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David, Ludwig
Photographisches Praktikum: Lehrbuch der Photographie — Halle a.S.: Verlag von Wilhelm Knapp, 1919

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https://doi.org/10.11588/diglit.70287#0585
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Tageslichtvergrößerungen. 559
Es entsteht nun die Frage, wie groß soll die Brennweite des
Objektives und wie lang der Auszug der Kamera sein, um ein Bild in
vergrößertem Maßstabe photographieren zu können. Hierbei gilt die
bekannte, schon im Kap. 5 erwähnte Regel: Wenn ein Bild nach dem
Scharfeinstellen in natürlicher Größe auf der Mattscheibe bzw. Platte
erscheinen soll, muß der Auszug der Kamera (die Bildweite) vom Ob-
jektiv bis zur Mattscheibe gerechnet, gleich sein der doppelten Brenn-
weite des angewendeten Objektivs. Genau ebenso groß muß der Ab-
stand des Objektivs vom Bilde (die Gegenstandsweite) sein. Um das
Bild in vergrößertem Maßstabe photographieren zu können, muß die
Kamera einen Auszug besitzen, der länger ist als die doppelte Brenn-
weite des angewendeten Objektivs. Nach der Regel beträgt bei dop-
pelter linearer Vergrößerung des Bildes der Auszug drei Brennweiten,
bei dreifacher linearer Vergrößerung vier Brennweiten usw., also immer
um eins mehr als die Vergrößerungszahl angibt. Über diese Verhältnisse
belehrt das Kap. 5 und die daselbst abgedruckte Hilfstafel in sehr aus-
führlicher Weise.
Man erkennt daraus, daß es nicht nur von der Länge des
Kameraauszuges, sondern ebenso von der Brennweite des vorhandenen
Objektivs abhängt, um wieviel ein Bild mit der gegebenen Kamera ver-
größert werden kann. Wir wollen annehmen, daß eine Handkamera-
aufnahme im Format 6X9 cm mit einer Stativkamera im Format
13 X 18 cm vergrößert werden soll, deren längster Auszug 60 cm be-
trägt und deren Objektiv 21 cm Brennweite besitzt. Um das kleine
Bild in gleicher Größe zu photographieren, wird nach obiger Regel der
Balg auf 42 cm ausgezogen werden müssen. Für doppelte lineare Ver-
größerung des Bildes müßte der Auszug 63 cm betragen. Dieser läßt
sich aber im gegebenen Falle nicht mehr erreichen. Bei genauer Aus-
nutzung des Auszuges wird man daher nur eine etwa l%iache Ver-
größerung des Bildes machen können, die auf der 13 X 18 cm-Platte
den Raum von etwa lO^XE^ cm einnimmt. Wollte man die Platte
13 X 18 cm bis an den Rand ausnutzen, so müßte das Objektiv an
einem kleinen Vorbau befestigt oder ein anderes Objektiv mit kürzerer
Brennweite benutzt werden. Wenn sich das Objektiv der Handkamera,
welches z. B. 10 cm Brennweite besitzt, an der Stativkamera anbringen
läßt, dann könnte man schon mit 30 cm Auszug eine doppelte Ver-
größerung, also ein Bild in der Größe 12 X 18 cm erzielen.
Für die Aufstellung der Stativkamera gilt Folgendes. Das Ob-
jektiv soll sich genau gegenüber der Mitte des kleinen Bildes befinden
und die Mattscheibe soll genau parallel zu ihm stehen. Das wird
der Fall sein, wenn Bild und Mattscheibe senkrecht stehen und wenn
das Nachmessen des Bildes auf der Mattscheibe ergibt, daß je zwei
gegenüberliegende Seiten des Bildes gleich lang sind. Dann wird
das Objektiv, wenn notwendig, so weit abgeblendet, daß auch in
 
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