Universitätsbibliothek HeidelbergUniversitätsbibliothek Heidelberg
Metadaten

Becker, Rudolf Zacharias
Unterricht- Noth- und Hülfsbüchlein für Bürgers und Bauersleute: Darinnen sie in den meisten Vorfällen des Lebens, beym Feldbau, bey der Viehzucht, und Hauswirthschaft, bewährte und nützliche Regeln, Anweisungen und Vortheile verzeichnet finden : Durch IX. Kupferstiche erläutert ([1]): Unterricht- Noth- und Hülfsbüchlein für Bürgers und Bauersleute — Bregenz: gedruckt und verlegt bey Joseph Brentano, 1791 [VD18 90767306]

DOI Seite / Zitierlink: 
https://doi.org/10.11588/diglit.47506#0080
Überblick
loading ...
Faksimile
0.5
1 cm
facsimile
Vollansicht
OCR-Volltext
7Z
als etwas dazu, das ihm zu Gift werden kann; gü-
te Obrigkeiten halten auch deswegen mich Recht scharf
darauf/, daß niemand heimlich etwas selbst schlachte,
sondern es muß durch die Metzger oder Fleischhauer
und ordentliche Schlachter geschehen, und diese müs-
sen verstehen, ob ein Thier zu essen ist oder nicht; ist
aber ein Fleischhacker selber so gottlos, daß er den
armen Leuten verdorbenes oder krankes Fleisch ver-
kauft , oder auch nur verschenkt, so wird er mit
Recht von der Obrigkeit bestraft, und wer hinter
solche Schliche kommt, ist in seinem Gewissen ver-
bunden , solchen heimlichen Mörder bey der Obrig-
keit anzuzeigen. So mußte im Jahr 1716. der
Vorsteher der Feldschlachterey in Paris mit Namen
An ton Dübü, ein sehr reicher und angesehener
Mann, weil er den Soldaten Fleisch von verreckten
Ochsen verkauft hatte, im blossen Hemde mit einem
Strick um den Hals und einer brennenden Kerze in
der Hand, mit blossem Kopf unter der Kirchthür
knieend Kirchenbusse thun. Dabey war ihm auf
Dem Rücken und aufder Brust eine Tafel angehangt,
darauf stand: ?lnton Dübü,Vorsteher der Felds
schlachcerey, welcher den Soldaren Fleisch
von aussarzitten und krepierten Vieh verkaufe
Har. Hernach mußte er noch 12000 Thaler Stra-
fe geben, und auf 9 Jahre das Land meiden, wor-
HN ihm lehr recht geschah.
Der Bäcker Meister Ronrad in Zückerho-
fen war ein kluger Mann. Da der Metzger eben
gestorben war, und ein anderer sich im D rf setzen
wollte: da gab er der Gemeinde den Einschlag,daß
jn bey der Obrigkeit anhielt: "es möchte doch kemem
die Erlaubmß gegeben werden, dr mch erst recht
wäre examinirt worden, ob er auch verstehe, was zu
 
Annotationen