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Fundschau 1954—1956: Alamannisch-fränkische Zeit
getragen wurde; gefunden unterhalb des rechten Fußes; Seitenlange 4,8 cm (Lö 55/25: 5)
(Taf. 82, 11. 12).
Grab 6 und 6 a : Für beide Bestattungen war das gleiche Grab verwendet worden.
Wieder bestanden Abdeckung und Einfassung aus Muschelkalk. Die Längsseiten der
Einfassung waren aus je zwei senkrecht stehenden Platten errichtet und der Boden
ebenfalls mit unregelmäßigen Platten belegt. Fugenverstrich mit Ziegelklein und Lehm.
Ein Skelett (6) befand sich in gestreckter Rückenlage und dürfte als Nachbestattung an-
zusprechen sein, während das zweite (6a) offensichtlich zur Seite geschoben und in ver-
kehrter Richtung auf den Bauch gelegt war. Grabboden — 1,10 m. Keine Beigaben.
Grab 7 : Vom Grabbau war nur der Bodenbelag aus Muschelkalk vorhanden. Kein
Fugenverstrich. Infolge einer zeitlich nicht genau faßbaren Störung befand sich der
Schädel nicht mehr in der ursprünglichen Lage, sondern auf dem rechten Oberschenkel,
während das übrige Skelett normale, gestreckte Rückenlage aufwies. Keine Beigaben.
Grabboden — 1,25 m. Es muß offen bleiben, ob ursprünglich eine Steineinfassung und
eine Abdeckung des Grabes vorhanden waren.
Grab 8 : Grababdeckung und Einfassung aus Muschelkalkblöcken, modern durch
Backsteinmauer gestört. Trockenmauerwerk, Bodenplatten, Fugenverstrich mit Ziegel-
klein und Lehm.
Skelett in gestreckter Rückenlage, Schädel, Becken und linker Unterschenkel beschädigt.
Ein rechter Oberarm-, Unterschenkel- und Fußknochen lassen auf eine frühere Be-
legung des gleichen Grabes schließen. Grabboden — 1,35 m. Keine Beigaben.
Grab 9 : Durch eine offensichtliche Störung war ein großer Teil der Deckplatten
entfernt. Die Einfassung bestand auf jeder Seite aus einer senkrecht im Boden stecken-
den Platte. Bodenbelag ebenfalls aus Platten, Fugenverstrich aus Ziegelklein und Lehm.
Zum Grabbau war wieder Muschelkalk verwendet worden. Gestreckte Rückenlage des
Skeletts, Unterschenkel nicht mehr in ursprünglicher Lage. Grabboden — 1,32 m.
Beigaben: 1. Zwei Bruchstücke einer eisernen Pfeilspitze innerhalb des rechten
Unterarms (Lö 55/26: 9) (Taf. 82, 7). — 2. Eiserne Pfeilspitze außerhalb des linken
Unterschenkels; L. 5,5 cm; Tüllendm. 1 cm (Lö 55/27: 9) (Taf. 82, 8). — 3. Reste einer
Eisenschnalle zwischen den Unterschenkeln (Lö 55/28: 9) (Taf. 82, 6). — 4. Fingerring
aus dünnem Bronzedraht, grob gebogen; Dm. 2,2 cm (Lö 55/29: 9) (Taf. 82, 5).
Bei späteren Erdbewegungen im Hirschengarten, die außerhalb der Baugrube für den
Kinobau lagen, wurde ein weiteres Grab angeschnitten.
Grab 10: Mit Ausnahme der Einfassung an der Westseite bestanden Deck-, Seiten-
und Bodenplatten aus Kalksandstein; für den Westabschluß war eine rote Sandstein-
platte verwendet worden.
Das Skelett war stark vergangen; Reste des Unterkiefers und Milchzähne weisen auf
die Bestattung eines Kindes hin. Grabboden — 1,10 m. Keine Beigaben.
Beim Grabbau fallen zunächst die sorgfältig errichteten Gräber 1 und 3 aus rotem
Sandstein auf. Beide zeichnen sich auch durch reichere Beigaben aus, während die
übrigen, aus Kalkstein errichteten ärmlich ausgestattet sind. Alle Einfassungen aber
weisen mit Ausnahme von Grab 7 eine mehr oder weniger große Verengung zum
Fundschau 1954—1956: Alamannisch-fränkische Zeit
getragen wurde; gefunden unterhalb des rechten Fußes; Seitenlange 4,8 cm (Lö 55/25: 5)
(Taf. 82, 11. 12).
