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Acten-mäßiger Bericht Jn Sachen Baaden-Durlach Contra Nassau-Saarbrücken, Die Herrschafft Lahr betreffend — [S.l.], 1724 [VD18 90453107]

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https://doi.org/10.11588/diglit.29157#0024
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Gericht und desselben ^Iguiclationz -Kommission verwiesen, und dermo-
äus dazu selbsten vorgeschrieben worden.
9°um. werden des Herrn Marggraffcns zu Baaden - Durlach
Hochfürstl Durchl. und Dero in GOtt ruhende Vorfahren von dem
Hauß Nassau mit höchstem Ungrund beschuldiget/ und wird in diesem
Reichs - Hof'. Raths § ssonciulo als eine richtige Wahrheit wie es doch in
der That nicht ist/ auff das Nassauische ohnverschämte Angeben gesetzet/
als hätten Dieselbe in dieser kleinen durch die öfftereKrieqe und andere
lamitaten äusserst verderbten Herrschafft nicht alle Einkünfften und Nu-
tzungen richtig erheben und einziehen lassen / ob schon Ihrer Seits so viel
eingezogen worden/ als die alte Nassauische Rechnungs-ssubnciu^aus-
gewiesen haben/ und von denen erürmten Unterthanen in jetztgedackken
schwehren Kriegs-Zeiten / bey so öfftcrn Plünderungen und völligen
Einäscherung des Stadtleins und der vier geringen darzu gehörigen
Dörffer möglich gewesen / wie solches des Fürst!. Hauses Baaden - Dur-
lach jetziger Gegembeit/ in seinen/ wegen des bekannten LviLiion8-?w-
cessu8Ztt Wien und Regenspurg Uildnbwrten vielen Impressa i 8Lrixri8, und
selbigen beygelegten sselponti8^uri8, nach anliegenden Lxtr3Ltibu8 ssit. 1,1.
abermahls selbsten deutlich und umständlich eingestanden / und ausge-
fühtet hat/ worauff man sich / als den in Rechten gültigsten Beweist/
gegen das jetzige Nassauische unziembliche Dorgeben beruffen kan/ inde-
me es dergestalten offenbahr am Tage lieget / daß der Gegentheil mit
Hindansetzung alles sonst umerStandes-Perionen herkommlichenWohl-
standes/ fichgantz kein Bedeneken mache/ seine eigene Lonssssone8lmd
^üerrä, nach seinem Interesse eben so leicht zu revociren / als er selbige vor-
her vor wahr und gültig bey Kayserl. Majestät / dem Reich und dessen
beyden höchsten Gerichten anzugeben und zubehaupten/ sich äusserst be-
mühet hat. Was aber öerley Variation^ nach Recht und Billichkeir vor
eineWürckUng haben/ undwie solche angesehen werden sollen/ hat kei-
ner mehrern Ausführung vonnölhen. Belangend
iQmum. Die des Herrn Marggraffens zu Baaden - Durlach
Hochfürstl. Durchl. impmirte üble ^äminittr^rion, aufferlegte Lxrrgciirjon
eines Invent3rii i Lxaminirung der Gemeinen und Dorff-Rechnungen und
eydliche Abhörung der Bedienten und Unterthanen/ worinnen denen
Nassauischen ohngcgründeten Imputationen abermahls äessnret / und
Se. Hochfürstl. Durchl. über alle diese neuerliche so ungebührlich- als un-
gegründet-angebrachte Klagen und Beschuldigungen nicht vernommen
und angehöret worden/ so muß Denenselben auch solch hartes Verfah-
ren billtch sehr tieffzuGemüthe dringen/indeme Ihnen solchergestalt die
Verfälschung der Rechnungen und geflissentliche übele Haußhaltung bey-
gemessen werden will / worauffhöchst-ermeldtJhro Hochfürstl. Durchl.
wann nicht der Jhro Kayserl. Majestät gebührende allerunterthänigste
Ke5pe<ss Dieselbe davon zuruck hielte / behöriger massen antworten tön-
ten; hätte aber Nassau das Licht nicht scheuen / und sich bey der Cammer-
Gerichtlichen Iügmöarion8 (Kommission denen so vielfältig' ergangenen
Kayserl. Verordnungen gemäß wie vormahlen einfinden wollen / so wür-
de Ihme frey gestanden haben / über dergleichen caiummoie angebrachte
Unrichtigkeitenzu klagenundBeschwehrde zu führen/ so viel es dazu be-
fugtgewesen.
Dann von einem invemano dißseits nichts bekant / sondern was da-
mahlen sich gefunden , ist auch in den erstem Rechnungen angehenckt/
 
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