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worden. Auch nimmt man warmes Wasser mit der Halste
Eßig, tüncht Tücher ein, drückt sie stark wiederaus, und
legt sie um den Kops und Hals, nur so, daß Nase und
Mund srey blerbeu. Wenn die Tücher kalt sied, macht
man sie wieder warm, und das Reiben geht immer fort.
§. 5. Man halt den Todtschunendrn gestossenen Küm-
mel in Eßig gemengt unter die Nase, oder geriebenen
Meerrettrg, Zwiebeln, Marum verum, Salbei); aber ja
keinen Schwefel. Auch bestreicht man ihm die Schläfe
mit Eßig oder Brandtenwein.
§. 6. Man weht rhm mit einem Bündel Laub fleißig
frische Luft ins Gesicht, und spritzt ihm kaltes Wasser oder
Weineßig Hinern.
Kommt der Wundarzt, so schlagt er ihm die
Drosselader am Hals, wenn ere versteht; wo nicht, so öffnet
er eine Ader am Arm. Viel Blut darf er anfangs nicht
weglassen, sondern muß lieber die Ader noch einmal öff-
nen. Der Arzt und Wundarzt befehlen, was geschehen
soll, sobald sie dabey sind. Bleiben sie aber über eine halbe
Stunde aus, und der Kranke will sich noch nicht bewegen,
so bläset man Luft in ihn, wie oben gelehrt worden. Auch
giebt man ihm ein Tobacksklysner. Unterdessen wird mit
§. 4. immer sortgefahren, und der Lerb, auch Hande und
Füsse, müssen so viel möglich immer dabey zugedeckt blei-
Len und unter den Decken gerieoen werden. Alles dieses
muß wenigstens zwey bis drey Stunden lang fortgesetzt
werden, ehe man schliessen kann, daß der Mensch wirklich
todt sey.
8. Fangt er aber an, sich zu regen und Athem za
holen, so weht man ihm vrel Wmd ms Gesicht, und be-
spritzt rhn mit kaltem Wasser, worinn Spiritus oder Eßig
gemischt ist. Man hört nun nach und nach auf zu rerben,
deckt ihn etwas w.lrmer zu, und grebt ihm, wenn er schlu-
cken kann, lvffelwers warmen Lhee von Hollerblürben ,
Calbey oder MclUsse mit etwas Honig. Geht das Arhem-
holen noch schwer, so kann man ihm noch ein Klystier vorr
demselben Thee mit Honig und etwas Salz geben, oder
von Milch und etwas Salz, beydes nur lauwarm. Be-
kommt er nun hinten drein noch em Fieber, oder andere
Zufälle; so muß man den Arzt fragen,Md^ er muß
worden. Auch nimmt man warmes Wasser mit der Halste
Eßig, tüncht Tücher ein, drückt sie stark wiederaus, und
legt sie um den Kops und Hals, nur so, daß Nase und
Mund srey blerbeu. Wenn die Tücher kalt sied, macht
man sie wieder warm, und das Reiben geht immer fort.
§. 5. Man halt den Todtschunendrn gestossenen Küm-
mel in Eßig gemengt unter die Nase, oder geriebenen
Meerrettrg, Zwiebeln, Marum verum, Salbei); aber ja
keinen Schwefel. Auch bestreicht man ihm die Schläfe
mit Eßig oder Brandtenwein.
§. 6. Man weht rhm mit einem Bündel Laub fleißig
frische Luft ins Gesicht, und spritzt ihm kaltes Wasser oder
Weineßig Hinern.
Kommt der Wundarzt, so schlagt er ihm die
Drosselader am Hals, wenn ere versteht; wo nicht, so öffnet
er eine Ader am Arm. Viel Blut darf er anfangs nicht
weglassen, sondern muß lieber die Ader noch einmal öff-
nen. Der Arzt und Wundarzt befehlen, was geschehen
soll, sobald sie dabey sind. Bleiben sie aber über eine halbe
Stunde aus, und der Kranke will sich noch nicht bewegen,
so bläset man Luft in ihn, wie oben gelehrt worden. Auch
giebt man ihm ein Tobacksklysner. Unterdessen wird mit
§. 4. immer sortgefahren, und der Lerb, auch Hande und
Füsse, müssen so viel möglich immer dabey zugedeckt blei-
Len und unter den Decken gerieoen werden. Alles dieses
muß wenigstens zwey bis drey Stunden lang fortgesetzt
werden, ehe man schliessen kann, daß der Mensch wirklich
todt sey.
8. Fangt er aber an, sich zu regen und Athem za
holen, so weht man ihm vrel Wmd ms Gesicht, und be-
spritzt rhn mit kaltem Wasser, worinn Spiritus oder Eßig
gemischt ist. Man hört nun nach und nach auf zu rerben,
deckt ihn etwas w.lrmer zu, und grebt ihm, wenn er schlu-
cken kann, lvffelwers warmen Lhee von Hollerblürben ,
Calbey oder MclUsse mit etwas Honig. Geht das Arhem-
holen noch schwer, so kann man ihm noch ein Klystier vorr
demselben Thee mit Honig und etwas Salz geben, oder
von Milch und etwas Salz, beydes nur lauwarm. Be-
kommt er nun hinten drein noch em Fieber, oder andere
Zufälle; so muß man den Arzt fragen,Md^ er muß