nötige Aufwand erfordert; da aber die polnische Lege, die natürliche
Fruchtbarkeit eines Landes, und der aus seinem Handel entsprungene Reich-
khum es seilten Bewohnern weniger nothwendig ruachcn können, sich in
dem Gebrauch der ausländischen und emhcimrsthen Waaren elazuschrän«
ken, als einem andern Volk; auch die cmgeführte Lebensart gewisse Din-
ge bey der einen Ration zur Nothwendigkcit gemacht haben kann, die
bcy der andern leicht entbehrt werden; so läßt sich im allgemeinen nicht
bestimmen, welche Gegenstände zum übersiüßigcn Aufwand zu rechnen
sind; und die Worte nothwendig und übersiüßr'g, entbehrlich und un-
entbehrlich sind also in der Folge immer Beziehungsweise auf die Beschaf-
fenheit eines Landes und aus die Denku gsa; t und Sitten der Einwohner zu
verstehen. Wo die Umstände den Bürgern nur einen geringen Grad der
Bequemlichkeit erlauben, wird eine Neigung zur Enthaltsamkeit und
Mäßigkeit, vermöge welcher sie die Gegenstände des Lupus zu ihrer
Elükscligkctt für entbehrlich halten, diesen Verlust rmempsindbar machen;
viemalen aber darf die Einschränkung so weit gehen, daß den Einwoh-
nern der Genuß alles desjenigen versagt wird, was über die erste Roth,
Wendigkeit hinaus geht; das sicherste Leben ist, wenn es aller Annehrn-
lichtesten beraubt ist, kein schäzbares Gut mehr.
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§ r;
Nachdem ich die allgemeine Grundsäze festgesezt habe, worauf es
bey den Anstalten der Ein-und Ausfuhr ankcmmt, nenn der Staat
durch den Handelsverkehr mit Fremden mächtig und blühend werden so8 ;
so könnte ich nun sogleich zu den besondern Grundsäzen übergehen, wenn
ich nicht einiges allgemeines von den Mitteln zu sägen hätte, wo-
durch diese Grundsäze zur Ausführung gebracht werden, und wozu sich
anderswo keine schikliche Gelegenheit darbietet. Den besondern Gebrauch
dieser Mittel werde ich aber allezeit da vortragen , wo sie ihre Anwen-
dung finden. VL §