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Fällen eine exakte Datierung eines Fundes liefern. Denn die Münzen sind
weit über die Grenzen des von Römern betretenen Gebietes hinausgewandert
und das einzelne Stück ist oft lange im Kurs geblieben, ehe es in den Boden
kam (vergl. z. B. S. 44) und kann deshalb nur einen terminus post quem abgeben.

Weit wichtiger ist die genaue Durcharbeitung grösserer Münzmassen, sei es,
dass es sich um Schatzfunde handelt, die uns dann ein Bild der Zusammensetzung
des kursierenden Münzbestandes in einem ganz bestimmten Moment geben, sei es,
dass es sieh um die gesamten an einem Orte auftretenden Münzen handelt,
um so wichtiger, je enger die in Betracht kommenden zeitlichen Grenzen sind.
Erst aus solchen Beobachtungen kann man allmählich die sicheren Normen für
die Benutzung der Münzen als Zeitmesser ableiten. Nebenbei ergeben sich
daraus eine Menge interessanter historischer, kulturhistorischer, nationalöko-
nomischer Resultate.

Schon die Bearbeitung der Münzen von Haltern, die alle zwischen 11
v. Chr. und 17 n. Chr. dorthin gekommen sein müssen, ergab mancherlei. (Vergl.
Ritterling Mitteil. d. Westf. Altert.-Komm. II S. 113ff., Dragendorff ebend.
III S. 55ff.) Ein weit grösseres und daher zu sichereren Ergebnissen führendes
Material aus fast der gleichen Zeit, die Münzen aus den frührömischen Wohn-
plätzen in den Selsschen Ziegeleien bei Neuss, bearbeitet Strack (Novaesium,
Bonner Jahrb. 111/112, S. 419ff.). Es ist zum ersten Male, dass von einem Fund-
orte eine wirklich grosse Masse von Kleingeld der frühen Kaiserzeit aus scharf
begrenztem Zeiträume vorliegt. Die für die Frühzeit charakteristische Mischung
von römischem und gallischem Geld zeigt sich auch hier. Das gallische ist aber
durchweg Kleingeld. Die gallischen Goldmünzen sind bereits in dieser Zeit gänz-
lich aus dem Verkehr verschwunden, ebenso die Silbermünzen. Nur vier gallische
Kleinsilbermünzen finden sich noch. Mommsens Annahme (Röm. Münz wesen
S. 685) eines Verbotes des gallischen Edelmetallgeldes bestätigt sich also. Ebenso
ist offenbar fremdes Kupfergeld verboten gewesen. Dagegen war das gallische
Kleinkupfer bis zum Ende der Regierung des Augustus für Gallien anerkanntes
Geld und ist offenbar, wie aus der grossen Masse zu schliessen ist, noch während
dieser ganzen Zeit geschlagen worden. Die republikanischen Asse sind fast
vollständig verschwunden. Daraus erklärt sich die starke von Augustus für
Gallien angeordnete Kupferprägung. Denn gerade hier forderten die Verhält-
nisse offenbar eine enorme Masse kleinen und kleinsten Geldes. Am schlagendsten
zeigt das die offenbar, wenn auch nicht staatlich ins Leben gerufene, so doch
staatlich geduldete Halbierung der Münzen, welche auch wieder für die Früh-
zeit charakteristisch ist (in der Münzmasse von der Selsschen Ziegelei nicht
weniger als 385 Stück!). (Vgl. Ritterling und Dragendorff a. a. 0. Strack,
Bonner Jahrb. 108/9, S. 1 ff.) So verfügte man am Rhein schliesslich über
Nominale von 20—15—10—7 Vs—5—2r/2—11U und 5/8 Pfennig Wert.

Die Gesamtheit der im Erdlager von Hof he im (ca. 40—60 n. Chr.) gefun-
denen Münzen behandelt Ritterling unter Beifügung einer Reihe wichtiger
Beobachtungen. (Nass. Ann. XXXIV S. 24ff.) Interessant ist zunächst der
Nachweis, dass die AgrippamUnzen' nicht unter Augustus, sondern erst unter
 
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