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Compte rendu de la Commission Impériale Archéologique: pour l'année ..: Pour les années 1878 et 1879 — 1881

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Stephani, Ludolf: Erklärung einiger Kunstwerke der kaiserlichen Ermitage und anderen Sammlungen
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https://doi.org/10.11588/diglit.13006#0181
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107

Hiernach wird es einleuchten, von welcher ausserordentlichen Wichtigkeit fûr
uns mehrere der hier mitzutheilenden Fragmente alter Gewebe auch in dieser Be-
ziehung sind. Bevor wir uns jedoch der nâheren Betraehtung dieser letzteren zuwen-
den, wird es nôthig sein, auch einen Ueberblick liber die Kunstwerke zu geben,
welche geeignet sind, unserer Kenntniss der alten Kunstweberei, soweit sie ihre
Ornamente der animalischen Natur nachbildete, als secundâre Quellen zu dienen.

einer nichts weniger, als sclavischen Nachbildung
erwarten kann), nothwendig Abplattungen ver-
scliiedenen Grades Statt gefunden haben mûssen.
Schade, dass Hr. Overbeck, wohlimZusammen-
hang hiermit, ganz vergessen hat, seine vôllig
willkûhrliche Voraussetzung, dass das fragliche
Bein „bestimmt gewesen sei, an die Wand des
„Tympanoii angefiigt eu werden", wenigstens
als unter den gegebenen Umstànden ùberhaupt
môglich zu erweisen, geschweige dass er sie als
fiberwiegend wahrscbeinlich oder gar als gewiss zu
begrùnden auch nur versucht hàtte. Denn seine
kategorische Behauptung „matJiematischer Ge-
„wissheit", welche lebhaft an „den Eindruck fier
„das unbefangene Auge" (Compte-rendu de la
connn. arch. pour l'ann. 1876. p. 200.) er-
innert, wird er doch hoffentlich nicht fur eine
logische Begrùndung halten. Wenn aber somit
ein einzelnes, zunâchst nur durch Vernunft-Grûnde
gewonnenes Résultat spâter auch durch eine erst
nachtràglich bekannt gewordene Thatsache eine
noch weitere Bestàtigung zu finden scheint, so
pflegt man meines Wissens wohl in einer solchen
nachtrâglichen Uebereinstimmung eine besonders
werthvolle Bûrgschaft fur die Giiltigkeit der gan-
zen Déduction zu sehen. Allein dass die letztere
gerade wegen einer solchen Uebereinstimmung als
„ein in Grund und Boden verJcehrtes Gerede"

bezeichnet wird, dûrfte doch wohl nicht ganz ge-
wôhnlich sein. Auf keinen Fall wird man sich
hiernach noch wundern, dass derselbe Gelehrte
(um von seiner Berufung auf einen Pferdekopf,
von dem wir nicht einmal wissen, ob er ùberhaupt
zum Parthenon gehOrt, ganz zu schweigen) sein
gewichtiges Urtheil auch durch Verweisung auf
einen zweiten Pferde-Kopf, der ebenfalls von dem
Pferde des Poséidon zu stammen scheint und an sei-
ner rechten Seite ebenfalls nicht in voiler Rundung
ausgefiihrt, sondera theilweise abgeplattet sein
soll, noch weiter stutzen zu kônnen geglaubthat.
Denn natûrlich hatte er auch das nicht bemerkt,
was der erste Blick auf das erwâhnte Vasenge-
màlde nicht weniger unzweideutig lehrt, dass
nàmlich die rechte Seite des Kopfs dièses Pferdes
dem Anblick des Beschauers vôllig entzogen war
und mithin mit gleichem Recht eine theilweise
Abplattung gestattete, mit welchem wir eine sol-
che auch an anderen Theilen dieser Griebel-Gruppe
unter wesentlich gleichen Umstànden angebracht
finden. Allein natûrlich wird kein Verstândiger
entscheiden wollen, ob hier wirklich eine ur-
sprûngliche Abplattung oder nur eine nachtrag-
liche Yerstûmmelung vorliegt, bevor nicht das
Original von einem eben so erfahrenen, als vor-
urtheilsfreien Beobachter untersucht sein wird.
 
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