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Ant. Creutzer Vorm. M. Lempertz [Hrsg.]
Aachener Kunstauktion: Katalog einer bedeutenden Sammlung von Antiquitäten aller Art wie Arbeiten in Stein, Fayence, Glas, Porzellan, Elfenbein, Wachs, Schildpatt, Eisen, Zinn, Kupfer, Messing, Bronce, Silber, Gold, Email; Tapisserien, Stickereien, Perser Teppiche, Holzschnitzereien, Möbel, Einrichtungs-Gegenstände, Japan-Sammlung, Ausgrabungen aus Aachener Privatbesitz u.A.: Versteigerung zu Aachen: 4. und 5. Juni 1912 ... durch Ant. Creutzer vorm. M. Lempertz, Aachen — Aachen, Nr. 38.1912

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https://doi.org/10.11588/diglit.25371#0008
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Bedingungen.

Die Sammlung ist in meinen Ausstellungssälen, Hochstraße 66—68 von

Samstag, den 1. Juni, bis Montag, den 3. Juni 1912

von 10—5 Uhr.

zur Besichtigung zugänglich.

Die Auktion findet Dienstag, den 4. und Mittwoch, den 5. Juni jedes-
mal nachmittags von 3 Uhr an statt.

Nur den mit Katalogen oder Einladungskarten versehenen Personen

ist der Zutritt zur Besichtigung und zur Auktion gestattet. Bei ersterer wird den Be-
suchern die größtmöglichste Vorsicht anempfohlen, damit kein Gegenstand in irgend
einer Weise beschädigt wird. Jeder ist für den von ihm angerichteten Schaden verantwortlich.

Das geringste zulässige Gebot bis 10 M. ist 50 Pfg., von 10 M. aufwärts 1 M ,
von 50 M. aufwärts 5 M., von 100 M. 10 M. usw.

Die Versteigerung geschieht gegen sofortige bare Zahlung. Außer dem
Steigpreise hat der Ankäufer das üblichef Aufgeld von 10% für jede Nummer zu ent-
richten, wobei jede angefangene Mark für voll gerechnet wird.

Die Gegenstände werden in dem Zustande verkauft, in dem sie sich befinden.
Durch die öffentliche Ausstellung ist Jedermann Gelegenheit geboten, sich von dem Zu
stände der zur Versteigerung gelangenden Objekte zu unterrichten, Reklamationen wegen
Beschädigung oder wegen irrtümlicher Angaben im Katalog können daher nach erfolgtem
Zuschlag keinerlei Berücksichtigung finden.

Der Unterzeichnete behält sich das Recht vor, Nummern zusammenzustellen oder
zu teilen, auch die Nummernfolge zu unterbrechen.

Sollten über den Zuschlag bei erfolgtem Doppelgebote Zweifel obwalten, so wird
sofort die fragliche Nummer von neuem ausgeboten, um jedem Teile auf die unpartei-
ischste Weise zu begegnen.

Die Ansteigerer sind gehalten, ihre Erwerbungen sofort nach der Auktion in
Empfang zu nehmen und Zahlung dafür einschließlich des Aufgeldes zu leisten, widrigenfalls
behält sich der Unterzeichnete das Recht vor, die nicht entnommenen Gegenstände auf
Kosten des Ansteigerers wieder zu verkaufen. Die Aufbewahrung bis zur Abnahme und
Bezahlung geschieht mit größtmöglichster Sorgfalt, jedoch auf Gefahr des Käufers,
Alle Nachteile, welche daraus entstehen, daß Gekauftes nicht sofort abgenommen wird,
fallen dem Ansteigerer zur Last. An Auswärtige erfolgt, wenn nicht andere Vereinbarungen
getroffen sind, die Zusendung auf billigstem Wege und auf Rechnung und Gefahr des Bestellers
unter Nachnahme des Betrages.

Kaufaufträge werden von unterfertigter Firma streng reell übernommen.

AACHEN, im Mai 1912

Hochstraße 66—68.

Fernruf 1019 :: Gegründet 1869.

Aut. Creutzer vorm. M. Lempertz.

Abteilung Kunsthandlung.
 
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