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keineswegs in einer etwaigen zeichnerischen Flüchtigkeit beruht, sondern
ein Beleg dafür ist, dass die im Jahre 1539 vom Rathe geltend gemachten
Privilegien auch beachtet wurden. Es wurde damals weder innerhalb
noch ausserhalb des Grabens die Errichtung einer Ringmauer zugelassen.
So hat dieser Hof niemals einen besonders wehrfähigen Zustand und
ein burgliches Aussehen besessen. Sein einziger Schutz war ein ihn um-
schliessender Wassergraben, der durch einen von Westen kommenden
schmalen Bach mit dem sogenannten Sandhof-Weiher in Verbindung stand.
Der auf der Nordseite liegende Eingang war durch eine Zugbrücke ge-
sichert.
In der ersten Hälfte des XVIII. Jahrhunderts fand eine Neugestal-
tung aller Gebäude des Hofes statt. Es wurde der heute noch bestehende
stattliche, nach Nordwesten schauende Wohnbau errichtet, an den sich
nach Süden hin, rechtwinklig dazu, auf
beiden Seiten je ein niedrigerer, Oekonomie-
zwecken dienender Flügel anschloss. Leider
lässt sich eine genauere Datierung dieser
Neuanlage nicht feststellen. Battonn be-
richtet darüber: „Der Deutschmeister und
nachmalige Kurfürst zu Mainz Franz Lud-
wig von Pfalz-Neuburg liess den grossen
Vorderbau ganz von Stein aufführen und
sein Wappen über das Thor setzen." Mit
dieser Angabe steht jedoch der heutige
sachliche und stilkritische Befund in Wider-
spruch und verursacht dadurch eine Reihe
von Vermuthungen. Es kommt hinzu, dass
der Wohnbau wahrscheinlich zwei ver-
schiedene Bauphasen aufzuweisen hat, wo-
von unsere Abbildungen Zeugnis ablegen. Auf einem der ersten Hälfte
des XVIII. Jahrhunderts zuzuweisenden Aufrisse und Querschnitte er-
scheint zwischen den beiden fast quadratischen Eckpavillons ein niedriger,
mittlerer Verbindungstheil mit Thorbau und Zugbrücke (Fig. 232 und 283).
Auf dem 1772 gezeichneten schönen Blatte der Gerning-Sammlung
(Fig. 234) ist dieser Theil um ein erstes Obergeschoss erhöht und mit
den Pavillons organisch verbunden; der Giebel ist entsprechend in die
Höhe gerückt. Der jetzige Zustand (Fig. 235 und 236) stimmt im Wesent-
lichen damit überein. Im Giebel sitzt aber nicht das Wappen des
Pfalz-Neuburgers, sondern dasjenige des Herzogs Clemens August von
Bayern, Kurfürsten von Köln, der 1732—1761 Hoch- und Deutschmeister
war. Es ist der kunstsinnige Fürst, der 1747—1751 die Deutschordens-
Kirche in Sachsenhausen im Stile des Barock-Rokoko erneuerte (vgl. I, 195)
und deshalb sein Wappen über dem Hauptfenster der neuen Kirchenfront
anbringen liess. Dieses letztere und dasjenige am Sandhofe stimmen
Fig. 23i. Sand-Hof im XVII. Jahrhundert.
keineswegs in einer etwaigen zeichnerischen Flüchtigkeit beruht, sondern
ein Beleg dafür ist, dass die im Jahre 1539 vom Rathe geltend gemachten
Privilegien auch beachtet wurden. Es wurde damals weder innerhalb
noch ausserhalb des Grabens die Errichtung einer Ringmauer zugelassen.
So hat dieser Hof niemals einen besonders wehrfähigen Zustand und
ein burgliches Aussehen besessen. Sein einziger Schutz war ein ihn um-
schliessender Wassergraben, der durch einen von Westen kommenden
schmalen Bach mit dem sogenannten Sandhof-Weiher in Verbindung stand.
Der auf der Nordseite liegende Eingang war durch eine Zugbrücke ge-
sichert.
In der ersten Hälfte des XVIII. Jahrhunderts fand eine Neugestal-
tung aller Gebäude des Hofes statt. Es wurde der heute noch bestehende
stattliche, nach Nordwesten schauende Wohnbau errichtet, an den sich
nach Süden hin, rechtwinklig dazu, auf
beiden Seiten je ein niedrigerer, Oekonomie-
zwecken dienender Flügel anschloss. Leider
lässt sich eine genauere Datierung dieser
Neuanlage nicht feststellen. Battonn be-
richtet darüber: „Der Deutschmeister und
nachmalige Kurfürst zu Mainz Franz Lud-
wig von Pfalz-Neuburg liess den grossen
Vorderbau ganz von Stein aufführen und
sein Wappen über das Thor setzen." Mit
dieser Angabe steht jedoch der heutige
sachliche und stilkritische Befund in Wider-
spruch und verursacht dadurch eine Reihe
von Vermuthungen. Es kommt hinzu, dass
der Wohnbau wahrscheinlich zwei ver-
schiedene Bauphasen aufzuweisen hat, wo-
von unsere Abbildungen Zeugnis ablegen. Auf einem der ersten Hälfte
des XVIII. Jahrhunderts zuzuweisenden Aufrisse und Querschnitte er-
scheint zwischen den beiden fast quadratischen Eckpavillons ein niedriger,
mittlerer Verbindungstheil mit Thorbau und Zugbrücke (Fig. 232 und 283).
Auf dem 1772 gezeichneten schönen Blatte der Gerning-Sammlung
(Fig. 234) ist dieser Theil um ein erstes Obergeschoss erhöht und mit
den Pavillons organisch verbunden; der Giebel ist entsprechend in die
Höhe gerückt. Der jetzige Zustand (Fig. 235 und 236) stimmt im Wesent-
lichen damit überein. Im Giebel sitzt aber nicht das Wappen des
Pfalz-Neuburgers, sondern dasjenige des Herzogs Clemens August von
Bayern, Kurfürsten von Köln, der 1732—1761 Hoch- und Deutschmeister
war. Es ist der kunstsinnige Fürst, der 1747—1751 die Deutschordens-
Kirche in Sachsenhausen im Stile des Barock-Rokoko erneuerte (vgl. I, 195)
und deshalb sein Wappen über dem Hauptfenster der neuen Kirchenfront
anbringen liess. Dieses letztere und dasjenige am Sandhofe stimmen
Fig. 23i. Sand-Hof im XVII. Jahrhundert.