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Galerie Commeter <Hamburg> [Editor]
Auktion / Galerie Commeter: Freiwillige Versteigerung der Sammlung Dr. S. nebst Beiträgen: Kupferstiche und Holzschnitte alter Meister, Farbstiche des 18. Jahrhunderts, Sport-, Jagd- u. Pferdedarstellungen, alte Städteansichten, Radierungen, Handzeichnungen, Aquarelle des 19. Jahrhunderts ; [29. und 30. November 1932] — Hamburg, Nr. 55.1932

DOI Page / Citation link:
https://doi.org/10.11588/diglit.11555#0006
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Versteigerungsbedingungen

Die Versteigerung geschieht nur gegen Barzahlung in
Goldmark (4,20 Goldmark = 1 Dollar U.S.A.) mit einem Auf-
geld von 15 °/o vom Ersteherpreise. Das Eigentum geht erst
mit der Zahlung des Kaufpreises, die Gefahr bereits mit dem
Zuschlage auf den Käufer über.

Das geringste zulässige Gebot ist 1 Mark, von 50 Mark auf-
wärts kann nicht unter 5 Mark, von 250 Mark nicht unter
10 Mark, von 1000 Mark nicht unter 50 Mark gesteigert
werden.

Bei vorkommenden Zweifeln über den Zuschlag wird die
betreffende Nummer sofort nochmals ausgeboten. Wenn zwei
oder mehrere Personen zu gleicher Zeit ein und dasselbe
Gebot abgeben und die Aufforderung zur Abgabe eines
höheren Gebotes erfolglos bleibt, entscheidet das Los. (Ge-
setz vom 10. Juli 1902.)

Der Versteigerer behält sich das Recht vor, Nummern zu-
sammenzunehmen und zu trennen oder auch außer der
Reihenfolge des Katalogs zu versteigern.

Da Gelegenheit geboten ist, sich durch Ansiditssendungen
und an den Besichtigungstagen von dem Zustande der Stücke
und der Richtigkeit der Katalogangaben zu überzeugen,
können Reklamationen nach erfolgtem Zuschlag keine Be-
rücksichtigung finden.

Die Käufer werden gebeten, ihre Erwerbungen nadi Schluß
der Auktion in Empfang zu nehmen oder abholen zu lassen
und Zahlung dafür zu leisten. An uns unbekannte aus-
wärtige Besteller liefern wir ausnahmslos nur gegen Vor-
einsendung oder Nadinahme des Betrages.

Aufbewahrung der verkauften Nummern und deren Trans-
port erfolgen mit aller Sorgfalt, jedodi ausschließlich auf
Kosten und Gefahr des Käufers.

Als vereinbarter Erfüllungsort für alle Verpflichtungen des
Käufers und als ausschließlicher Gerichtsstand gilt Hamburg.
 
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