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Christliches Kunstblatt für Kirche, Schule u. Haus — 50.1908

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Nr. 4 (April 1908)
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https://doi.org/10.11588/diglit.44122#0129
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fehlen darf. Dagegen kann diese wegbleiben bei sogenannten liturgischen Feiern
(Gesangsgottesdiensten), die — ebenfalls unter Zustimmung des Kirchengemcinde-
rats — nicht als Ersatz eines Predigtgottesdienstes, sondern als weitere Feier,
etwa am Abend, abgehalten werden können.
In liturgischen Gottesdiensten und Feiern wird auch der Wechselgesang
zwischen Chor und Gemeinde, wie zwischen verschiedenen Gruppen in der Ge-
meinde seine geeignetste Stätte finden.
Angesichts der großen Verschiedenheit der Verhältnisse, namentlich auch
der musikalischen Kräfte, die einer Gemeinde zu Gebot stehen, sieht die Ober-
kirchenbehörde davon ab, Entwürfe zu solchen Gottesdiensten und Feiern vorzu-
legen. Soviel bekannt ist, beabsichtigt der Evangelische Kirchengesangvcrein für
Württemberg eine Sammlung derartiger Entwürfe herauszugcben.
7. Wo in einer Gemeinde reichere liturgische Formen des Gottesdienstes
von alters her sich erhalten haben, oder wenn solche in neuerer Zeit eingeführt
worden sind und der Form 8 entsprechen, mag es bei dieser Übung sein Be-
wenden haben.
8. Soll in einer Gemeinde für die Form 8 des Gottesdienstes der Altar-
gewählt werden (sogenannter Altardienst), so ist hiezu unter Vorlegung des
kirchengemeinderätlichen Beschlusses die Genehmigung des Konsistoriums einzu-
holen; bei Benutzung der Kanzel für Form 8 genügt Zustimmung des Kirchen-
gemeinderats.
Der Gemeinde soll vor der Beschlußfassung des Kirchengemeiudcrats in
einigen Gottesdiensten Gelegenheit gegeben werden, die Form 8 kennen zu lernen.
Die altwürttembergische Gottesdienstorduung hat bei aller Einfachheit die
wesentlichen Stücke des evangelischen Gottesdienstes, Wort Gottes und Gebet
— auch der Gemeindcgesang ist Gebet — in sich befaßt und damit das religiöse
Bedürfnis vieler Gemcindeglieder bis in die Gegenwart befriedigt. Hierauf ist
bei Einführung reicherer Formen gebührende Rücksicht zu nehmen. Auf keinen
Fall darf die Bereicherung eine wesentliche Verlängerung des Gottesdienstes
herbeiführen. Auch bei der reichsten Ausgestaltung der äußeren Formen wird
für den evangelischen Gottesdienst das Wort Luthers in Geltung bleiben müssen:
„Es ist alles besser nachgelassen denn das Wort und ist nichts besser getrieben
denn das Wort."
S
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