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Bock, Franz
Geschichte der liturgischen Gewänder des Mittelalters: oder Entstehung und Entwicklung der kirchlichen Ornate und Paramente in Rücksicht auf Stoff, Gewebe, Farbe, Zeichnung, Schnitt und rituelle Bedeutung (Band 2) — Bonn, 1866

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https://doi.org/10.11588/diglit.26751#0018
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— 2

VIII. Jahrhundert aus den beiden früher angegebenen Factoren der
mosaischen Cultgewänder und der römischen Senatorenkleidung
sich gestaltet haben. Als Grund, weswegen wir hierorts gleich
zur nähern Beschreibung der verschiedenen bischöflichen Ornate
übergehen, ohne vorher die Diakonen- und priesterlichen Gewän-
der in ihrer genetischen Entwickelung erläutert zu haben, führen
wir an, dass der Bischof in seinen einzelnen Gewändern als Pon-
tifex die verschiedenen hierarchischen Abstufungen des Priesterthums
in der Kirche veranschaulicht und in seiner Person vertritt. Des-
wegen erscheint derselbe auch bei feierlicher Begehung der heili-
gen Geheimnisse angethan mit allen jenen liturgischen Gewändern,
wie sie den verschiedenen kirchlichen Graden vom Subdiakon, bis
zum Priester eigenthümlich zustehen. Haben wir also in folgen-
den Blättern die einzelnen Gewandstücke des Pontihcal-Ornates in
ihrer formellen und künstlerischen Beschaffenheit die verschiedenen
Jahrhunderte des Mittelalters hindurch im Text und Bild veran-
schaulicht, dann werden dadurch auch schon die prg.skytgruü/g
und die u. hinlänglich gekennzeichnet sein , und es er-
übrigt in der Folge nur noch, auf die Unterschiede näher einzu-
gehen, wodurch sich die Levitenkleider und die priesterlichen Ge-
wänder des Celebrans von den dem Schnitte nach gleichgestalteten
Ornaten des Pontifex unterscheiden. Bei Beschreibung dieser ein-
zelnen wird es zweckmässig sein, jene Reihen-
folge einzuhalten, die auch bei der Anlegung vom Bischöfe, nach
altkirchlichen Vorschriften , beobachtet wird. V ir beginnen also
zunächst unsere geschichtlich-archäologischen Angaben mit der
Fussbekleidung.

1.
Die PontiRcal-Strümpfe „tibialia, caligae."
Seit den Tagen des Papstes Stephanus ') bestand in der Kirche
die Vorschrift, dass jene liturgischen Gewänder, die bei der Feier
des eucharistischen Opfers angelegt wurden, nicht ausserhalb der
Kirche an Stelle der Profangewänder getragen werden durften.
Dieses Gebot war nicht nur für die Priester erlassen, sondern es
hatte auch für die Bischöfe bindende Kraft. Dem oben Gesagten
zufolge ist es also anzunehmen, dass auch der Bischof eine
zweifache Gewandung anzulegen pflegte. V enn er nämlich als

') Guil. Purandi Rationale div. ofRc. lib. III. cap. I.
 
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