dunkler, die jün-
geren heller erscheinen sollen; geschwärzt werden somit
die ältesten Teile, weiß bleiben diejenigen Teile, die nicht
mehr der Vergangenheit angehören. Dagegen unterbleiben
um der Klarheit des illustrativen Charakters der hierzu brin-
genden Maßaufnahmen willen Einschreibungen, auch von
Maßen — Verbales, auch wenn es sich in Zahlen ausdrückt,
wird im verbalen Teil des Textes gesagt. Bei der Anwen-
dung der Fotogrammetrie schiebt sich die fotografische
Aufnahme zwischen Hand und Gegenstand — sie ist somit
nur notwendiges Hilfsmittel zur Erfassung jener Sachver-
halte, welche der messenden und zeichnenden Hand nicht
oder nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand zugäng-
lich sind; auf die Prinzipien der Inventarisation hat die Me-
thode keinen Einfluß.
Es muß in Erinnerung gebracht werden, daß es Darstel-
lungsaufgaben geben kann, welche nur durch die perspekti-
vische Handzeichnung, ausgeführt als Federzeichnung, ge-
löst werden können. Das Gesehene interpretierend, können
sie näher zur Wahrheit führen als die Verzerrungen von Li-
nie und Licht durch den optisch-chemischen Apparat. Ein-
gebunden in die Stringenz der Gesamtargumentation sind
ihre Möglichkeiten, wo nötig, zu nutzen.
Der Text wird begleitet von einem Apparat aus Zusammen-
stellungen und Anmerkungen. Der Behandlung des Gegen-
standes selbst wird vorangestellt der listenmäßige Nach-
weis der Schrift- und Bildquellen sowie der Literatur; beides
wird jeweils chronologisch, die Literatur nach Erschei-
nungsjahr, angeordnet. Bei diesen Nachweisen muß die
Auffindbarkeit in Archiv und Bibliothek gewährleistet wer-
den. Dem dienen bei den Schriftquellen die Angabe von La-
gerort und Signatur, ebenso bei den Bildquellen, bei denen,
soweit es sich nicht um Reproduktionsgraphik oder Foto-
grafien handelt, die Maße genannt werden. Die Literatur
wird nach allgemeinen bibliographischen Regeln angege-
ben: Verfassername, Vorname des Verfassers, Titel, Er-
scheinungsort, Erscheinungsjahr. Bei Zeitschriftenveröf-
fentlichungen folgt nach dem Titel der Titel der Zeitschrift,
Jahrgangszahl, Jahr und Seiten. Für öfter zu nennende Lite-
ratur können Abkürzungen und Siglen verwendet werden.
Siglen werden gebildet aus den Anfangsbuchstaben der
Hauptworte, welche den Namen der betreffenden Institu-
tion oder den Titel des betreffenden Periodicums oder der
betreffenden Veröffentlichungsreihe bilden; dabei ist dar-
auf zu achten, daß solche Siglen, einmal gebildet, nicht nur
für ein Heft, sondern für die gesamte Reihe der Inventarver-
öffentlichungen verbindlich bleiben. Öfter zu nennende Li-
teratur kann auch durch zwei Schlagworte, meist den Na-
men des Verfassers und ein dem Titel entnommenes
Schlagwort, abgekürzt angegeben werden. Sämtliche Ab-
kürzungen und Siglen sind im Abkürzungsverzeichnis auf-
zuführen und aufzulösen.
Soweit eine Quelle oder eine Literaturstelle unmittelbar zu
einem Argument zu zitieren ist, kann dies in Anmerkungen
erfolgen, welche die Seiten begleiten. Dies ist insbesondere
dann der Fall, wenn auf eine abweichende Meinung oder In-
terpretation hinzuweisen ist. Dabei sind die sparsam zu hal-
tenden Anmerkungen nicht der Ausweichart des polemi-
schen Austrags von Kontroversen. Ist der Haupttext in sich
schlüssig, erledigen sich irrige Ansichten von selbst.
Am Schluß eines jeden Heftes folgt das topographische,
das ikonographische und das Personenregister sowie der
Abbildungsnachweis. Gelegentlich können die Register für
mehrere Hefte zusammengefaßt werden. Zuletzt werden
diese Grundsätze in der jeweils gültigen, fortgeschriebenen
Form und ein Verzeichnis der bereits erschienenen Hefte
abgedruckt.
