Universitätsbibliothek HeidelbergUniversitätsbibliothek Heidelberg
Metadaten

Badische Fundberichte: amtl. Nachrichtenbl. für die ur- u. frühgeschichtl. Forschung Badens — 22.1962

DOI Artikel:
Nesselhauf, Herbert: Ein Leugenstein des Kaisers Victorinus: Illingen, Ldkrs. Rastatt
DOI Seite / Zitierlink: 
https://doi.org/10.11588/diglit.43789#0089
Überblick
loading ...
Faksimile
0.5
1 cm
facsimile
Vollansicht
OCR-Volltext
Ein Leugenstein des Kaisers Victorinus

81

Der Leugenstein von Illingen ist im Jahre 269 oder 270, als in Gallien Victorinus, der
Nachfolger des Postumus regierte, gesetzt worden3a). Das ist insofern eine Überraschung
für uns, als wir nicht gefaßt waren auf eine so späte Steinurkunde aus dem rechts-
rheinischen Gebiet, das nach allgemeiner Auffassung im Jahre 260 oder kurz vorher von
den Römern aufgegeben wurde. An diesem gut belegten Sachverhalt braucht man
freilich auch jetzt nicht zu zweifeln, nur zeigt der Neufund, daß der Rückzug der Römer
über den Rhein eine zum mindesten zeitweilige Beherrschung einzelner Strecken des
rechtsufrigen Vorgeländes nicht ausschloß. An strategisch wichtigen Stellen, namentlich
im Main- und Neckarmündungsgebiet, werden die Römer sich zu allen Zeiten nach
Möglichkeit durch Brückenköpfe gesichert haben, und am Oberrhein wird es ihnen nicht
schwer gefallen sein, sich wenigstens in der Uferzone rechts des Flusses zu halten, da die
Ebene zwischen Schwarzwald und Rhein den Alemannen als Siedlungsgebiet zunächst
wohl kaum begehrenswert erschienen sein dürfte. Andererseits ist es aber auch begreiflich,
daß gerade das gallische Kaisertum, das seine Erhebung nach dem Fall des Limes
als Akt der Selbsthilfe motivieren konnte und seine Existenz mit der Notwendigkeit
der Wiederaufrichtung und Sicherung Galliens rechtfertigte, alles tat, was in seinen
Kräften stand, um ein Übergreifen der germanischen Invasion über den Rhein zu ver-
hindern und den römischen Anspruch auf das jüngst verlorene rechtsrheinische Gebiet
zu dokumentieren. Der Leugenstein von Illingen legt davon Zeugnis ab, er beweist, daß
um das Jahr 270 das Vorgelände des Rheinübergangs bei Selz unter römischer Kontrolle
stand. Wie weit die Herrschaft des gallischen Kaisertums sich über die Uferzone hinaus
nach Osten, in Richtung auf den Schwarzwald, erstreckte, ist fraglich. Wohl waren die
Leugen auf dem weggebrochenen unteren Teil der Inschrift, wie wir mit großer Wahr-
scheinlichkeit annehmen dürfen, von Aquae Aureliae (Baden-Baden) aus gezählt, dem
Vorort der civitas Aquensis, innerhalb deren Bereich der Stein stand4), es wäre aber
voreilig, daraus zu schließen, daß diese civitas in ihrem ganzen Umfang oder auch nur
ihr Vorort damals noch in römischer Hand waren. Ebenso voreilig wäre es, den Leugen-
stein von Illingen als Zeugen einer Rückeroberung rechtsrheinischen Gebietes durch den
gallischen Kaiser Victorinus zu zitieren. Es ist durchaus möglich — und ich halte es
sogar für wahrscheinlich —, daß die Alamannen an dieser Stelle damals noch gar nicht
bis zum Rhein vorgedrungen waren und es also einer Rückeroberung auch nicht bedurfte.
Wenn schon nicht militärische Operationen, so bezeugt der Illinger Stein doch immerhin,
sollte man meinen, die kaiserliche Aktivität hinsichtlich der Instandsetzung oder Er-
neuerung des rechtsrheinischen Straßenzugs. Auch hier empfiehlt es sich jedoch, vor-
sichtig zu sein. Um dies zu begründen, ist es nötig, etwas weiter auszuholen.
Ursprünglich war es üblich, Meilensteine beim Bau oder bei der Renovierung einer

3a) Zur Chronologie der gallischen Kaiser vgl. St. Bolin, Die Chronologie der galt Kaiser
(Bull, de la Soc. Royale des Lettres de Lund 5, 1931/2); A. Alföldi, Journ. of Roman Stud.
30, 1940, 6 ff.; G. Eimer, Bonner Jahrb. 146, 1941, 1 ff.; C. Patti, Epigraphica 15, 1953, 66 ff.;
R. Hanslik, RE VIII A (1958) 2074 ff. s. v. Victorinus. Die Zeitansätze differieren um ein bis
zwei Jahre. Eine restlose Klärung der schwierigen chronologischen Fragen scheint mir einst-
weilen nicht möglich zu sein, doch wird die von Alföldi vorgeschlagene Spätdatierung meines
Erachtens dem Befund am ehesten gerecht.
4) Auch der Leugenstein von Au (CIL XIII 9115) ist von der civitas Aurelia Aquensis gesetzt
und die Entfernung von Baden-Baden aus gerechnet.

6
 
Annotationen