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Äußere Form und Schrift der Urkunden.

griechischen Standpunkt, wie ich vom arabischen, halten die sprachliche Zusammen-
gehörigkeit beider Worte für ausgeschlossen. Denn der T-Laut ist bereits altägyptisch,
während der zweite Teil der Worte sich natürlich sehr gut entsprechen kann. Man wäre
also genötigt, eine Nebenform anzunehmen.
Um die Frage ganz kompliziert zu machen, setzt nun die Urkunde VIII offenbar
κώμη Άφροδιτω gleich äjjs el-Qais oder el-Fls zu lesen. Neben der Fülle sicherer
Parallelen wird man diesem Fragment nicht zuviel Bedeutung beimessen dürfen. Wahr-
scheinlich liegt ein Versehen vor, was nicht zu verwundern ist, wenn zwei Schreiber, die
wohl einer des andren Schrift nur schwer lesen konnten, einen Stoß solcher doch in
unendlicher Fülle zu erledigender Mitteilungen abzuarbeiten hatten. Zudem scheint auch
eine zeitliche Differenz zwischen den Niederschriften zu bestehen, wie die Divergenz der
Data nahelegt. Ist oben el-Qais1) zu punktieren, so gewinnt die Lokalisierung nach Atfih
nur an Wahrscheinlichkeit, da beide Nomen nicht weit2) voneinander lagen, und ein ähn-
liches Versehen durch Kopistenfehler in einer Skala auch gerade für el-Qais und Atfih bezeugt
ist.3) In die gleiche Gegend weist auch der Wiener Qorrapapyrus vom gleichen Jahr, der
aus Ahnäs stammt. Diese können alle sehr wohl einem Funde entstammen, ebenso wie
die Qorrapapyri aus Ansinä und USmun sich ihrerseits zu einer geographischen Gruppe zu-
sammenschließen.
Bei methodischem Vorgehen, wie ich es hier versucht habe, ist man also auf Grund
der vorliegenden Indizien gezwungen, die Identifizierung von Asfuh mit dem heutigen Atfih
für die wahrscheinlichste zu halten. Neue Data mögen neue Resultate ergeben und viel-
leicht die oben ausgesprochene Vermutung einer in byzantinischer Zeit wieder neubelebten,
sonst aber nicht belegten kürat Asfuh = κώμη Άφροδιτω im oberen Sa'ld überzeugend dartun.

3. Äußere Form und Schrift der Urkunden.
Über die äußere Erscheinung und Größe der Qorraurkunden ist bei der Edition das
Nötige bemerkt. Sie scheiden sich, abgesehen von den Fragmenten und Protokollen, in drei
Gruppen:
1. Kanzleirollen großen Stils (I—IV);
2. Kanzleirollen im Größenumfäng gewöhnlicher Briefe (X, XI);
3. Formulare von annähernd quadratischer Form (V, VI).
Sämtliche kleiden sich in die Form von Briefen und waren wie diese wohl alle ver-
siegelt. Erhalten hat sich bei ihnen die Versiegelung nicht, wohl aber in zwei Fällen (III, XI)
die Untersiegelung, die man scharf von ersterer zu trennen hat, wie mich G. A. Gerhard
belehrt.4) Daß das Schlußsiegel von Nr. III (Tafel Va) nicht Versiegelung, sondern Unter-
siegelung ist, erhellt daraus, daß es beim Aufrollen nach innen zu liegen kam, während die
Adresse, die man doch natürlich nur außen suchen kann, auf der Rückseite der Eingangs-
worte stand, wie bei II, XIV, XV deutlich sichtbar ist. Leider fehlt bei den Siegelstücken
in beiden Fällen der Eingang, aber auch die Adresse, was als Beweis e contrario ange-
sehen werden kann. Das Siegel ist aus Tonerde (arab. el-tina das Tonsiegel)5), wie
alle Siegel der PSR, es zeigt in schlechter Erhaltung eine aufrecht schreitende Gestalt mit

1) Vgl. PERF 565.
2) Da die kürat Atfih die einzige östlich des Nil
war (Qalqasandl 93), kann sie sich sehr weit südlich
heruntergezogen haben. Eine gemeinsame Verwal-
tung halte ich für ausgeschlossen. Belegt ist nur,
daß el-Qais zuweilen mit Bahnasä gemeinsam ver-

waltet wurde, z. B. Ibn Sa'Id ed. Tallqvist 103; ich
habe es auch sonst noch gelesen.
8) AmIslinbaü 1. c. S. 557, Z. 3.
4) Als einzige, freilich noch lange nicht abschlies-
sende Arbeit sei auf H. Erman, Die Siegelung der
Papyrusurkunden (Arch. f. Pap. I, 68 ff.) hingewiesen.
6) 'A/d II, 204, 5.
 
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