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im Bilde aufsteigend, nur den Blick auf die Dächer bietet und hier auch,
infolge des kleinen Massstabes, die betreffende Stelle nicht mit Sicherheit
unterschieden werden kann. Volger hat in seiner scharfsinnigen, die ihm
bekannten archivalischen Q und gedruckten Quellen benutzenden Unter-
suchung eine Reihe von sicheren Angaben über diese beiden Häuser zu-
sammengestellt und Reiffenstein, der wie kein anderer dazu berufen war,
hat als „malender Geschichts-
forscher" auf Grund der Volger-
schen Beweisführung Q eine Re-
konstruktion entworfen (Fig. 182),
die so vortrefflich im Geiste der
Fran kfurter klein - bürgerlichen
Baukunst jener Zeit empfunden
ist, dass wir in der That an-
nehmen dürfen, dass dieselbe sich,
was die allgemeine Anordnung
betrifft, mit dem einstmaligen Zu-
stande deckt und nur etwa in
Einzelheiten vielleicht davon ab-
weicht. Von den bei Volger aus-
führlich behandelten Feststel-
lungen fassen wir nur das im
Rahmen unserer Darstellung für
die bauliche Erscheinung Wesent-
liche kurz zusammen, ohne die
zahlreichen Einzelheiten zu be-
rühren, welche oft mehr oder weniger dem Gebiete der allgemeinen Goethe-
Forschung angehören: Die grössere Behausung lag nach Süden und nahm
die Breite der fünf südlichen Fensterachsen des heutigen Baues (Fig. 133)
ein, somit stand das kleinere Nebenhaus an Stelle der zwei nördlichen
*) „Die Hausurkunden des Goethehauses wurden im Herbstmonate des Jahres
1852 auf dem Dachboden dieses Hauses in einem alten hölzernen Kasten aufgefunden,
woselbst sie von den Zeiten des Herrn Rath Goethe her gelegen hatten" (Volger, 8.26,
Anm. 1.) Dieselben sind leider, nachdem Volger sie benutzt hatte, spurlos verschwunden.
3) Dass Reiffenstein der Volgerschen Analyse zustimmte, beweist der Umstand,
dass er einen eigenen ersten Rekonstruktions-Versuch aus dem Jahre 1858 verwarf
(das Blatt beßndet sich jetzt im Historischen Museum) und dafür den oben abge-
bildeten in seine „Bilder zu Goethes Dichtung und Wahrheit" aufnahm, von welchem
der erste Versuch erheblich abweicht. Leider hat er dabei versäumt, Volgers un-
gemein Reissige Arbeit zu erwähnen. Reiffenstein hatte im Spätherbste des Jahres
1858 eine öffentliche Ausstellung von acht Denkblättern zu Goethes Jugendgeschichte
veranstaltet, darunter befand sich obige erste, nicht zutreffende Rekonstruktion, welche
auch damals im Frankfurter Konversationsblatte (16. November, 8. 1091) beschrieben
wurde; gegen letzteren Bericht, als „gegen das urkundlich Beweisbare fast mit jedem
Worte" verstossend, wendet sich Volger auf S. 17, Anm. 2.
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im Bilde aufsteigend, nur den Blick auf die Dächer bietet und hier auch,
infolge des kleinen Massstabes, die betreffende Stelle nicht mit Sicherheit
unterschieden werden kann. Volger hat in seiner scharfsinnigen, die ihm
bekannten archivalischen Q und gedruckten Quellen benutzenden Unter-
suchung eine Reihe von sicheren Angaben über diese beiden Häuser zu-
sammengestellt und Reiffenstein, der wie kein anderer dazu berufen war,
hat als „malender Geschichts-
forscher" auf Grund der Volger-
schen Beweisführung Q eine Re-
konstruktion entworfen (Fig. 182),
die so vortrefflich im Geiste der
Fran kfurter klein - bürgerlichen
Baukunst jener Zeit empfunden
ist, dass wir in der That an-
nehmen dürfen, dass dieselbe sich,
was die allgemeine Anordnung
betrifft, mit dem einstmaligen Zu-
stande deckt und nur etwa in
Einzelheiten vielleicht davon ab-
weicht. Von den bei Volger aus-
führlich behandelten Feststel-
lungen fassen wir nur das im
Rahmen unserer Darstellung für
die bauliche Erscheinung Wesent-
liche kurz zusammen, ohne die
zahlreichen Einzelheiten zu be-
rühren, welche oft mehr oder weniger dem Gebiete der allgemeinen Goethe-
Forschung angehören: Die grössere Behausung lag nach Süden und nahm
die Breite der fünf südlichen Fensterachsen des heutigen Baues (Fig. 133)
ein, somit stand das kleinere Nebenhaus an Stelle der zwei nördlichen
*) „Die Hausurkunden des Goethehauses wurden im Herbstmonate des Jahres
1852 auf dem Dachboden dieses Hauses in einem alten hölzernen Kasten aufgefunden,
woselbst sie von den Zeiten des Herrn Rath Goethe her gelegen hatten" (Volger, 8.26,
Anm. 1.) Dieselben sind leider, nachdem Volger sie benutzt hatte, spurlos verschwunden.
3) Dass Reiffenstein der Volgerschen Analyse zustimmte, beweist der Umstand,
dass er einen eigenen ersten Rekonstruktions-Versuch aus dem Jahre 1858 verwarf
(das Blatt beßndet sich jetzt im Historischen Museum) und dafür den oben abge-
bildeten in seine „Bilder zu Goethes Dichtung und Wahrheit" aufnahm, von welchem
der erste Versuch erheblich abweicht. Leider hat er dabei versäumt, Volgers un-
gemein Reissige Arbeit zu erwähnen. Reiffenstein hatte im Spätherbste des Jahres
1858 eine öffentliche Ausstellung von acht Denkblättern zu Goethes Jugendgeschichte
veranstaltet, darunter befand sich obige erste, nicht zutreffende Rekonstruktion, welche
auch damals im Frankfurter Konversationsblatte (16. November, 8. 1091) beschrieben
wurde; gegen letzteren Bericht, als „gegen das urkundlich Beweisbare fast mit jedem
Worte" verstossend, wendet sich Volger auf S. 17, Anm. 2.
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