Universitätsbibliothek HeidelbergUniversitätsbibliothek Heidelberg
Metadaten

Blum, Jacob
Camerales Supplicationes, Oder Formular-Buch Auszerlesener zierlicher Supplicationen: welche die nächstabgelebten Jahre, absonderlich von 1660. biß 1664. am hochlöbl. Kays. Cammergericht um allerhand Proceß über die Reichs-Constitutiones außzubringen, extrajudicialiter übergeben, nebenst darauf jedesmahl erfolgten Decreten, und beygefügten Annotaten, sampt einem nöthigen Register. Allen denen, so an höchstbesagtem Cammergericht Proceß zu suchen haben ... — Köln, 1740 [VD18 14288141]

DOI Seite / Zitierlink:
https://doi.org/10.11588/diglit.28066#0031
Überblick
Faksimile
0.5
1 cm
facsimile
Vollansicht
OCR-Volltext
n l. VL ^I5V. PLK50bS.
auff ihn gebracht werden können / doch daimch zu sein eusserster Beschimpssung und
hochst'chadlicher Versäumungen ieiu und der seinem Woifahtt dalelbsten immerhin/
gleich w. re er mit einem sm-mA^-reK belegt gewesen / verbleiben muffen / allo gar /
ms ihm zu GellenhMlen dicLzmchc^s Bedienung laut u. r.beyügeuden oci§iu3li8
immittelstangetrageu worden / uudZudeßRicht.gmachung undnöthkger V'stel--
lung seiner daselbst gelegener Güter auff ,4. Tag Erlaubnus begehret / auch caurio-
nem luEciencem cle 5e irerum ülleuclo anerboten / daNNOch solche geringe climiiliokr
nicht erhalten / und mittels dieser Gelegenheit / wodurch er sich und die seinige künfss
tig ehrlichen ernehrm können / ihm auß Händen gefallen.
Obauwwol/ nachdem S Ruß fetter Erbacdischen Amptsrechnung den Ke-
cess durch Lxikanrien N'chtig lr^uiäjrr, UNd btt) Ihrer Hochgkd. GN-einen gU- Bts
fehl an die Bcampteu tollicuirec, ihm die Amptshasste zur Zahlung zu leisten / end-
lich weilen ein geringes erfolget / die licjurcKrioues neben dem emgekommenen Geld
zur Eantzley überliefert/ darauff Ihr Hochgrasi-Gn. die vebicores bemetdter Lx-
Mumien selbstcnadgchorct/ ob dieielbe aller Orten geständig/ uuddiercpLl-rwion
zwi-chen Ihr und Ihrem Herrn Bruder als peu-cicchLmeu ohne Anwalts iwmcchAn
darnach gemacht / .0 hat er doch laut m z. bepltgenden onZinAis erfahren / daß nun-
mehr allererst 8. Monath nach übergebener li^uicKcion , nnd da die Debitors durch
bezahltk Gülten / Zrnse Tüctensteur / Schatzuua und andere Anlagen auffs eufferste
außgesogen / und dre Eindringung solchen KcceMis allerdings uumüglich / ohne dem
auch Anwalts lwiucchA jeder,zctt das seinige Zu deren Eintreibung gethan / und nun-
mehr nach auffgegebkner Bedienung fereur damit nichts zu thun hat / ihm dannoch
den 4. Ian. dieses Muffenden Jahrs ein Cantzlcy Befehl uuterm Dato dcß z i. Dec.
i66z?zukommen/ oaß er mner8. Tagen äclLco den KecesZ unfehlbar ei»,bringen /
oder der Straff gcwertig seyn solle.
Wann dann Gn. Fürst und Herr ein selbst redende Unbilligkeit ist / einen sei-
ner Dienste erlassenen 16. j.ihrigen treuen Diener in Abhörung der Rechnung Oerw-
sta'tvon einem Mouathin den andern anffstlue Kosten in loco oKcü auffzuraittu /
und da der Kccels durch LxlRmien, so äusser Kiner Schuld / allein der Lenti' Unver-
mögenheit Halder zuruck geblieben / rickttg NKuic!ii.-ec, cii! mehrers zu erforoern.
Wann ihm auch nicht allein zu eiG rster Be?chimpssnng / sondern auch m dem d r
Stadt Gelleuhausen Synclicar dadurch entbehren müss'N/ zugröMm Schadcir
gerathen / daß gegen alle anerboti ne gl-ug ame camiou blosse r 4- Tage c loco nieyt
cUmircirr werden wollen/ al 0 in Ansehung dessen allen die Hülssc Rechtaw bet) oü'stm
höchsten Gericht od nororiamvomiui Kei immcAiecamm gnug'üM gegründet scher-
vet / zu suchen gegen Willen genöthiget ist.
Co gelangt an E. Fürstl. Durehl. Anwalts im Namen desselben mtterchämg-
ste höchfleissigste Bitte / die geruhen Ihme WWer deNact^r; Herrn ^'raffen / dica-
rionem su^cr clamuo claro ex injuriis cum lermino lcgali 2.. meus gn, exrrxcstii en
zulaffen ; So van ferner in Rechten erkennen / erkküeu und auß prechen / daß
Beklagtem Hochgr. Gn. die al o verursachte Zehrung/ VcrMMNus und Schad,»/
ihme 5Uagern zuerstatten / so dan auch deß langwierigen schmählichen und ohne
C 2 einige
 
Annotationen