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AUKTIONSBEDINGUNGEN

Die Versteigerung geschieht gegen bare Zahlung.
Der Ersteher hat auf den Zuschlagspreis ein Aufgeld
von 10% zu entrichten.

Das geringste zulässige Gebot ist i Mark, über den
Betrag von von 100 Mark wird um wenigsten 5 Mark
gesteigert.

Der Auktionator behält sich das Recht vor, Nummern
außerhalb der Reihenfolge des Katalogs zu ver-
steigern, Nummern zusammen zu nehmen und Num-
mern zu teilen.

Kann eine entstandene Meinungsverschiedenheit über
den Zuschlag nicht sofort zwischen den Beteiligten be-
glichen werden, so wird die fragliche Nummer noch-
mals ausgeboten.

Da Gelegenheit geboten ist, an den Besichtigungstagen
sich von dem Zustand der Stücke und von der Richtig-
keit der Katalogangaben zu überzeugen, können Rekla-
mationen nach erfolgtem Zuschlag nicht berück-
sichtigt werden.

Die versteigernde Firma übernimmt für die Echtheit der
Stücke volle Garantie.

Die Aufträge erbitte ich möglichst zeitig und mit di-
rekter Post.

Die Erwerbungen anwesender Käufer übernehme ich nur
dann zur Aufbewahrung, wenn mir sämtliche Num-
mern sofort nach dem Zuschlag übergeben werden,
jedoch ohne Garantie.

C. G. BOERNER.
 
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