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Braun, Joseph
Das christliche Altargerät in seinem Sein und in seiner Entwicklung — München, 1932

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https://doi.org/10.11588/diglit.2142#0477

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ERSTES KAPITEL. DER BEHÄLTER ALS LITURGISCHES GERÄT 455

ohne Vorwissen des Zelebrans während dessen Messe geblieben war. Behandelt
wird die Frage, ob die in ihr befindlichen Hostien als konsekriert anzusehen
seien oder nicht. (3) In des Gilbert von Limerick (fii3()) Schrift wird unter
den gottesdienstlichen Gegenständen, die einer Segnung durch den Bischof
nicht bedürfen, neben den Ampullen für Wein und Wasser, den Leuchtern, den
Becken zur Händewaschung und anderm auch die pixis cum oblatis genannt. (4)
Um die Mitte des 12. Jahrhunderts ist die Rede von der Hostienbüchse in einem
Inventar der Schätze des Mainzer Domes, aus dem wir ersehen, daß sowohl
jeder der zwölf silbernen Kelche als auch der drei goldenen Kelche des Schatzes
als Zubehör, wie zwei Ampullen für Wasser und Wein, so auch eine pixis ad
hostias aus dem gleichen Metall hatte. (5)

In den Inventaren des 13. Jahrhunderts und der Folgezeit sind häufig Hostien-
büchsen verzeichnet. Vorgeschrieben werden sie i2a5 in den Konstitutionen des
Bischofs von Wbrcester, Wilhelm von Blois, (6) in denen zu den liturgischen
Gegenständen, die in jeder Kirche vorhanden sein müßten, außer der Pyxis für
die konsekrierten Hostien auch noch eine andere pixis decens et honesta, in qua
oblatae reponantur gezählt wird, durch die zu Worcester ia4o abgehaltene
Synode, welche die Bestimmung von I22Ö von neuem einschärfte, (7) durch
die Synode von Exeter aus dem Jahre 1287, die sogar für jeden Altar eine pyxis
ad oblatas beschafft wissen will (8) sowie durch eine Yorker Synode des
i!\. Jahrhunderts: Pixis pro conservando corpore Christi et pro oblatis re-
ponendis. (9) Es sind nur englische Synoden, in deren Statuten wir von der
Hoslienbücbse vernehmen, doch darf daraus nicht geschlossen werden, daß
nur in England die Hostienbüchse zu den liturgischen Geräten gehört habe;
denn aus den Inventaren ergibt sich durchaus das Gegenteil.

Von den nachmittelalterlichen Synoden spricht keine von der Hostienbüchse,
nicht einmal die Prager von i6o5, die sich doch so eingehend mit den liturgi-
schen Geräten befaßt. Wohl aber handeln der heilige Karl in seiner Instructio
fabricae ecclesiae (10) und der Regensburger Generalvikar Myller in seinem
Ornatus ecclesiasticus (11) des näheren von ihr. Beide wollen sogar, daß zwei
Hostienbüchsen vorhanden seien, eine etwa 8 cm im Durchmesser haltende
besserer Art für die zum Zelebrieren erforderlichen großen und eine geräumi-
gere einfachere für die für die Kommunion des Volkes zu konsekrierenden
kleinen Hostien und so hält man es denn auch heute für gewöhnlich. Im Römi-
schen Missale ist von der Hostienbüchse keine Rede, wohl aber im Caeremo-
niale für die Bischöfe, demzufolge beim Pontifikalamt auf der Kredenz auch
eine Capsula cum hostiis sich befinden soll. (12)

Im protestantischen Kult wurde, wie die Ampulle für den Wein, so auch die
Hostienbüchse beibehalten, jedoch erhielt auch sie größere Abmessungen als
vordem und wurde ihr häufig eine reiche Ausstattung durch ornamentales und

.(3) L. 2 c. 2 <M. 156, 633). Wenn Witte (Witte 72) meint, die Pyxis mit den Hostien
sei als »Altarschmuck- auf dem Altar belassen worden, so hat er die fragliche Stelle
durchaus mißverstanden. Die Pyxis war aus Vergeßlichkeit auf dem Altar geblieben. Übri-
gens, welchen Sinn hätte auch eine Pyxis mit unkonsekrierten Hostien als »Altarschmuck«.

(4) M.159,1002. (5) Chmstiani, foecalamitatecccl.Moguntinae n.3(M.G.SS.XXV,240).

(6) Mansi XXIII, 176. (7) H. VII, 331. (8) C. 12 (H.VII, 1087). (9) Rai.ve 164.

(10) AA. Eccl. Mediol. 637. (11) C. 21 (München 1591, S. 43). (12) L. 1, c. 12, n. 19.
 
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