die Grabschrift eines Händlers dieser Gattuüg sich hier, in bedeu-
tender Entfernung von Rom und überhaupt von einer grösseren
Stadt, gefunden hat, erklärt sich wohl durch das dortige berühmte
Heiligthum der Feronia. Mit den grossen jährlich bei demselben
gefeierten Festen war ein viel besuchter Markt verbunden, und
mancherlei Gegenstände aus Elfenbein werden dort zu frommer
Verwendung, vielleicht auch zu weltlicher, Käufer gefunden haben5).
Wichtig scheint die Inschrift nun auch für die Frage zu sein,
in wie weit und in welcher Form die Freigelassenen in Tribus auf-
genommen sind. Der M, Volcius Pal. Ahascantus ist ausdrücklich als
Freigelassener bezeichnet; dass aber sein Freilasser und Schwieger-
vater M. Volcius Pal. Hermes selbst diesem Stande angehört, be-
weist, abgesehen vom Gewerbe, der Name Hermes, und dass bei
ihm wie bei seinem Freigelassenen in ungewöhnlicher Weise zwischen
Namen und Cognomen nur die Bezeichnung der Tribus steht. Offen-
bar ist bei beiden die erforderliche aber wenig ehrenvolle Bezeich-
nung als M(arci) l{ibertus) absichtlich weggelassen. Die Inschriften,
in denen Freigelassene mit einer Tribus erscheinen, sind nach der
mir von Prof, Kubitschek ertheilten Auskunft an Zahl sehr gering-
fügig, und unter ihnen sind verschwindend wenige, die uns über die
Verhältnisse des Freigelassenen oder die seiner Verwandten oder
seines Patronus, namentlich über deren Zugehörigkeit zu einer Tribus
unterrichten. So ist unsere Inschrift, die das Gewerbe des einen
Freigelassenen, sein Familienverhältniss zu dem von ihm Frei-
gelassenen und bei beiden die Tribus angibt, besonders inhaltreich.
Auf die Erörterung der Frage selbst will ich indess hier nicht ein-
gehen; wir haben ja hierüber wie über alle die Tribus betreffenden
Fragen binnen kurzem die von der Vorführung des gesammten
Materials begleitete Erörterung Kubitschek's zu erwarten.
5) Vgl. bes. die Beschreibung- dieses Festes, die Dionysius von Halic. 3, 32 zwar
in frühere Zeit verlegt, aber wohl nach seiner Zeit gestaltet hat: eiq bi) xö iepöv
xoüxo auvfjeoav. .. Kaxd xdq dirobeöerfiuevac; eopxdc; iroMoi juev euxdc; öiroöi-
oövxec; Kai Guaiac; xrj Geu), iroMoi öe xPrllu-aTl0^lLl6V01 Tnv TravriYupiv eiuiropoi
xe Kai xeipoxexvai Kai YeujpYoi, ayopai xe aüxö'Oi \afnrpöxaxat xwv ev dA\oi<;
xiat xöttok; xr\<; 'IxaXiac; dYOuevuuv efh/ovxo.
Wien
E. BORMANN
tender Entfernung von Rom und überhaupt von einer grösseren
Stadt, gefunden hat, erklärt sich wohl durch das dortige berühmte
Heiligthum der Feronia. Mit den grossen jährlich bei demselben
gefeierten Festen war ein viel besuchter Markt verbunden, und
mancherlei Gegenstände aus Elfenbein werden dort zu frommer
Verwendung, vielleicht auch zu weltlicher, Käufer gefunden haben5).
Wichtig scheint die Inschrift nun auch für die Frage zu sein,
in wie weit und in welcher Form die Freigelassenen in Tribus auf-
genommen sind. Der M, Volcius Pal. Ahascantus ist ausdrücklich als
Freigelassener bezeichnet; dass aber sein Freilasser und Schwieger-
vater M. Volcius Pal. Hermes selbst diesem Stande angehört, be-
weist, abgesehen vom Gewerbe, der Name Hermes, und dass bei
ihm wie bei seinem Freigelassenen in ungewöhnlicher Weise zwischen
Namen und Cognomen nur die Bezeichnung der Tribus steht. Offen-
bar ist bei beiden die erforderliche aber wenig ehrenvolle Bezeich-
nung als M(arci) l{ibertus) absichtlich weggelassen. Die Inschriften,
in denen Freigelassene mit einer Tribus erscheinen, sind nach der
mir von Prof, Kubitschek ertheilten Auskunft an Zahl sehr gering-
fügig, und unter ihnen sind verschwindend wenige, die uns über die
Verhältnisse des Freigelassenen oder die seiner Verwandten oder
seines Patronus, namentlich über deren Zugehörigkeit zu einer Tribus
unterrichten. So ist unsere Inschrift, die das Gewerbe des einen
Freigelassenen, sein Familienverhältniss zu dem von ihm Frei-
gelassenen und bei beiden die Tribus angibt, besonders inhaltreich.
Auf die Erörterung der Frage selbst will ich indess hier nicht ein-
gehen; wir haben ja hierüber wie über alle die Tribus betreffenden
Fragen binnen kurzem die von der Vorführung des gesammten
Materials begleitete Erörterung Kubitschek's zu erwarten.
5) Vgl. bes. die Beschreibung- dieses Festes, die Dionysius von Halic. 3, 32 zwar
in frühere Zeit verlegt, aber wohl nach seiner Zeit gestaltet hat: eiq bi) xö iepöv
xoüxo auvfjeoav. .. Kaxd xdq dirobeöerfiuevac; eopxdc; iroMoi juev euxdc; öiroöi-
oövxec; Kai Guaiac; xrj Geu), iroMoi öe xPrllu-aTl0^lLl6V01 Tnv TravriYupiv eiuiropoi
xe Kai xeipoxexvai Kai YeujpYoi, ayopai xe aüxö'Oi \afnrpöxaxat xwv ev dA\oi<;
xiat xöttok; xr\<; 'IxaXiac; dYOuevuuv efh/ovxo.
Wien
E. BORMANN