Form des Manuskriptes
Das Manuskript ist so zu gestalten, daß es unmittelbar re-
daktionell bearbeitet und zum Satz bzw. Druck gegeben
werden kann.
Das Manuskript des verbalen Textes wird in wenigstens
drei Exemplaren hergestellt, von denen zunächst nur eines
als Arbeitsexemplar dient, während ein anderes als Verviel-
fältigungsvorlage zunächst von Korrekturen unberührt
bleibt. Zu schreiben ist das Manuskript mit breitem linken
Rand und weitem Zeilenabstand so, daß Textergänzungen,
Textkorrekturen und Satzanweisungen ohne Platznot und
übersichtlich angebracht werden können. Die Satzanwei-
sungen sind nach den mit dem jeweiligen Hersteller verein-
barten Zeichen zu geben. Jeder Absatz ist zu bezeichnen,
die Schriftarten sind anzugeben. Die Anwendung verschie-
dener Schriftgrößen und Stärken dient allein der Übersicht-
lichkeit; auch die Sperrung kann nur als Gliederungsmittel
genutzt werden, nicht zur Hervorhebung. Die Kursive er-
scheint nur, um die wörtliche Wiedergabe von Quellenzita-
ten, Inschriften, Aufschriften oder Bezeichnungen zu kenn-
zeichnen. Abkürzungen, Ligaturen, Zeichen werden typo-
grafisch nicht nachgeahmt, sondern aufgelöst oder be-
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gende beigegeben werden. Beschränkt sich die Fotografie
darauf, die Lichtverhältnisse in Schwarz und Weiß wieder-
zugeben, bleibt die Beziehung zwischen Abgebildetem und
fotografischem Bild kommensurabler als bei den noch so
verfeinerten Techniken der Farbwiedergabe. Das schließt
nicht aus, daß Materialgegebenheiten, vor allem in Nah-und
Mikrosicht, gelegentlich am besten durch das Medium des
Farbkontrastes dargestellt werden können und müssen.
Fotografisch wiedergegeben werden auch alle histori-
schen, nicht selbst im Rahmen der Inventarisation durch
Maßaufnahmen hergestellten Pläne.
Wird die Fotografie als Teil des Argumentationszusammen-
hanges eingesetzt, so gilt dies wenigstens ebenso von der
Maßaufnahme in zeichnerischer Wiedergabe. Hieraus erge-
ben sich zunächst die Prinzipien, nach denen die Auswahl
der zeichnerischen Informationen getroffen wird. Ziel der
Maßaufnahme ist die Publikation als Teil des Gesamttex-
tes. Diese Zugehörigkeit bestimmt die Arbeit von Anfang
an: Die Lage der Schnittebenen, die Auswahl des Darzustel-
lenden, die Darstellungsweise und natürlich auch den Auf-
nahmemaßstab, der dann im allgemeinen auf 1 : 400 zu ver-
kleinern sein wird. Analytische Informationen sind durch
Schraffuren der Schnittflächen zu geben. Dabei gilt die Re-
gel, daß die älteren Entstehungsperioden dunkler, die jün-
geren heller erscheinen sollen; geschwärzt werden somit
die ältesten Teile, weiß bleiben diejenigen Teile, die nicht
mehr der Vergangenheit angehören. Dagegen unterbleiben
um der Klarheit des illustrativen Charakters der hierzu brin-
genden Maßaufnahmen willen Einschreibungen, auch von
Maßen — Verbales, auch wenn es sich in Zahlen ausdrückt,
wird im verbalen Teil des Textes gesagt. Bei der Anwen-
dung der Fotogrammetrie schiebt sich die fotografische
Aufnahme zwischen Hand und Gegenstand — sie ist somit
nur notwendiges Hilfsmittel zur Erfassung jener Sachver-
halte, welche der messenden und zeichnenden Hand nicht
oder nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand zugäng-
lich sind; auf die Prinzipien der Inventarisation hat die Me-
thode keinen Einfluß.
Es muß in Erinnerung gebracht werden, daß es Darstel-
lungsaufgaben geben kann, welche nur durch die perspekti-
vische Handzeichnung, ausgeführt als Federzeichnung, ge-
löst werden können. Das Gesehene interpretierend, können
sie näher zur Wahrheit führen als die Verzerrungen von Li-
nie und Licht durch den optisch-chemischen Apparat. Ein-
gebunden in die Stringenz der Gesamtargumentation sind
ihre Möglichkeiten, wo nötig, zu nutzen.
