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VERSTEIGERUNGSBEDINGUNGEN

Die Versteigerung geschieht gegen sofortige Barzahlung in Reichsmark. Ersteigertes Auktionsgut kann
ausnahmslos nur nach geleisteter Barzahlung ausgehändigt werden.
Auf den Zuschlagspreis haben die Käufer ein Aufgeld von 15°/o zu entrichten.
Das Eigentumsrecht an den ersteigerten Gegenständen geht erst mit der Zahlung des Kaufpreises, die
Gefahr aber bereits mit dem Zuschlag auf den Käufer über. Der Zuschlag an den Meistbietenden ver-
pflichtet diesen zur Abnahme. Jeder Steigerer kauft für seine eigene Rechnung.

Die Gegenstände werden in dem Zustand versteigert, in dem sie sich im Augenblick des Zuschlages
befinden. Durch die der Versteigerung vorausgehende Ausstellung ist die Möglichkeit gegeben, sich
von der Eigenschaft und dem Zustand jedes Gegenstandes zu überzeugen. Reklamationen nach
erfolgtem Zuschlag können daher keine Berücksichtigung finden. Der Katalog ist fachmännisch
bearbeitet, jedoch können die auf genauester Untersuchung beruhenden Bestimmungen und Zu-
schreibungen nicht gewährleistet werden.

Wir behalten uns vor, Nummern zu vereinen oder zu trennen und auch außerhalb der Reihenfolge des
Kataloges zu versteigern. Gesteigert wird bis zu RM. 100,— um mindestens RM. 1,—, bis zu RM. 500,—
um mindestens RM. 5,—■, bis zu RM. 1000,— um mindestens RM. 10,— und darüber um mindestens
RM. 50,—. Der Zuschlag erfolgt, wenn nach dreimaligem Aufruf eines Gebotes kein höheres abgegeben
wird. Eine Verpflichtung, den Zuschlag zu erteilen, besteht jedoch für den Versteigerer nicht.
Geben mehrere Personen das gleiche Gebot ab und wird nach dreimaligem Aufruf ein Mehrgebot
nicht erzielt, so entscheidet das Los über den Zuschlag. Bei Meinungsverschiedenheiten über den
Zuschlag wird der Gegenstand sofort noch einmal ausgeboten.

Geht die Zahlung für die ersteigerten Gegenstände nicht rechtzeitig ein, so haftet der Ersteigerer
für alle uns etwa daraus entstehenden Zins- oder Währungsverluste. Wir behalten uns das Recht
vor, in unserem eigenen Namen wahlweise Erfüllung des Kaufvertrages oder Schadenersatz wegen
Nichterfüllung zu verlangen. Auch steht uns bei nicht rechtzeitig eingehender Bezahlung das Recht
zu, den Kauf zu annullieren und den Kaufgegenstand auf Kosten des Erstehers sofort weiter-
zuverkaufen, wobei der Käufer für einen Ausfall haftet, dagegen auf einen Mehrerlös keinen An-
spruch hat und auch zu einem weiteren Gebot nicht zugelassen wird.

Erfüllungsort für alle Verpflichtungen der Käufer und ausschließlicher Gerichtsstand ist München.
Wir ersuchen die Käufer baldmöglichst über die ersteigerten Gegenstände zu verfügen und diese
spätestens innerhalb drei Tagen nach der Versteigerung abzuholen, andernfalls wir uns das Recht
vorbehalten müssen, ohne weitere Aufforderung die Gegenstände auf Kosten und Gefahr des
Käufers einem Spediteur zur Verwahrung zu übergeben.

Irgendwelche Haftung für die Verwahrung der versteigerten Gegenstände nach erfolgtem Zuschlag
können wir nicht übernehmen. Der Versand erfolgt ausnahmslos auf Kosten und Gefahr des Käufers.
Uns für die Versteigerung erteilte Kaufaufträge werden auf das gewissenhafteste erledigt, doch bitten
wir, uns die Aufträge spätestens einen Tag vor Beginn der Versteigerung schriftlich zu übermitteln. Wir
ersuchen ferner uns nicht näher bekannte Auftraggeber zu Beginn derVersteigerung ausreichende Deckung
für die erteilten Aufträge zu hinterlegen, andernfalls dieselben nicht berücksichtigt werden können.

JULIUS BÖHLER / MÜNCHEN

KUNST AUKTIONSHAUS

BRIENNERSTRASSE 12 / TELEGRAMM-ADRESSE: PAINTINGS MÜNCHEN / FERNRUF: 56693
 
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