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Blum, Jacob
Camerales Supplicationes, Oder Formular-Buch Auszerlesener zierlicher Supplicationen: welche die nächstabgelebten Jahre, absonderlich von 1660. biß 1664. am hochlöbl. Kays. Cammergericht um allerhand Proceß über die Reichs-Constitutiones außzubringen, extrajudicialiter übergeben, nebenst darauf jedesmahl erfolgten Decreten, und beygefügten Annotaten, sampt einem nöthigen Register. Allen denen, so an höchstbesagtem Cammergericht Proceß zu suchen haben ... — Köln, 1740 [VD18 14288141]

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https://doi.org/10.11588/diglit.28066#0132
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xrs

Anwalts
Leutschmeister - Valley C.
Lonrrs

?. 1^. §c Konsorten.
Ilrchl. Fürst/rc.
Euer Fürsti. Durch!, bringt Anwalt deß HochwürdigenundWslgebohr-
nen Herrn / Herrn tt. Frcyherru von Deutschen Ordens Rittern und
Land-Comweuthurn der Valley Coblentz / wider den Durch!. Fürsten und läerrn/
Derrn ?. ^v. Pfaltzgraftu bey Rhein / re. Wie auch ^s. dero BcamvtenDie^
ner zu^. untertdamgst klagend vor und an: -Obwol deß löblichen TeutchenOr^
dens BEy Coblentz und denen i?üud ssommenkhurn im Ampllvi. Hertzogthumbs
Berg einen cum coulentu Uriuci^iz hoch ermetdten Teutschcn Orden noroiste iu-
co^orirten Ädelichcn Sitz Morsbraden genant / mit allen seinen anaehörigen
Reuthen / Gütern und Auffkompsten von -o. 50.40.50. und mehr Fahren in
ruhigem Besitz/ Genoß und Gebrauch ohne männigliches Wider prechen (nach-
gektagtt Neuerung außgeschchssen) gehabt/ und Anwalts gnädige Herr Principal ,
als Micher uand Commenthur vordedeuter Valley in dessen gstichmässigl'r ?E5-
liou annoch ist.
So haben doch wessen ungeachtet Beklagte Jhro Fürstl. Durch!, an besagtem
Dero Amptman und Diener zu nicht allein nnterm 63co6.)M nechsthin einen
schrifftlichen Befehl dahin aumaßlich erthellet / daß dieselbe Anwalts gnädigen Herrn
pliucstgin die in mehr-bedeutem 2lmpt verhandene Reuthen / Güter und Aujffom-
sten in Zuschlaglegen/ uuddarad biß zu ferner Verordnung nichts abfolgen lassen
wollen / sondern denselben nachgehends gantz ohue aber deß Anwalts gnädige Herr
kriucipLi dessen einige Ursach wissen können / in st weit inhxritt, sowol die auff dem
Feld verhandene Früchten in die Schemen zu Mohrsbraden einzuführen / die Gar-
den zehlen / verwahr!ich hinlegen / und die Scheu er/damit nichts davon komme/ zu-
schliessen/als auch die zu Mohrsbraden Anwalts gnädigen H^rrnpnncchginzuste-
pende mob>ill3 in Zuschlag zu halten / und eine auffrichtige steci^cation einzu chicten/
Mehrern Besag beygelegter zweyer Fürst!. Befehl lül> nvm. i.
Wmi kaum deß Heib Reichs Ab'chjeden / sonderlich aber in derdonsticurion
Don Arresten heUsamlicb und wol verseh 'n / falls zwischen Parteyeu dm Reich ohne
Mittelunterworffen/ (wiedißfalls - angelegt / deren Güter oder st^ge-
sperret / angehalteu und verbotten werden / aberaufgungsgme Laucion judicio M
^juüicatumsolvi,welchehiemitsso vieldarzu ttöhtig) oi^l-irrwtt'd/ nicht 1-e^xirc
werden wollen / daß alsdan 6e rclsxanclo presto 8. d. sonderlich diffaus /
juriscZiLeione iuclicü ex immecliare personsrum, ^uglicgteL'rest-e^ive
LOmincnria caulL tZcizfunclarä , gkbett'NUUd erkkUNtt Werden Mögen.
Als gelanget an E. Fürstl-Durchl- Anwalts im Namen seines gnädigen Herrn
xrmcMstdiese uuterthäuiaste Bitte/ dieselbe geruhen Ihm wider Eingangs Herrn
Beklagte ^lünöacum pcLNäie äe rclsxänäo FrlLÜo 8. d. Inhalts die geklagte lm-
ycsti-
 
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