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Breitschwert, Johann Ludwig Christian von
Probschrift über die Frage: Nach welchen Grundsätzen ist die Ein- und Ausfuhr der Waaren bey dem auswärtigen Handel zu leiten?: In Höchster Gegenwart Seiner Herzoglichen Durchlaucht während den Akademischen Prüfungen zur öffentlichen Vertheidigung ausgesezt, Den 8ten December 1779 — Stuttgart, [1779] [VD18 12065439]

DOI Page / Citation link:
https://doi.org/10.11588/diglit.27847#0008
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«. Wenn sie zum überflüßigen Aufwand gehört.
Z 2Z.
Wcnn sie unsntöchrlich ist. § 24 — 2,7.
b. Grnttdsäze in Arrsehrrng der ausgehenden Maaren. §28.
bcy welchen es
na. ans den Grad ihrer Verfeinerung § 29— z:. nutz
ob. auf ihren Gebrauch aurommt. § 32 — 34.
L. Brym Zwischenhandel.
a. Würdigung des Zwischenhandels, § 35.
b. Aon den Anstalten beyEin- und Ausfuhr der Maaren,
mit welchen ein Zwischenhandel getrieben wird. 36.
na. In der Absicht ihren Gebrauch im Land zu ver-
hindern.
Vom Nükzoll. § 37,
/Z. Von der Plombirung. Z gg.
r-'. Von Zwischenniederlagen. § 39»
Von andern dienlichen Mitteln. Z gm.
db. Nm eine weitere Verarbeitung der Waaren Zu
veranlassen. § 41.
cc. Nm zu verhindern, daß der Zwischenhandel dem
Eigenthumshandel nicht rrachtheilig werde. § 42.
I!. In Ansehung der Personen, welche an der Eil;- und
Ausfuhr Theil nehmen. Diese sind
i. Fremde. § 4z.
2- Der Regent. § 44.
z. Die Unkerchanen. § 4s.
M. In Ansehung der Nation, mit welcher ein Handel
geführt wird.. § 46. 47*
IV. In Ansehung fremder Concurrenten. § 48.
1. Beym Abssz der Waaren. § 49.
2. Bey ihrem Einkauf. § 50.
Beschluß- § 51-
 
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