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Becker, Carl Heinrich [Editor]
Papyri Schott-Reinhardt (1) — Heidelberg: Carl Winter's Universitätsbuchhandlung, 1906

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https://doi.org/10.11588/diglit.71105#0041
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Äußere Form und Schrift der Urkunden. 25
Vogelfüßen und Sternen vor sich. Mittendurch ist ein Strick aus Papyrus (arab. ,(|
eZ-sita’a)1) gelegt, der das Siegel mit dem Papyrus verband, wohl ähnlich dem, der die Ur-
kunde verschloß. Von letzterem verlangte die gute Sitte, daß er fein sei, wie aus Igd el-
farid II, 204, 1 ff. zu ersehen ist. Zugesiegelt durfte erst werden, nachdem die Adresse ge-
schrieben war.2) Solcher Adressen auf der Rückseite haben sich verschiedene erhalten (II,
XII, XIV, XV). Sie geben eine Wiederholung des Briefeingangs mit Spatium zwischen den
Namen des Absenders und Empfängers ohne Basmalah und ohne die später und schon
damals im Verkehr mit Muslimen — sicher im Privatverkehr — üblichen Segensformeln.
Der Adresse folgte ein Vermerk über den Inhalt: ftd-tcfäm (II) oder ein N. Propr. mit dem
Zusatz: fi galijatihi (XII). Es scheint nämlich Usus der damaligen Kanzleien gewesen zu
sein, auf einem Qirtas immer nur eine Sache zu behandeln, wie es auch unsre Urkunden
zeigen. Omar II. soll sich hiergegen gewandt haben, eine gemeinsame Beantwortung
geübt und eine Zusammenlegung gefordert haben, um nicht Gut vom mal el-miislimän zu
vergeuden.3) Diese Tendenztraditionen beweisen uns bloß die auch in den Qorraurkunden
geübte Praxis.
Die Gruppe 1 war gerollt, nicht gefaltet, wie die Bruchstellen zeigen, von den anderen
Gruppen läßt sich nichts Sicheres sagen. Gruppe 3 war vielleicht nicht einmal gesiegelt;
jedenfalls hat sich keine Spur erhalten. An Nr. IX hat sich oben ein Stück Protokoll
erhalten.
Die Schrift fällt von weitem auf durch die enorme Platzverschwendung, die sie gefordert
hat. Auch hiergegen hat sich der fromme Omar II. angeblich gewandt, als er befahl, die
Reihen enger aneinander zu schließen und die Buchstaben kleiner zu machen.4) Es ist aber
während der ganzen Blütezeit des Islam Übung geblieben, die aus dem Ministerium heraus-
kommenden Erlasse mit ungeheurer Platzverschwendung zu verfassen. Ein Berliner Frag-
ment (P 9195) aus der Kanzlei des Chalifen Hakim hat einen Zeilenabstand von 5 cm.
Die Schrift erinnert an das gewöhnliche nasAl, die heutigen Orientalen lassen sie
aber nicht als nashi gelten, sondern nennen sie wie mir F. Kern mitteilt. Diese orien-
talische Trennung hat etwas Richtiges; denn die gewöhnlichen Schriftregeln des nashi sind
andere. Nach Karabaceks Vorgang (PERF 592) möchte ich unsre Schrift als mekkanisch
bezeichnen, das alte dem das sehr nahe stand. Die Anfänge des arabischen
Schrifttums liegen bekanntlich noch sehr im Dunkeln; das Beste, was bisher darüber ge-
schrieben wurde, ist Karabaceks Kritik «Julius Eutings Sinaitische Inschriften» in WZKM
V, 320 ff. Was Karabacek dort S. 324 von den Formen der Buchstaben , J im mek-
kanischen Duktus sagt, paßt vollkommen auf unsre Urkunden. Auch die Verwandtschaft
mit dem späteren sogenannten Maghribinisch liegt auf der Hand, sogar in der Punktation;
denn Urkunde HI schreibt das immer mit einem Punkt über und das mit einem unter
dem Kopf; in XVIII, 4 wird freilich /' ^3 geschrieben.
Wie man nun unsre Schrift in der Gruppe des Mekkanisch-Medinischen (cf. Fihrist
4, Z. 7) des näheren bezeichnen soll, wage ich nicht zu entscheiden. Dazu müßten erst ein-
gehende Untersuchungen über das Verhältnis des Mekkanischen zu dem von Karabacek
erkannten nord arabischen Duktus vorliegen und über das Verhältnis der verschiedenen Ab-
arten des Mekkanisch-Medinischen überhaupt. Dafür fehlen aber einstweilen die Vergleichs-
*) 'Iqd II, 204, 1. 3) JB. Sa'd V, 296, 5 ff.; Ibn Gauzis Manäqib ‘Omar
’) ‘Iqd II, 204, 5. 39, 10; 48, 10 ff. Ib.

Papyri Schott-Reinhardt. I.

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