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Rudolf Bangel <Frankfurt, Main> [Editor]; Rudolf Bangel [Editor]
Katalog / Rudolf Bangel: Versteigerung in Frankfurt a.M. (Nr. 848): Verzeichnis einer hervorragenden alten China- und Japan-Sammlung sowie der reichgeschnitzten Türen, Fenster etc. aus dem Chinesischen Pavillon der Internationalen Hygiene-Ausstellung in Dresden: welche ... Dienstag, den 11. März 1913 ... in Frankfurt am Main versteigert werden — Frankfurt a. M., 1913

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https://doi.org/10.11588/diglit.30833#0004
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V erkaufs - Ordnung.

Die Versteigerung geschieht nach der Reihenfolge der Nummern, doch behält sich der Unter-
zeichnete ausdrücklich das Recht vor, auch außer der Reihe zu versteigern.

Bedingtmgen der Auktion.

Nur den mit Katalogen versehenen Personen ist der Zutritt zur Ausstellung und die Beiwohnung
der Auktion gestattet.

Die Versteigerung findet gegen Barzahlung statt. Der Steigerer hat ein Aufgeld von 10 %
des Steigpreises zu entrichten.

Gebote bis zu M. 100.— können mit M. 1.—, über M. 100.— mit M. 5.— mindestens abgegeben

werden.

Wenn zwei oder mehrere Personen zugleich ein und dasselbe Gebot abgeben und die Aufforderung
zur Abgabe eines höheren Gebots erfolglos bleibt, entscheidet das Los. (Verordnung vom 10. 7. 02.)

Sofern nicht ein anderes Uebereinkommen getroffen ist, steht dem Unterzeichneten das Recht
zu, Gegenstände, welche innerhalb 24 Stunden nach Ablauf der Auktion nicht bezahlt sind, für Rechnung
des Steigerers auf die ihm am geeignetsten erscheinende Art weiter zu verkaufen, ohne den Schuldner
davon zu benachrichtigen. Für einen etwaigen Mindererlös ist derselbe haftbar, während er auf Mehr-
erlös keinen Anspruch hat.

Die Gegenstände gehen beim Zuschlag in Rechnung und Gefahr des Steigerers über. Die
Aufbewahrung bis zur Zahlung und Abnahme geschieht mit möglichster Sorgfalt, jedoch auf Gefahr
des Steigerers. — Während der Dauer der Auktion ist der Auktionator nicht verpflichtet, Rechnung
zu erteilen, oder Ersteigertes, sollte es gleich bezahlt sein, abzugeben.

Die Gegenstände werden unter Garantie der Echtheit, aber in dem Zustanae verkauft, in welchem
sie sich befinden. Reklamationen nach erfolgtem Zuschlag in Hinsicht auf die Erhaltung können nicht
berücksichtigt werden, da die Ausstellung Gelegenheit zur Prüfung bietet. Beanstandung der Echtheit
muß innerhalb 14 Tagen vom Ablauf der Auktion stattfinden, andernfalls ihr nicht mehr stattgegeben
werden kann.

Aufträge und Gebote werden angenommen und durch zuverlässige Kommissionäre gegen die
übiiche Provision auf das Gewissenhafteste ausgeführt.

Als vereinbarter Erfüllungsort für alle Verpflichtungen der Käufer gilt Frankfurt a. M.

Telephon 547.

Rudolf

Für etwaigen, bei unsachgemäßem Anfassen der Gegenstände entstandenen Schaden

ist der Besucher haftbar.
 
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