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Zunächst ist es der Ortsgeistliche, welchem die Sorge und die Verant-
wortlichkeit für die kirchlichen Denkmale in seinem Orte obliegt. Er hat mit
dem Kircheugemeinderat im Benehmen mit den Beamten der Bauinspektionen
darüber Zu wachen, daß von solchen Gegenständen nichts dem Verderben ausge-
setzt und nichts verschleudert werde. Er wird für angemessene Aufstellung und
Aufbewahrung, sowie für gehörige Aufzeichnung Sorge tragen, namentlich wird
er darauf hinwirken, daß nicht unkünstlerische Renovationen vorgenommen werden;
und daß die Ausstattung und Ausschmückung der kirchlichen Gebäude stets im
Einklang mit den Bauformen und der Würde derselben erfolge.
Veräußerungen von Gegenständen, welche einen geschichtlichen, wissenschaft-
lichen oder Kunstwert haben, bedürfen der Genehmigung des evang. Oberkirchenrats.
Um das Alter der Kunstgegenstände später mit Sicherheit bestimmen zu
können und besonders um alte Kunstwerke von neueren Erzeugnissen und Nach-
bildungen unterscheiden zu können, weisen wir die Geistlichen und die Kirchen-
gemeinderäte an, an allen nen zu beschaffenden Kunstgegenständen an geeigneter
Stelle die Jahreszahl des Erwerbs und soweit thunlich, auch die Herkunft haltbar-
vermerken zu lassen.
Weiter kann der Ortsgeistliche durch Mitteilungen an die Großh. Konser-
vatoren der Fürsorge für die Kunst- und Altertumsdenkmale dienen, und zwar
sollte seine Thätigkeit in dieser Hinsicht nicht nur auf die kirchlichen Denkmale
sich erstrecken, vielmehr wird der Geistliche auch auf dem Gebiete der weltlichen
Denkmale ein schätzenswerter Mitarbeiter sein.
Aufgabe der Dekanate ist es, anläßlich der Kirchenvisitationen anch auf die
Erhaltung und Sicherung der kirchlichen Kunst- und Baudenkmale ihr Augenmerk
zu richten, und darüber zu wachen, daß die vorstehend gegebenen Gesichtspunkte
in den einzelnen Gemeinden ihrer Diözesen gehörig beachtet werden.
Ebenso werden schließlich die Kirchenbauinspektionen angewiesen, auch ihrer-
seits die Geistlichen und Kirchengemeinderäte in ihrer Aufgabe zu unterstützen;
namentlich wird sich bei Aufnahme der Baurelationen Gelegenheit bieten, über
Vorhandensein und gehörige Sicherung von Gegenständen der Kunst und des
Altertums sich zu verlässigen und die nötigen Anweisungen und Belehrungen zu geben.

Chronik.

Karlsruhe. Am 5. April starb Geh. Hofrat vr. Wilhelm Lübke nach längerem Kranksein
im 67. Lebensjahre. Anch das Christl. Kunstblatt legt auf das Grab des formgewandten und
beredten, um Kunstverständnis in Deutschland vielverdienten Mannes, von dessen Lebens-
erinnerungen Jahrgang 1891 berichtet hat, dankbar einen Kranz.
Dresden. Für die Königl. Gemäldegalerie ist allerjüngst das vor vier Jahren ent-
standene dreiteilige Gemälde des Herrn Fritz v. Uhde „Die heilige Nacht" angekauft worden.
Das Mittelbild ist vom Künstler umgeändert und die beiden Flügel sind neu gemalt. Die
alten Flügel sind in den Besitz eines hiesigen Kunsthändlers übergegangen. Auch die bekannten
Bilder „Das h. Abendmahl" und „Obdachlos" wurden zum Ankauf angeboten. Das Gemälde
„Christus unter den Arbeitern" ist von der französischen Regierung für die Gemäldegalerie in
Paris erworben.
Inhalt: Es ist vollbracht. Mit Bild. — Zum neuen Dogma im Kirchenbau. — Die Frauen-
kirche zu Dresden. — Aus vr. Ottes Leben. — Orpheus in der altchristlichen Kunst. —
Murillo. — Gottlob Heinrich Rapp. — Meisterwerke der Holzschneidekunst. — Aus
dem 18. Jahresbericht des Vereins für kirchliche Kunst im Königreich Sachsen. — Für-
sorge für die kirchlichen Kunst- und Altertumsdenkmale in Baden. — Chronik.

Verantwortliche Redaktion: Prälat vr. v. Mer; in Stuttgart.
Druck und Verlag von I. F. Steinkopf in Stuttgart.
 
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