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Braun, Joseph
Das christliche Altargerät in seinem Sein und in seiner Entwicklung — München, 1932

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https://doi.org/10.11588/diglit.2142#0303

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ERSTES KAPITEL. HEUTIGER BRAUCH 281

finden, sind nur brauchbar, wenn mit halbkugeligem Einsatz ausgestattet. Ihn
nach dem Vorbild des Kelches mit einem aus Fuß, Schaft und Nodus sich zu-
sammensetzenden Ständer zu versehen, ist nicht notwendig, doch jedenfalls
hei dem zur Kommunion des Volkes dienenden seiner Handlichkeit halber sehr
zweckmäßig und wünschenswert und darum auch bei diesem heute allgemein
der Fall. Von dem Kelch unterscheidet sich ein mit Ständer ausgestatteter Be-
hälter nur durch größere Weite der Kuppa und den Deckel, mit dem diese
nach dem Rituale versehen sein muß, der gut schließen soll, aber heute nicht
mehr mit Scharnier an ihr befestigt ist, wie es im Mittelalter gewöhnlich der
Fall war. Weil dem Kelche formähnlich, wird er auch Speisekelck genannt.

Die sog. Custodia, deren man sich, doch erst seit jüngerer Zeit, zur Aufbe-
wahrung der zur Aussetzung in der Monstranz bestimmten großen konsekrier-
ten Hostie bedient, besteht in einem kleinen zylinderförmigen oder rechtecki-
gen Gehäuse aus Metall, die sog. Krankenpatene aber, die man in neuerer Zeit
vielfach bei Versehgängen statt eines bloßen Büchschens verwendet, stellt eine
kleine, leicht konkave Metallschüssel dar, in deren Mitte ein kleines mit schließ-
barem Deckel versehenes Büchschen angebracht ist.

Die Größe des Ziboriums bestimmt sich nach den jeweiligen Umständen. Wo
die Zahl der Kommunikanten eine große ist, wird man eines geräumigen Zibo-
riums benötigen, anderswo ist ein kleineres zweckmäßiger. Aufbewahrt werden
muß nach heutiger kirchlicher Vorschrift das konsekrierte Hostien enthal-
tende Ziborium in einem gut verschlossenen Tabernakel, das auf dem Hoch-
altar oder, wo die Verhältnisse das rätlicher und angemessener erscheinen las-
sen, auf einem andern, zur Förderung des Kultes des heiligsten Sakramentes
geeigneteren Altar fest errichtet ist. (4)

In den Riten des Ostens wird der Leib des Herrn, sofern er in ihnen über-
haupt aufbewahrt wird, was nicht geschieht bei den Kopten und Nestorianern,
wie im Westen einst im Mittelalter, nur für die Krankenkommunion sowie,
doch bloß im griechischen, für die an Mittwochen und Freitagen der Fastenzeit
stattfindende Liturgie der vorgeweihten Gaben aufgehoben. Benutzt wird hierzu
ein Kästchen oder eine Büchse, ja selbst ein Säckchen. Ziborien von der Form
des abendländischen sind im Osten ungebräuchlich, doch wird bei den Griechen
das für die Krankenkommunion dienende heilige Sakrament, das bei denselben,
von Notfällen abgesehen, nur am Gründonnerstag zur Verwendung für das
ganze Jahr konsekriert wird, auch wohl in einer über dem Altar unter einem
auf der Mensa sich erhebenden Baldachin schwebend angebrachten Taube auf-
bewahrt. Einen Behälter zur Aufbewahrung des heiligen Blutes gibt es in den
Riten des Ostens nicht, da dieses in keinem aufgehoben wird, auch nicht zur
Kommunion der Kranken. Es sind die für diese bestimmten Partikel des heiligen
Leibes lediglich mit heiligem Blut befeuchtet. Wie aber jetzt, so wird es wohl
stets gehalten worden sein. Über die Geschichte des Behälters, in dem man im

(4) Über den Ort der Aufbewahrung des Aller heiligsten und insbesondere den Altar ala
Stätte derselben in der Vergangenheit sowie die Art und Weise der Aufbewahrung in
früherer Zeit vgl. Braus Altar II (München 1924) 574f. Hier handelt es sich nicht mehr um
den Ort und die Weise aer Aufbewahrung, sondern nur um das Gefäß, in dem das heiligste
Sakrament aufbewahrt wurde.
 
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