Universitätsbibliothek HeidelbergUniversitätsbibliothek Heidelberg
Metadaten

Rudolf Bangel [Hrsg.]; Wichgraf, Fritz [Bearb.]; Heuss, Eduard von [Bearb.]
Katalog / Rudolf Bangel: Versteigerung in Frankfurt a.M. (Kat.Nr. 390): Verzeichniss eines Theiles des künstlerischen Nachlasses des 1880 verstorbenen Herrn Dr. Eduard von Heuss und von Gemälden, Studien etc. des Herrn Fritz Wichgraf-Wiesbaden: welche ... Dienstag, den 25. Juni 1895 durch die Kunsthandlung von Rudolf Bangel ... öffentlich versteigert werden — Frankfurt am Main: Kunsthandlung von Rudolf Bangel, 1895

DOI Seite / Zitierlink: 
https://doi.org/10.11588/diglit.57339#0004
Überblick
loading ...
Faksimile
0.5
1 cm
facsimile
Vollansicht
OCR-Volltext
Verkaufs-Ordnung.
Die Versteigerung geschieht nach der Reihenfolge der
Nummern, doch behält sich der Unterzeichnete ausdrücklich das
Recht vor, auch äusser der Reihe zu versteigern, und wird, sollten
etwa durch einen Zuschlag bei erfolgtem Doppelgebot Differenzen
entstehen, die Nummer sofort von Neuem ausgeboten.

Bedingungen der Auction.
Die Versteigerung findet gegen Baarzahlung statt. Der
Steigerer hat ein Aufgeld von 5% des Steigpreises zu entrichten.
Gebote bis zu Mk. 100. ■— können mit Mk. 1. —, über
Mk. 100. —■ mit Mk. 5. — mindestens abgegeben werden.
Sofern nicht ein anderes Uebereinkommen getroffen ist,
steht dem Auctionator das Recht zu, Gegenstände, welche inner-
halb 24 Stunden nach Ablauf der Auction nicht bezahlt sind,
für Rechnung des Steigerers auf die ihm am geeignetsten er-
scheinende Art weiter zu verkaufen, ohne den Steigerer davon
zu benachrichtigen. Für einen etwaigen Mindererlös ist derselbe
haftbar, während er auf Mehrerlös keinen Anspruch hat.
Die Gemälde gehen beim Zuschlag in Rechnung und Gefahr
des Steigerers über. Die Aufbewahrung bis zur Zahlung und
Abnahme geschieht mit möglichster Sorgfalt, jedoch auf Gefahr
des Steigerers. — Während der Dauer der Auction ist der
Auctionator nicht verpflichtet Rechnung zu ertheilen, oder Gegen-
stände, sollten sie gleich bezahlt sein, abzugeben.
Die Gemälde des Herrn von Heuss und diejenigen lebender
Meister werden sämmtlich unter der Garantie, dass sie von den
im Katalog angegebenen Künstlern gemalt sind, verkauft. Im
Uebrigen können Reclamationen nach erfolgtem Zuschlag nicht
berücksichtigt werden, da die Ausstellung Gelegenheit zur
Prüfung bietet.
Die Grössen der Gemälde verstehen sich ohne Rahmen in
Centimeter und bedeutet die erste Zahl die Höhe, die zweite
die Breite.
Aufträge und Gebote werden angenommen und gegen die
übliche Provision auf das Gewissenhafteste ausgeführt durch den
Kunstauctionator

Telephon 547.

Rudolf Bangel.
 
Annotationen