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Breitschwert, Johann Ludwig Christian von
Probschrift über die Frage: Nach welchen Grundsätzen ist die Ein- und Ausfuhr der Waaren bey dem auswärtigen Handel zu leiten?: In Höchster Gegenwart Seiner Herzoglichen Durchlaucht während den Akademischen Prüfungen zur öffentlichen Vertheidigung ausgesezt, Den 8ten December 1779 — Stuttgart, [1779] [VD18 12065439]

DOI Seite / Zitierlink:
https://doi.org/10.11588/diglit.27847#0062
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54


Beschluß.
§
So viel von Leitung der Ein- und Ausfuhr im allgemeinen.
Die eigene Beschaffenheit und Verhältnisse eines jeden Staats ins-
besondere, und die bey jedem einzelnen Fall vorkommende Umstande,
werden den besonder» Endzwek bezeichnen, welchen man bey dem
Handel einer bestimmten Nation überhaupt, und bey jedem beson-
der» Zwek desselben haben kann, und sie werden auch die schiklichsic
Mittel zu Erreichung des vorgesehen Zweks bestimmen. Es ist na-
türlich, daß jeder Staat aus seinem Handel alle diejenige Vortheile
zu ziehen sucht, die er gewahren kann; allein man muß seine Ab-
sichten auch nicht Überspannen, und bey den Anstalten des Handels
grosse Klugheit gebrauchen. Lortbonnais sagt: man hac irr
allen Staaten sehr einträgliche Zweige des Handels verloren,
oder nicht erlangt, weil man dieselben Absichten aufgespferr
hat, die doch nie sind erhalten worden, oder die man durch
gelindere Mittel hatte erhalten können.
*) Düsriz l'Neorle öc ?ratlgus äu Lomwer. Lliap. 8a»
 
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