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Braun, Joseph
Das christliche Altargerät in seinem Sein und in seiner Entwicklung — München, 1932

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https://doi.org/10.11588/diglit.2142#0036

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18 VASA SACRA. ERSTER ABSCHNITT. DER KELCH

aus dem Gebrauch ausgeschieden wurden und der Kelch seine heutige tradi-
tionelle Form erhielt; eine Form, die zu ändern nicht einem einzelnen, und
zwar insbesondere auch nicht den Künstlern zusteht, die vielmehr, weil sie tra-
ditionell geworden und demgemäß die einzige rechtmäßige ist, nur von der zu-
ständigen kirchlichen Behörde umgestaltet werden kann. Das gilt namentlich
auch bezüglich des in jüngster Zeit hier und da versuchten, dem bindenden Her-
kommen jedoch widerstreitenden Weglassens des Nodus des Schaftes, dessen
Vorhandensein in verschiedenen Rubriken des römischen Missales ersichtlich
vorausgesetzt wird. (1) Ausdrücklich erklärte die Ritenkongregation gegen-
über wenig erfreulichen Versuchen, unter schönklingenden Namen neue Kelch-
typen zu schaffen, die in ihrer Form sich sehr einem profanen Weinglas an-
glichen und, wenigstens zum Teil, durch die Bildung der Kuppa die Gefahr
einer Verschüttung ihres Inhaltes nicht als allzufernliegend erscheinen ließen,
in einem Reskript vom 3o. Juni 1922: Ordinarius loci curet, ne calices a formis
traditionalibus differant ob periculum effundendi sacras species et excitandi
admirationem. (2)

Bei den IS'estorianem hat der Kelch die Gestalt einer fußlosen Trinkschale von etwa
20 Zentimeter Durchmesser. Von den Protestanten haben die Lutheraner an der aus dem
Mittelalter überkommenen traditionellen Form des Kelches durchweg nicht nur festgehal-
ten, sondern auch die stilistische Entwicklung, welche sich im 16., 17. und 18. Jahrhun-
dert unbeschadet der herkömmlichen Form mit dem Kelch des katholischen Kultus voll-
zog, unbedenklich mitgemacht, nur daß sie der Kuppa wegen der Art ihrer Abendmahls-
feier größere Maße gaben, damit dieselbe nämlich ein größeres Quantum Wein aufnehmen
könne. Die Reformierten hingegen verließen vielfach die überkommene Form des Kelches,
indem sie diesen entsprechend ihrer Auffassung vom Charakter der Abendmahlfeier zu
einem Pokal von der Art profaner Pokale oder Humpen umbildeten.

Bezüglich des Materials, aus dem der Kelch gemacht sein muß, sagt das römi-
sche Missale, er müsse entweder aus Gold oder Silber bestehen oder doch zum
mindesten eine im Jnnern vergoldete Kuppa aus Silber haben, (3) doch erschei-
nen in dem auf den Ritus der Meßfeier folgenden Abschnitt, der von den Män-
geln bei dieser handelt, auch Kelche aus Zinn zulässig, nicht aber Kelche aus
Kupfer (Messing, Bronze) und Glas..(4) Nach dem Ordo ad Synodum des römi-
schen Pontifikales sollen Kelch und Patene aus Gold oder Silber gemacht sein;
von Kelchen aus Zinn ist nicht die Rede, Kelche aus Kupfer (Bronze), Messing,
Glas und Holz werden ausdrücklich verboten. (5) Kelche aus Kupfer, Bronze
oder Messing gelten heute selbst dann als unzulässig, wenn sie nicht bloß im
Innern der Kuppa, sondern ganz vergoldet sind. Dagegen hindert nichts, den
Fuß und Schaft aus einem andern Metall als Gold und Silber herzustellen, wo-
fern nur der Kelch mit silberner inwendig vergoldeter Kuppa versehen wird. (6)

(1) Ritus celebr. VII, 4: Sinistra tenens nodum; VII, 5: Cum dextera autem nodum infra
cuppam; VIII, 7: Accipiens calicem juxta nodum infra euppam; X, 5: Calicem dextera manu
infra nodum cuppae aeeipit.

<2) Acta Apost. Sedis XIV (Romae 1922) 437. (3) Ritus celebr. I, 1.

(4) De defect. in celebr. oecurr. X, 1: Si non adsit ealix cum patena conveniens, euius cuppa
debet esse aurea vel argentea vel stannea, non aerea vel vitrea.

(5) Allocutio: Calix et patena sint aurei vel argentei, non aerei aut aurichalcei, vitrei
vel lignei. (6) Decret. auth. n. 3136.
 
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