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Becker, Rudolf Zacharias
Unterricht- Noth- und Hülfsbüchlein für Bürgers und Bauersleute: Darinnen sie in den meisten Vorfällen des Lebens, beym Feldbau, bey der Viehzucht, und Hauswirthschaft, bewährte und nützliche Regeln, Anweisungen und Vortheile verzeichnet finden : Durch IX. Kupferstiche erläutert ([1]): Unterricht- Noth- und Hülfsbüchlein für Bürgers und Bauersleute — Bregenz: gedruckt und verlegt bey Joseph Brentano, 1791 [VD18 90767306]

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https://doi.org/10.11588/diglit.47506#0283
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275
kommen haben, Die Vorschrift, wie man mit
ihnen umgehet, ist folgende:
1. Wenn ein Mensch im Wasser liegt, so bringt ihn
schleunigst aufs Trockne: aber behutsam, daß er nicht ver-
letzt werde. E? ist nicht nöthig, daß man es vorher den
Gerichten anzeige: oder sich darum bekümmere, m welcher
Gerichtsbarkeit es liege? Es haben alle Landesherrschaf-
ten in ganz Deutschland verordnet, daß man solchen Ver-
unglückten so bald als möglich helfe. Ja sie haben sogar
fast überall Belohnungen, darauf gesetzt, daß man Verun-
glückten je eher je liebet zu H-lfe kommen soll.
2. Stellt einen Ertrunkenen ja nicht auf den Kopf,
rollt ihn nicht über Fässer, und zerret und stoßt ihn nicht
gewaltsam: davon stirbt er, wenn er noch nicht todt ist.
Dagegen ist es gut, seine Glieder gelind zu bewegen.
§. z. Wird er weit von einem Hans aus dem Was-
ser gezogen, so entkleidet ihn sogleich , schneidet die Kleider
ab, wenn sie njcht leicht herabgehen, trocknet chn mit
Tüchern ab, und wickelt ihn in wollene Decken, oder
Kleider ein, daß bloß das Gesicht ftey bleibt. Machet
Ihm auch gleich den Mund rein von dem Schlamm oder
Schaum, der darinn ist, welches mit einer Feder, mit ei-
nem Grashalm, oder was man sonst bey der Hand hat,
geschehen kann. Spählt auch den Mund mit ein wenig
Wasser aus, und legt den Ertrunkenen auf die Seite,
daß es wieder heraus laufen kann. Ist ein Haus nahe, f-
geschieht dieses bequemer, wenn er hrnelugebracht ist.
Z. 4. Es muß von der Stelle an gleich em Both zum
Nächsten Arzt und Wundarzt laufen, und beyde holen, und
sie mässen kommen.
5. Den Ertrunkenen tragt oder führet ins nächste
zur Wiederbelebung schickliche Haus, so daß er im Tra-
gen oder fahren aus Stroh oder Kleidern, dabey auf dee
linken Seite, mit geradem Hals, und der Kops etwas
höher liegt. Hier bringt ihn in die Stube, die nicht
zu warm ist und frische Lust hat; nur daß keine Zugluft
an den Ertrunkenen gehet, und leidet nrcht mehr Men-
schen in der Stube, als zu der Sache nöthig sind. Ist
obiges 2. z, noch nicht geschehen, so thut es nun. Dar-
S 2 und
 
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