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Rudolf Bangel <Frankfurt, Main> [Hrsg.]; Rudolf Bangel [Hrsg.]
Katalog / Rudolf Bangel: Versteigerung in Frankfurt a.M. (Nr. 874): Verzeichnis der Gemälde alt-holländischer, vlämischer, deutscher u.a. Meister, Sammlung Professor Causid-Brück †, Cassel: welche Dienstag, 10. Februar 1914 ... versteigert werden — Frankfurt a. M., 1914

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https://doi.org/10.11588/diglit.20215#0004
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Bedingungen der Auktion.

Nur den mit Katalogen versehenen Personen ist der Zu-
tritt zur Ausstellung und die Beiwohnung der Auktion gestattet.

Die Versteigerung findet gegen Barzahlung statt. Der Steigerer
hat ein Aufgeld von 10'7<> des Steigpreises zu entrichten.

Gebote bis zu M. 100.— können mit M. 1.—, über M. 100 mit
M. 5.— mindestens abgegeben werden.

Wenn zwei oder mehrere Personen zugleich ein und dasselbe
Gebot abgeben und die Aufforderung zur Abgabe eines höheren Gebots
erfolglos bleibt, entscheidet das Los. (Verordnung vom 10. 1. 02.)

Sofern nicht ein anderes Übereinkommen getroffen ist, steht
dem Unterzeichneten das Recht zu, Gegenstände, welche innerhalb
24 Stunden nach Ablauf der Auktion nicht bezahlt sind, für Rechnung
des Steigerers, auf die ihm am geeignetsten erscheinende Art weiter
zu verkaufen, ohne den Schuldner davon zu benachrichtigen. Für
einen etwaigen Mindererlös ist dieser haftbar, während er auf Mehr-
erlös keinen Anspruch hat.

Die Gemälde gehen beim Zuschlag in Rechnung und Gefahr
des Steigerers über. Die Aufbewahrung bis zur Zahlung und Abnahme
geschieht mit möglichster Sorgfalt, jedoch auf Gefahr des Steigerers.
— Während der Dauer der Auktion ist der Auktionator nicht verpflichtet,
Rechnung zu erteilen, oder Ersteigertes, sollte es gleich bezahlt sein,
abzugeben.

Die Gemälde werden ohne Garantie für die Echtheit und
in dem Zustande verkauft, in welchem sie sich befinden. Reklama-
tionen nach erfolgtem Zuschlag können nicht berücksichtigt werden,
da die Ausstellung Gelegenheit zur Prüfung bietet. Die Bezeichnungen
sind im wesentlichen nach den Angaben der Vorbesitzer beibehalten
und werden, wie alle Erklärungen im Katalog, nicht gewährleistet.
Die Masse sind in Zentimeter angegeben, die erste Zahl bedeutet die
Höhe, die zweite Zahl die Breite.

Aufträge und Gebote werden angenommen und durch
zuverlässige Kommissionäre gegen die übliche Provision auf das
Gewissenhafteste ausgeführt.

Als vereinbarter Erfüllungsort für alle Verpflichtungen der
Käufer gilt Frankfurt a. M.

Telephon Amt 1, 547. Rudolf Bangel

Neue Börse, Börsenplatz.

Für etwaigen, bei unsachgemässem Anfassen der Gemälde,
entstandenen Schaden, ist der Besucher haftbar.
 
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