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Braun, Joseph
Das christliche Altargerät in seinem Sein und in seiner Entwicklung — München, 1932

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https://doi.org/10.11588/diglit.2142#0554

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532 VASA NON SACRA. DRITTER ABSCHNITT. WASCHGEFÄSSE

hundert entstammende Sakramentar Ratolds von Corbie. (1) Nicht erwähnt wird
sie insbesondere von den römischen Ordines des 8., 9. und 10. Jahrhunderts,
wohl ein Zeichen, daß sie zu Rom wenigstens bei Pontifikalmessen noch nicht
üblich war. Im 11. Jahrhundert wird die Händewaschung vor der Messe in Wil-
helms von Hirsau Constitutiones Hirsaugienses (2) und in des Udalricus Con-
suetudines Cluniacenses (3) bezeugt, um 1100 aber im Ritus von S. Renigne zu
Dijon, (4) jedoch nur für die Privatmesse, nicht für die Konventmesse, bei der
sie auch zu Cluny und Hirsau noch, wie nach den römischen Ordines erst nach
Entgegennahme der Oblationen vor der Opferung stattfand. Von Sakramen-
taren des 11. Jahrhunderts erwähnen die Händewaschung vor Beginn der Messe
der unter dem Namen Missa Illyrica bekannte Meßordo des Bischofs Sigibert
von Minden (f io36) (5) sowie Sakramentare von Murbach, Troyes und Sois-
sons. (6) Nach den Usus ordinis Cisterciensium (1. Hälfte des 12. Jahrh.) voll-
zog sie sich bei den Zisterziensern sowohl vor der Konventmesse wie vor den
Privatmessen. (7) Wann es zu Rom Brauch wurde, der Messe eine Hände-
waschung vorausgehen zu lassen, ist nicht festzustellen. Jedenfalls geschah das
aber dort bereits zur Zeit Innozenz' III., wie aus dessen Schrift De sacro alta-
ris mysterio erhellt. (8) Er wird also für Rom nicht erst um i3oo durch den
Ordo des Jacobus Gajetanus bezeugt. (9) Im i3., i4- und 10. Jahrhundert war
die Händewaschung vor der Messe, wie aus den Missalien dieser Zeit erhellt,
allgemein in Übung.

Die Händewaschung vor der Opferung hatte, so lange dieser ein Opfergang
vorausging, bei dem Naturalien, zumal Brot und Wein geopfert werden, einen
praktischen Zweck. Als derselbe jedoch seit dem 11. Jahrhundert außer Brauch
kam oder zur bloßen Zeremonie wurde, verlor sie ihre ursprüngliche Bedeu-
tung. Zwar behielt man sie in den Pontifikalämtern bei, doch nur mehr als
Zeremonie. In allen übrigen Messen begnügte man sich damit, nach der Opfe-
rung die beiden ersten Finger beider Hände zu waschen, wie man es in den
Privatmessen, in denen kein Opfergang stattfand, schon früher getan hatte.
Deinde (nach der Opferung) binos et primos utriusque manus digitos, quibus
corpus Dominicum est tractandum, lavat, heißt es in Wilhelms von Hirsau Con-
stitutiones Hirsaugienses. (10) Wo man im Pontifikalamt an der Hände-
waschung vor der Opferung festhielt, war es vielfach nicht üblich, nach der
Opferung noch einmal die Finger abzuwaschen, wie das nach Vorschrift des
Caeremoniale episcoporum heute im Pontifikalamt zu geschehen hat. So ver-
hielt es sich insbesondere auch zu Rom, wie der Ritus des Pontifikalamtes
im Ordo des Jacobus Gajetanus zeigt. (11) Im Pontifikalamt auch noch nach der
Opferung die Finger zu waschen, wie es nach dem Caeremoniale episcoporum
in ihm geschehen soll, kann demnach dort frühestens im i4- oder i5. Jahrhun-

(I) Leroquais I, 131; M. 78, 241. (2) L. 1, c. 86 (M.150, 1015). (3) L.2, c.30 (M. 149,724).
(4) Mart., Monacli. 1.2, c.6, n.18; IV, 70. (5) Mart. 1.1, c.4, art. 12, ordo 4; I, "7.
(C) Leroquais I, 131, 151, 161. (7) C.53, 59 (M. 166, 1421, 1436). „ ,_n
(8) L.1, c.49 (M.217, 792). (9) C.47, 53 (M. 78, 1148, 1156). (10) L. 1, c. 86 (M. lo«.

1017). Vgl. auch die Usus Cistereiensium, c. 53 <M. 166, 1424): Deinde (nach der Opferung
und Inzensierung der Opfergaben) ablutis digitis aqua, sibi a diacono de ampulla data et
in pelvi ad hoc praeparata recepta, incurvus ante altare faciat orationem.

(II) C.53 (M.78, 1115).
 
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