Grab 6 und 6 a : Für beide Bestattungen war das gleiche Grab verwendet worden.
Wieder bestanden Abdeckung und Einfassung aus Muschelkalk. Die Längsseiten der
Einfassung waren aus je zwei senkrecht stehenden Platten errichtet und der Boden
ebenfalls mit unregelmäßigen Platten belegt. Fugenverstrich mit Ziegelklein und Lehm.
Ein Skelett (6) befand sich in gestreckter Rückenlage und dürfte als Nachbestattung an-
zusprechen sein, während das zweite (6a) offensichtlich zur Seite geschoben und in ver-
kehrter Richtung auf den Bauch gelegt war. Grabboden — 1,10 m. Keine Beigaben.
Grab 7 : Vom Grabbau war nur der Bodenbelag aus Muschelkalk vorhanden. Kein
Fugenverstrich. Infolge einer zeitlich nicht genau faßbaren Störung befand sich der
Schädel nicht mehr in der ursprünglichen Lage, sondern auf dem rechten Oberschenkel,
während das übrige Skelett normale, gestreckte Rückenlage aufwies. Keine Beigaben.
Grabboden — 1,25 m. Es muß offen bleiben, ob ursprünglich eine Steineinfassung und
eine Abdeckung des Grabes vorhanden waren.
Grab 8 : Grababdeckung und Einfassung aus Muschelkalkblöcken, modern durch
Backsteinmauer gestört. Trockenmauerwerk, Bodenplatten, Fugenverstrich mit Ziegel-
klein und Lehm.
Skelett in gestreckter Rückenlage, Schädel, Becken und linker Unterschenkel beschädigt.
Ein rechter Oberarm-, Unterschenkel- und Fußknochen lassen auf eine frühere Be-
legung des gleichen Grabes schließen. Grabboden — 1,35 m. Keine Beigaben.
Grab 9 : Durch eine offensichtliche Störung war ein großer Teil der Deckplatten
entfernt. Die Einfassung bestand auf jeder Seite aus einer senkrecht im Boden stecken-
den Platte. Bodenbelag ebenfalls aus Platten, Fugenverstrich aus Ziegelklein und Lehm.
Zum Grabbau war wieder Muschelkalk verwendet worden. Gestreckte Rückenlage des
Skeletts, Unterschenkel nicht mehr in ursprünglicher Lage. Grabboden — 1,32 m.
Beigaben: 1. Zwei Bruchstücke einer eisernen Pfeilspitze innerhalb des rechten
Unterarms (Lö 55/26: 9) (Taf. 82, 7). — 2. Eiserne Pfeilspitze außerhalb des linken
Unterschenkels; L. 5,5 cm; Tüllendm. 1 cm (Lö 55/27: 9) (Taf. 82, 8). — 3. Reste einer
Eisenschnalle zwischen den Unterschenkeln (Lö 55/28: 9) (Taf. 82, 6). — 4. Fingerring
aus dünnem Bronzedraht, grob gebogen; Dm. 2,2 cm (Lö 55/29: 9) (Taf. 82, 5).
Bei späteren Erdbewegungen im Hirschengarten, die außerhalb der Baugrube für den
Kinobau lagen, wurde ein weiteres Grab angeschnitten.
Grab 10: Mit Ausnahme der Einfassung an der Westseite bestanden Deck-, Seiten-
und Bodenplatten aus Kalksandstein; für den Westabschluß war eine rote Sandstein-
platte verwendet worden.
Das Skelett war stark vergangen; Reste des Unterkiefers und Milchzähne weisen auf
die Bestattung eines Kindes hin. Grabboden — 1,10 m. Keine Beigaben.
Beim Grabbau fallen zunächst die sorgfältig errichteten Gräber 1 und 3 aus rotem
Sandstein auf. Beide zeichnen sich auch durch reichere Beigaben aus, während die
übrigen, aus Kalkstein errichteten ärmlich ausgestattet sind. Alle Einfassungen aber
weisen mit Ausnahme von Grab 7 eine mehr oder weniger große Verengung zum