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Rudolf Bangel <Frankfurt, Main> [Editor]
Original-Gemälde, hauptsächlich der Barbizon-Schule: ausschließlich aus der Sammlung des Herrn J. B. Perret, Sénateur du Rhône, † La Chaux bei Lyon (Nr. 763. Band 2): Versteigerung in Frankfurt a. M., 7. Juni 1910 — Frankfurt a. M., 1910

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https://doi.org/10.11588/diglit.21433#0009
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Verkaufs - Ordnung.

Die Versteigerung geschieht nach der Reihenfolge der Nummern, doch
behält sich der Unterzeichnete ausdrücklich das Recht vor, auch ausser der
Reihe zu versteigern.

Bedingungen der Auktion.

Nur den mit Katalogen versehenen Personen ist der Zutritt zur Aus-
stellung und die Beiwohnung der Auktion gestattet.

Die Versteigerung findet gegen Barzahlung statt. Der Steigerer hat ein
Aufgeld von 10 °/o des Steigpreises zu entrichten.

Gebote bis zu Mk. 100.— können mit Mk. 1.—, über Mk. 100.— mit
Mk. 5.— mindestens abgegeben werden.

Wenn zwei oder mehrere Personen zugleich ein und dasselbe Gebot
abgeben und die Aufforderung zur Abgabe eines höheren Gebots erfolglos
bleibt, entscheidet das Los. (Verordnung vom 10. 7. 02.)

Sofern nicht ein anderes Übereinkommen getroffen ist, steht dem Unter-
zeichneten das Recht zu, Gegenstände, welche innerhalb 24 Stunden nach
Ablauf der Auktion nicht bezahlt sind, für Rechnung des Steigerers auf die
ihm am geeignetsten erscheinende Art weiter zu verkaufen, ohne den Schuldner
davon zu benachrichtigen. Für einen etwaigen Mindererlös ist derselbe haftbar,
während er auf Mehrerlös keinen Anspruch hat.

Die Gemälde gehen beim Zuschlag in Rechnung und Gefahr des Steigerers
über. Die Aufbewahrung bis zur Zahlung und Abnahme geschieht mit mög-
lichster Sorgfalt, jedoch auf Gefahr des Steigerers. — Während der Dauer
der Auktion ist der Auktionator nicht verpflichtet, Rechnung zu erteilen oder
Ersteigertes, sollte es gleich bezahlt sein, abzugeben.

Die Gemälde werden ohne Garantie und in dem Zustande verkauft, in
welchem sie sich befinden. Reklamationen nach erfolgtem Zuschlag können
nicht berücksichtigt werden, da die Ausstellung Gelegenheit zur Prüfung bietet.
Die Bezeichnungen sind nach den Angaben der Erben des Vorbesitzers beibehalten.

Die Grössen der Gemälde sind in Zentimetern angegeben und bedeutet
die erste Zahl die Höhe, die zweite die Breite.

Aufträge und Gebote werden angenommen und durch zuverlässige Kom-
missionäre gegen die übliche Provision auf das Gewissenhafteste ausgeführt.

Als vereinbarter Erfüllungsort für alle Verpflichtungen der Käufer gilt
Frankfurt a. M.

Telephon 547.

RUDOLF BANGEL.
 
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