Universitätsbibliothek HeidelbergUniversitätsbibliothek Heidelberg
Metadaten

Archenholz, Johann Wilhelm von
England und Jtalien (Ersten Bands 2ten Theil): [England] — Leipzig: [Verlag nicht ermittelbar], 1786 [VD18 90954289]

DOI Page / Citation link:
https://doi.org/10.11588/diglit.68021#0048
Overview
Facsimile
0.5
1 cm
facsimile
Scroll
OCR fulltext
27L Neunter Abschnitt.
Wilkes Zeiten war der Zugang täglich mit Equipagen
bercnnt, die ab und zufuhren. Oft begeben sich Per-
sonen hicher, die in Gefahr sind arretirt zu werden,
und halten sich so lange bcy ihren gefangenen Freun-
den auf, bis sie sich mit ihren Gläubigern verglichen,
oder sonst ihre Masßrcgeln genommen haben. Denn
zu der republikartigen Verfassung, wovon ich her-
nach reden werde, gehört auch die völlige Sicherheit
aller Beunruhigung von außen. Das Innere des
Gefängnisses ist für den Bailif ein Hciligthum, das
er nicht betreten darf. Der Eingangsfaal allein ist
für ihn und die Thür sicher bestimmt. Hier liefert er
seinen Gefangenen ab. Wehe ihm aber, wenn er die
innere Schwelle übertritt! Vor einigen Jahren wagte
es jedoch einer von diesen Elenden und zwar verklei-
det, um wo möglich eine Wittwe nahe an den Ein-
gang zu locken, und sie sodann zu arretiren. Sie
hatte sich hieher zu ihrem Bruder geflüchtet, um den
Verfolgungen eines hartnäckigen Gläubigers zu ent-
gehn , der sie durchaus habhaft werden wollte. Dem
Bailif war eine große Belohnung versprochen, wenn
es ihm glücken würde. Er machte daher den Ver-
such, wurde aber schon beym Eintritte erkannt. So-
gleich wurde ihm der Rükwcg abgeschnitten, und
durch ein Losungswort das Signal gegeben, womit
die Gegenwart eines Ruhestörers bezeichnet wird.
Man stürzte aus allen Wohnungen heraus, umringte
den Ungleichen, und untersuchte die Veranlassung
seiner Kühnheit. Der Arrestbrief, den er bey sich
hatte und den man fand, bewies sein Vorhaben hin-
reichend. Da keine Entschuldigung gültig war, bat
er um Gnade; diese konnte ihm aber, aus Rüksicht
künf-
 
Annotationen