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Blum, Jacob
Camerales Supplicationes, Oder Formular-Buch Auszerlesener zierlicher Supplicationen: welche die nächstabgelebten Jahre, absonderlich von 1660. biß 1664. am hochlöbl. Kays. Cammergericht um allerhand Proceß über die Reichs-Constitutiones außzubringen, extrajudicialiter übergeben, nebenst darauf jedesmahl erfolgten Decreten, und beygefügten Annotaten, sampt einem nöthigen Register. Allen denen, so an höchstbesagtem Cammergericht Proceß zu suchen haben ... — Köln, 1740 [VD18 14288141]

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https://doi.org/10.11588/diglit.28066#0075
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m. III. VL POLI^IC^. 6z
auch Gericht und Rechtswegen hiemitauffden sechzigsten Tag / den nächsten nach
vberantwordodcr Verkündigung dieses / deren wir euch ro. re. zu erscheinen / erstlich
und zwar glaubliche Anzeig zu tpuu / daß diesem ersten Kays. Gedott äe non oöen-
6en6o achorsamlich gelebt sey / oder wo nicht / und deme über Zuversicht zuwider ge-
handelt werden sötte / alsdan / wie auch sonsten zu sehen und hören / Euch wegen oi^
angezogener unterlchiedlich-verübt- r land - friedbrüchiger Gewattthaten in die Pceu
deß gemeinen Landfriedens (^Mmcion einverleibt/ nemlich zwey tausend Marck
lötigs Goldes / gefallen seyn / mit Urtheil und Rechtsprechen erkennen / erklären /
und öffentlich verkünden : Im fall ihr aber durch diese unsere fernere Kays. Gedott
<ze non rurbänclo aut VZL fäöli ^i-oceclcnclo ncc non rcNirnenclo beschwert zu seyn /
und warumd denselben anbefohiener massen zu gehorsamen/ ihr nicht schuldig noch
in obssieciücirre PcxN zu cleclarircu seyn / erhebliche und deständlge Ursachen zu ha-
ben vcrmeynen 'ölten / Alsdan solche Einrede in Rechten gebührlich vorzubnngen /
üllentha btnuulers Kays. Cammergerichts Srkantuüß und fürterlichen Sntschieds
darüber zu gewarten. Wan ihr kommet und erscheinet alsdan also oder nicht / so wird
Doch nichts desto weniger auff deß gehorsamen Theilsoder seines Anwalts Anruffen
und Erfordern/ ress>eäive mit Erklärung allerseits Pmeuund sonsten gehandelt
und procedirct / wie sich das seiner Ordnung nach gebühret / darnach ihr euch vestig-
lich zu richten. Geben zu Speyer den 6. Zunii.


im.

DL

c^I75I5 kI8L^I,ILO5.
Unterthämgste Luji^icarion
-E I o.
Ottatrokre 2<ä viclenclum semciclillein pernam traÜL dontiicuceo-
num Im^cril, uuä cum mLUclako ^cxuali <je amoveuclo milire exeero ,
relaxrmclo , cailsuclo , re^amucto ^areuclo immilHoui Icviume
ecülIum, anncxä cic^rione lolicL.

kilcalis conccL k.


UreHl- Fürst / rc-
SuerF. D-aibt der Käys. Oeucral-kisoal Ampttweaen inUntertha-
uigküt klagend zu erkennen/ was moffen Lantzler und Math 8uxrem> 8cn.->-üü
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