Versteigerungs-Bedingungen.
Die Sammlung ist in unseren Ausstellungssälen, Hochstraße 66—68, von
Sonntag, den 20. bis Dienstag, den 22. Februar 1916 inkl.
zur Besichtigung zugängig.
Nur den mit Katalogen oder Einladungskarten versehenen Per-
sonen ist der Zutritt zur Besichtigung und zur Auktion gestattet. Bei Be-
sichtigung wird den Besuchern die größtmöglichste Vorsicht anempfohlen,
damit kein Gegenstand in irgend einer Weise beschädigt wird. Jeder ist
für den von ihm angerichteten Schaden verantwortlich.
Gesteigert wird um mindestens 1 Mark, über 100 Mark um 5 Mark usw.
Zu den beigedruckten Preisen werden die Gegenstände ausgerufen,
sie bedeuten weder eine Schätzung, noch eine Bewertung.
Die Versteigerung geschieht gegen sofortige bare Zahlung. Außer
dem Steigpreise, mindestens dem nächsten Gebot des Ausrufpreises, hat
der Ankäufer das übliche Aufgeld von 10% für jede Nummer zu entrichten.
Die Gegenstände werden in dem Zustande verkauft, in dem sie sich
befinden. Durch die öffentliche Ausstellung ist jedem Gelegenheit geboten,
sich von dem Zustande der Objekte zu unterrichten, Reklamationen nach
erfolgtem Zuschlag können daher in keinerlei Weise berücksichtigt werden.
Da der Katalog nur instruierend ist, werden die darin gemachten Angaben
und Beschreibungen der zum Verkauf gestellten Gemälde und Gegen-
stände nicht gewährleistet.
Wir behalten uns das Recht vor, Nummern zusammenzustellen oder
zu teilen, auch die Nummernfolge zu unterbrechen.
Sollten über den Zuschlag bei erfolgtem Doppelgebote Zweifei ob-
walten, so wird sofort die fragliche Nummer von neuem ausgeboten, um
jedem Teile auf die unparteiischste Weise zu begegnen.
Die Ansteigerer sind gehalten, ihre Erwerbungen sofort nach der
Auktion in Empfang zu nehmen und Zahlung dafür einschließlich des Auf-
geldes zu leisten, widrigenfalls behalten wir uns das Recht vor, die nicht
entnommenen Gegenstände auf Kosten des Ansteigerers wieder zu ver-
kaufen. Die Aufbewahrung bis zur Abnahme und Bezahlung geschieht
mit größtmöglichster Sorgfalt, jedoch auf Gefahr des Käufers. Alle Nach-
teile, welche daraus entstehen, daß Gekauftes nicht sofort abgenommen
wird, fallen dem Ansteigerer zur Last. An Auswärtige erfolgt, wenn nicht
andere Vereinbarungen getroffen sind, die Zusendung durch die Spe-
ditions- u. Lagerhaus-Akt.-Ges., Aachen unter Nachnahme der
Kaufsumme und der Verpackungsspesen. Für etwaigen Verlust oder für
Beschädigung beim Transport übernehmen wir keinerlei Haftung.
Kaufaufträge zu den Bedingungen des Kataioges werden von unter-
fertigter Firma streng reell übernommen, ohne besondere Berechnung.
Aachen, im Februar 1916. ^nt Cretltzer vorm. M. UmpertZ.
Hochstraße 66—68
(Abt. Kunsthandlung.)
Fernruf 1019. Gegr. 1869.
Die Sammlung ist in unseren Ausstellungssälen, Hochstraße 66—68, von
Sonntag, den 20. bis Dienstag, den 22. Februar 1916 inkl.
zur Besichtigung zugängig.
Nur den mit Katalogen oder Einladungskarten versehenen Per-
sonen ist der Zutritt zur Besichtigung und zur Auktion gestattet. Bei Be-
sichtigung wird den Besuchern die größtmöglichste Vorsicht anempfohlen,
damit kein Gegenstand in irgend einer Weise beschädigt wird. Jeder ist
für den von ihm angerichteten Schaden verantwortlich.
Gesteigert wird um mindestens 1 Mark, über 100 Mark um 5 Mark usw.
Zu den beigedruckten Preisen werden die Gegenstände ausgerufen,
sie bedeuten weder eine Schätzung, noch eine Bewertung.
Die Versteigerung geschieht gegen sofortige bare Zahlung. Außer
dem Steigpreise, mindestens dem nächsten Gebot des Ausrufpreises, hat
der Ankäufer das übliche Aufgeld von 10% für jede Nummer zu entrichten.
Die Gegenstände werden in dem Zustande verkauft, in dem sie sich
befinden. Durch die öffentliche Ausstellung ist jedem Gelegenheit geboten,
sich von dem Zustande der Objekte zu unterrichten, Reklamationen nach
erfolgtem Zuschlag können daher in keinerlei Weise berücksichtigt werden.
Da der Katalog nur instruierend ist, werden die darin gemachten Angaben
und Beschreibungen der zum Verkauf gestellten Gemälde und Gegen-
stände nicht gewährleistet.
Wir behalten uns das Recht vor, Nummern zusammenzustellen oder
zu teilen, auch die Nummernfolge zu unterbrechen.
Sollten über den Zuschlag bei erfolgtem Doppelgebote Zweifei ob-
walten, so wird sofort die fragliche Nummer von neuem ausgeboten, um
jedem Teile auf die unparteiischste Weise zu begegnen.
Die Ansteigerer sind gehalten, ihre Erwerbungen sofort nach der
Auktion in Empfang zu nehmen und Zahlung dafür einschließlich des Auf-
geldes zu leisten, widrigenfalls behalten wir uns das Recht vor, die nicht
entnommenen Gegenstände auf Kosten des Ansteigerers wieder zu ver-
kaufen. Die Aufbewahrung bis zur Abnahme und Bezahlung geschieht
mit größtmöglichster Sorgfalt, jedoch auf Gefahr des Käufers. Alle Nach-
teile, welche daraus entstehen, daß Gekauftes nicht sofort abgenommen
wird, fallen dem Ansteigerer zur Last. An Auswärtige erfolgt, wenn nicht
andere Vereinbarungen getroffen sind, die Zusendung durch die Spe-
ditions- u. Lagerhaus-Akt.-Ges., Aachen unter Nachnahme der
Kaufsumme und der Verpackungsspesen. Für etwaigen Verlust oder für
Beschädigung beim Transport übernehmen wir keinerlei Haftung.
Kaufaufträge zu den Bedingungen des Kataioges werden von unter-
fertigter Firma streng reell übernommen, ohne besondere Berechnung.
Aachen, im Februar 1916. ^nt Cretltzer vorm. M. UmpertZ.
Hochstraße 66—68
(Abt. Kunsthandlung.)
Fernruf 1019. Gegr. 1869.