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Verein für Badische Ortsbeschreibung [Editor]
Badenia oder das badische Land und Volk: eine Zeitschr. zur Verbreitung d. histor., topograph. u. statist. Kenntniß d. Großherzogthums ; eine Zeitschrift des Vereines für Badische Ortsbeschreibung — 2.1860-1862

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Die Juden in Konstanz. Nach den Urkunden des dortigen Stadtarchives
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https://doi.org/10.11588/diglit.22622#0042
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Gut gestraft werden nach des Rathes Erkenntniß. Aber freie,.
aufrechte, rechte und ungefährliche Täusche, Käufe und Verkäufe
um baar Geld zu thun, dabei keine der beiden Parteien der
andern Etwas schuldig bleibt, das soll dem Juden, der die Ver-
schreibung gegeben hat, zugelassen sein."

Die Verschreibung, welche die Juden dem Rathe der
Stadt Konstanz geben mußten, ist in den Ordnungen gleichfalls
enthalten und begreift allc obigen Verfügungen und deren Be-
folgen von Seiten der Juden in sich. Ein Nathsbeschluß von
1543 gestattet jedoch dem Bürgermeister, einen Juden auch
ohne Verschreibung in Begleitschaft eines Knechtes, welcher auf
ihn achte, damit cr mit Niemanden handle oder schachere, durch
die Stadt ziehen zu lassen?).

Das 17te Jahrhundert nahm den Juden noch vollends
fedes Recht oder fede Begünstigung, selbst unter den drückendsten
Auflagen, mit den Konstanzer Bürgern und Einwohnern ver-
kehren zu können. Auf Bitten der Kaufleute wurde nämlich
1651 beschlossen, den Juden den Eingang -in die Stadt völlig
zu verbieten. Alll diese Verordnungen zu Konstanz waren
jedoch nur ein Vollzug der Reichsabschiede von 1427 bis
1667 über die Judenverhältnisse mit Abänderungen, wie dic
Oertlichkeit sie veranlaßte.

Unser jetziges humanes Jahrhundert gab den Juden
größere Freiheiten wieder zurück. So wurde auch zu Konstanz
in einer Sitzung des großen Ausschusses vom 5ten Juli 1847
mit 65 gegen 29 Stimmen beschlossen, „den Judcn den bür-
gerlichen Eintritt in die Stadt zu gestatten", und mit 54 gegen
36 Stimmen, „dieselben als Ortsbürger, und nicht als
Schutzbürger aufzunehmen".

7) Jn .ganz ähnlicher Weise verfuhr man auch in andern Städten gegen
die Juden. Vergl. Stetten, Geschichte von Augsburg III, 475, 578,
604, 647.
 
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