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C. G. Boerner, Auktions-Institut, Kunst- und Buchantiquariat <Leipzig> [Hrsg.]
Kupferstiche des XV. bis XVII. Jahrhunderts: dabei eine gewählte deutsche Privatsammlung ; Serien kostbarer Graphik von Martin Schongauer, Albrecht Dürer, Hirschvogel, Lautensack, Rembrandt und wertvolle Blätter von Aldegrever, Altdorfer, Den Beham, Jacob Cornelisz., Lucas Cranach, Delff, Alart du Hameel, Fouceel, Meister E. S., Meister S, Ostendorfer, Pencz, Zeeman u.a. ; ferner eine kleine Serie von Stichen Daniel Chodowieckis ; Versteigerung am Donnerstag, den 5. November 1931 (Katalog Nr. 173) — Leipzig, 1931

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https://doi.org/10.11588/diglit.5574#0004
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AUKTIONSBEDINGUNGEN

Die Versteigerung geschieht in Reichsmark gegen so fort ige bare Zahlung in deutscher
Reichswährung. (4.20 GM = 1 % U. S. A.) Spätere Zahlung ist nur mit unserem
ausdrücklichen Einverständnis zulässig und bankmäßig zu verzinsen.
Bei Verzögerung der Zahlung hat der Käufer für alle durch die Verzöge-
rung für die Versteigerungsfirma sich ergebenden etwaigen Schäden,
insonderheit für etwaige Zins- und Kursverluste, aufzukommen.

*

Der Ersteher hat auf den Zuschlagspreis ein Aufgeld von 1 j°/0 zu entrichten.



Von den der Versteigerungsfirma unbekannten Käufern können Gebote oder schrift-
liche Aufträge nur dann angenommen werden, wenn bis zu Beginn der Auktion
entsprechende Deckung hinterlegt wurde. Persönlich anwesende unbekannte
Bieter haben sich bereits vor der Sitzung bei der Auktionsleitung zu
legitimieren. *

Das Eigentum geht erst mit der Zahlung des Kaufpreises, die Gefahr bereits mit dem
Zuschlag auf den Käufer über.

Der Auktionator behält sich das Recht vor, Nummern außerhalb der Reihenfolge
des Kataloges zu versteigern, Nummern zusammenzunehmen und Nummern zu teilen.
Gesteigert wird um mindestens eine Mark, von hundert Mark aufwärts um fünf
Mark, von fünfhundert Mark aufwärts um mindestens zehn Mark, von tausend Mark
aufwärts um mindestens fünfzig Mark.

Kann eine entstandene Meinungsverschiedenheit über den Zuschlag nicht sofort
zwischen den Beteiligten beglichen werden, so wird die fragliche Nummer nochmals
ausgeboten. Wenn zwei oder mehrere Personen zu gleicher Zeit ein und dasselbe
Gebot abgeben und die Aufforderung zur Abgabe eines höheren Gebotes erfolglos
bleibt, entscheidet das Los.

Die Käufer sind gehalten, ihre Erwerbungen sofort nach der Auktion in Empfang
zu nehmen. Eine Haftung für die Aufbewahrung verkaufter Nummern kann in
keiner Weise übernommen werden. Der Versand erfolgt in jedem Falle auf Kosten
und Gefahr des Käufers. ^

Da Gelegenheit geboten ist, sich durch Ansichtssendungen und an den Besichtigungs-
tagen von dem Zustande der Stücke und der Richtigkeit der Katalogangaben zu über-
zeugen, können im allgemeinen Reklamationen keinerlei Berücksichtigung finden. In
Ausnahmefällen behält sich die Versteigerungsfirma vor, eine berechtigte Reklamation
anzuerkennen, wenn diese binnen vierzehn Tagen nach Schluß der Auktion erhoben
worden ist.

Anfragen über Auktionsresultate beantworten wir nur unseren Auftraggebern.

*

Vereinbarter Erfüllungsort für alle Verpflichtungen der Käufer und ausschließlicher
Gerichtsstand ist Leipzig. Q & ßQERNER
 
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