Der Text wird begleitet von einem Apparat aus Zusammen-
stellungen und Anmerkungen. Der Behandlung des Gegen-
standes selbst wird vorangestellt der listenmäßige Nach-
weis der Schrift- und Bildquellen sowie der Literatur; beides
wird jeweils chronologisch, die Literatur nach Erschei-
nungsjahr, angeordnet. Bei diesen Nachweisen muß die
Auffindbarkeit in Archiv und Bibliothek gewährleistet wer-
den. Dem dienen bei den Schriftquellen die Angabe von La-
gerort und Signatur, ebenso bei den Bildquellen, bei denen,
soweit es sich nicht um Reproduktionsgraphik oder Foto-
grafien handelt, die Maße genannt werden. Die Literatur
wird nach allgemeinen bibliographischen Regeln angege-
ben: Verfassername, Vorname des Verfassers, Titel, Er-
scheinungsort, Erscheinungsjahr. Bei Zeitschriftenveröf-
fentlichungen folgt nach dem Titel der Titel der Zeitschrift,
Jahrgangszahl, Jahr und Seiten. Für öfter zu nennende Lite-
ratur können Abkürzungen und Siglen verwendet werden.
Siglen werden gebildet aus den Anfangsbuchstaben der
Hauptworte, welche den Namen der betreffenden Institu-
tion oder den Titel des betreffenden Periodicums oder der
betreffenden Veröffentlichungsreihe bilden; dabei ist dar-
auf zu achten, daß solche Siglen, einmal gebildet, nicht nur
für ein Heft, sondern für die gesamte Reihe der Inventarver-
öffentlichungen verbindlich bleiben. Öfter zu nennende Li-
teratur kann auch durch zwei Schlagworte, meist den Na-
men des Verfassers und ein dem Titel entnommenes
Schlagwort, abgekürzt angegeben werden. Sämtliche Ab-
kürzungen und Siglen sind im Abkürzungsverzeichnis auf-
zuführen und aufzulösen.
Soweit eine Quelle oder eine Literaturstelle unmittelbar zu
einem Argument zu zitieren ist, kann dies in Anmerkungen
erfolgen, welche die Seiten begleiten. Dies ist insbesondere
dann der Fall, wenn auf eine abweichende Meinung oder In-
terpretation hinzuweisen ist. Dabei sind die sparsam zu hal-
tenden Anmerkungen nicht der Ausweichart des polemi-
schen Austrags von Kontroversen. Ist der Haupttext in sich
schlüssig, erledigen sich irrige Ansichten von selbst.
Am Schluß eines jeden Heftes folgt das topographische,
das ikonographische und das Personenregister sowie der
Abbildungsnachweis. Gelegentlich können die Register für
mehrere Hefte zusammengefaßt werden. Zuletzt werden
diese Grundsätze in der jeweils gültigen, fortgeschriebenen
Form und ein Verzeichnis der bereits erschienenen Hefte
abgedruckt.
Form des Manuskriptes
Das Manuskript ist so zu gestalten, daß es unmittelbar re-
daktionell bearbeitet und zum Satz bzw. Druck gegeben
werden kann.
Das Manuskript des verbalen Textes wird in wenigstens
drei Exemplaren hergestellt, von denen zunächst nur eines
als Arbeitsexemplar dient, während ein anderes als Verviel-
fältigungsvorlage zunächst von Korrekturen unberührt
bleibt. Zu schreiben ist das Manuskript mit breitem linken
Rand und weitem Zeilenabstand so, daß Textergänzungen,
Textkorrekturen und Satzanweisungen ohne Platznot und
übersichtlich angebracht werden können. Die Satzanwei-
sungen sind nach den mit dem jeweiligen Hersteller verein-
barten Zeichen zu geben. Jeder Absatz ist zu bezeichnen,
die Schriftarten sind anzugeben. Die Anwendung verschie-
dener Schriftgrößen und Stärken dient allein der Übersicht-
lichkeit; auch die Sperrung kann nur als Gliederungsmittel
genutzt werden, nicht zur Hervorhebung. Die Kursive er-
scheint nur, um die wörtliche Wiedergabe von Quellenzita-
ten, Inschriften, Aufschriften oder Bezeichnungen zu kenn-
zeichnen. Abkürzungen, Ligaturen, Zeichen werden typo-
grafisch nicht nachgeahmt, sondern aufgelöst oder be-
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